…weiters vor, wenn die Arbeiten in einem Land erfolgen, in dem die Aufenthaltsbedingungen im Vergleich zum Inland eine außerordentliche Erschwernis darstellen. Dies ist dann der Fall, wenn im Einsatzland Faktoren wie beispielsweise extreme klimatische Verhältnisse (Hitze, Kälte), schlechte Infrastruktur (zB kaum befestigte Straßen, schlechte Erreichbarkeit…
…2. Natürliche Ertragsbedingungen Die natürlichen Ertragsbedingungen (Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse und Wasserverhältnisse) werden beim landwirtschaftlichen Vermögen im Wege der Bodenschätzung ermittelt. Die Ergebnisse der Bodenschätzung bilden gemäß § 11 Abs. 6 BoSchätzG 1970 einen gesonderten Feststellungsbescheid. Der Einheitswertbescheid ist ein von den Bodenschätzungsergebnissen abgeleiteter Bescheid, dem…
… 1 Abs. 2 Z 2 des Bodenschätzungsgesetzes 1970 (Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse, Wasserverhältnisse); 2. die folgenden wirtschaftlichen Ertragsbedingungen: a) regionalwirtschaftliche Verhältnisse des Standortes, b) Entfernung der Betriebsflächen zum Hof, c) Größe und Hangneigung der Betriebsflächen und d) Betriebsgröße. … § 34 Hauptvergleichsbetrieb, Vergleichsbetriebe, Betriebszahl (1) Für…
…auf den Wirtschaftserfolg von Einfluß sind oder von denen die Verwertung der gewonnenen Erzeugnisse abhängig ist (Abs. 3 erster Satz). Demgemäß sind insbesondere die natürlichen Ertragsbedingungen (Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse, Wasserverhältnisse) und bestimmte wirtschaftliche Ertragsbedingungen (äußere Verkehrslage, innere Verkehrslage, Betriebsgröße) zu berücksichtigen (Abs. 3 Z…
…Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse, Wasserverhältnisse); | 2. | die folgenden wirtschaftlichen Ertragsbedingungen: | a) | äußere Verkehrslage (Lage des Hofes im Hinblick auf die Vermarktung der Erzeugnisse und die Versorgung mit Betriebsmitteln; Verhältnisse des Arbeitsmarktes) | b) | innere Verkehrslage (Lage bzw. Entfernung der Betriebsflächen…
…Rahmen eines Lokalaugenscheines Ermittlungen durchgeführt habe. Die dabei erhobenen Ertragsbedingungen (Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse, Wasserverhältnisse) seien mit den in der Berufungsvorentscheidung angeführten Bundes- und Landesmusterstücken verglichen worden und die Wertzahlen der streitgegenständlichen Klassenflächen auf Grund dieses Vergleichs abgeleitet worden. Dabei hätten sich die im angefochtenen…
…Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse, Wasserverhältnisse) seien mit dem in der Berufungsvorentscheidung angeführten Musterstücken verglichen worden und die Wertzahlen der streitgegenständlichen Klassenflächen auf Grund dieses Vergleichs abgeleitet worden. Bei diesem Vergleich hätten sich die im Spruch der Berufungsvorentscheidung angeführten Änderungen der Klassenflächen und Wertzahlen ergeben. Mit Eingabe…
…233, (Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse, Wasserverhältnisse) sowie die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen zu berücksichtigen. Gemäß § 36 Abs. 1 BewG sind bei der Feststellung der Betriebszahlen die tatsächlichen Verhältnisse hinsichtlich der im § 32 Abs. 3 bezeichneten Ertragsbedingungen zugrunde zu legen; hiebei sind hinsichtlich der natürlichen Ertragsbedingungen die rechtskräftigen…
…233 (Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse, Wasserverhältnisse); 2. die folgenden wirtschaftlichen Ertragsbedingungen: a) äußere Verkehrslage (Lage des Hofes im Hinblick auf die Vermarktung der Erzeugnisse und die Versorgung mit Betriebsmitteln; Verhältnisse des Arbeitsmarktes) b) innere Verkehrslage (Lage bzw. Entfernung der Betriebsflächen zum Hof), c) Betriebsgröße. Gemäß…
…welche auch bei der Bodenschätzung zu unterstellen waren. Bei den angeführten klimatischen Verhältnissen seien die Voraussetzungen für einen intensiven Feldgemüsebau gegeben. Betreffend die Zuschläge für überdurchschnittliche Tierhaltung wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Zum 1.1.1999 sei der Umrechnungschlüssel für Mastschweine aus zugekauften Ferkel…
…zum Ausdruck, dass sich im jeweiligen Erhebungsblatt, genauso wie im Erhebungsblatt betreffend den Vergleichsbetrieb Nr 198 Höchst, unter dem Punkt "Klimatische Verhältnisse" der Passus "Seehöhe Hof 0" findet. Festzuhalten ist, dass bei diesen Vergleichsbetrieben keine Abschläge für fehlenden Gebäudebestand oder fehlende Betriebsmittel angesetzt wurden. Unter…
…Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse, Wasserverhältnisse); 2. die folgenden wirtschaftlichen Ertragsbedingungen: a) äußere Verkehrslage (Lage des Hofes im Hinblick auf die Vermarktung der Erzeugnisse und die Versorgung mit Betriebsmitteln; Verhältnisse des Arbeitsmarktes), b) innere Verkehrslage (Lage bzw. Entfernung der Betriebsflächen zum Hof), c) Betriebsgröße. (4) Die Gebäude…
…Beschaffenheit die Feststellung der Ertragsfähigkeit auf Grund der natürlichen Ertragsbedingungen - dazu zählen Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse und Wasserverhältnisse - zu umfassen hat. Gemäß § 11 Abs 1 Bodenschätzungsgesetz 1970 sind die Ergebnisse der Bodenschätzung einschließlich der gemäß § 2 Abs 2 und 3 durchgeführten Überprüfungen und der gemäß …
… 1 Abs. 2 Z 2 des Bodenschätzungsgesetzes 1970 (Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse, Wasserverhältnisse); 2. die folgenden wirtschaftlichen Ertragsbedingungen: a) regionalwirtschaftliche Verhältnisse des Standortes, b) Entfernung der Betriebsflächen zum Hof, c) Größe und Hangneigung der Betriebsflächen und d) Betriebsgröße. (4) Die Gebäude, Betriebsmittel, Nebenbetriebe, Sonder- und…
…Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse, Wasserverhältnisse) sowie die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen (wie a)äußere Verkehrslage -regionalwirtschaftliche Verhältnisse des Standortes-‚ b) innere Verkehrslage-Entfernung der Betriebsflächen zum Hof, c) Größe und Hangneigung der Betriebsflächen und d) Betriebsgröße) zu berücksichtigen. Bei der Bewertung aller landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb des Bundesgebietes wird…
…Ertragswerten. Gemäß § 32 Abs 3 BewG sind bei der Beurteilung der nachhaltigen Ertragsfähigkeit die natürlichen Ertragsbedingungen (Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse, Wasserverhältnisse) und die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen (regionalwirtschaftliche Verhältnisse des Standortes, Entfernung der Betriebsflächen zum Hof, Größe und Hangneigung der Betriebsflächen und Betriebsgröße) zu berücksichtigen. Gemäß § 34…
…(Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse, Wasserverhältnisse) sowie die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen (wie a) regionalwirtschaftliche Verhältnisse des Standortes, b) Entfernung der Betriebsflächen zum Hof, c) Größe und Hangneigung der Betriebsflächen und d) Betriebsgröße) zu berücksichtigen. Bei der Bewertung aller landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb des Bundesgebietes wird von einem Hauptvergleichsbetrieb…
…dass die Bodenschätzung neben der Untersuchung des Bodens auf seine Beschaffenheit die Feststellung der Ertragsfähigkeit auf Grund der natürlichen Ertragsbedingungen - dazu zählen Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse und Wasserverhältnisse - zu umfassen hat. Gemäß § 11 Abs. 1 Bodenschätzungsgesetz 1970 sind die Ergebnisse der Bodenschätzung einschließlich der gemäß …
…233 (Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse, Wasserverhältnisse); 2. die folgenden wirtschaftlichen Ertragsbedingungen: a) äußere Verkehrslage (Lage des Hofes im Hinblick auf die Vermarktung der Erzeugnisse und die Versorgung mit Betriebsmitteln; Verhältnisse des Arbeitsmarktes) b) innere Verkehrslage (Lage bzw. Entfernung der Betriebsflächen zum Hof), c) Betriebsgröße Gemäß…
…Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse, Wasserverhältnisse); 2. die folgenden wirtschaftlichen Ertragsbedingungen: a) äußere Verkehrslage (Lage des Hofes im Hinblick auf die Vermarktung der Erzeugnisse und die Versorgung mit Betriebsmitteln; Verhältnisse des Arbeitsmarktes), b) innere Verkehrslage (Lage bzw. Entfernung der Betriebsflächen zum Hof), c) Betriebsgröße. (4) Die Gebäude…