…Angehörigen können für den Bereich des Steuerrechts nur als erwiesen angenommen werden und damit Anerkennung finden, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizität), einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären…
…da eine entsprechende Verzinsung in 2008 nicht erfolgt ist, überdies würde ein mündlicher Darlehensvertrag nicht die Kriterien der Angehörigenjudikatur (Außenwirkung, klarer eindeutiger und jeden Zweifel ausschließender Inhalt, fremdübliche Durchführung) erfüllen. Es ist davon auszugehen, dass zum Bilanzstichtag 31.12.2008 kein Darlehensvertrag mit Rückzahlungsverpflichtung vorlag…
…um steuerlich anerkannt zu werden: Sie müssen nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und sie wären zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden (Fremdvergleich). Diese angeführten Kriterien müssen kumulativ vorliegen. Das Kriterium der Publizität…
…entwickelt, unter welchen Voraussetzungen Verträge zwischen nahen Angehörigen für den Bereich des Steuerrechts als erwiesen angenommen werden und damit Anerkennung finden, nämlich nur wenn sie 1. nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, 2. einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und 3. auch…
…Bodeneffektflugzeug, Turbinen und Drohnen“ ist nicht geeignet, sich ein genaues Bild von der zu erbringenden Leistung zu machen. Ein klarer, eindeutiger und jeden Zweifel ausschließender Inhalt liegt damit nicht vor. Die Fremdüblichkeit ist dem Vertrag schon dem Grunde nach abzusprechen. Ein fremder Dritter hätte sich…
…und der Darlehensrückzahlung gehe über die Behauptungsebene nicht hinaus; bei Zahlungen in dieser Größenordnung (mit Kinderbetreuungskosten insgesamt 8.112 €) würden diese üblicherweise durch Überweisung geleistet. Eine allfällige Nichtverzinsung des ungesicherten Darlehens würde dem Fremdvergleich nicht standhalten. mit mangelndem klaren, eindeutigen, jeden Zweifel ausschließenden Inhalt…
…abzuweichen. Trotz Fehlens einer detaillierten Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitsvertrag sowie einer exakten Regelung der täglichen Arbeitszeit kommt das BFG daher zum Ergebnis, dass dem zu wertenden Vertrag ein eindeutiger, klarer und jeden Zweifel ausschließender Inhalt zukommt. In diesem Zusammenhang ist zudem festzuhalten, dass der Bf. dem…
…der ständigen Angehörigenjudikatur nicht anzuerkennen: Verträge zwischen nahen Angehörigen müssen nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen klaren, eindeutigen und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und einem Fremdvergleich standhalten. Zu den nahen Angehörigen sind auch sonstige zueinander in einem Naheverhältnis stehende Personen wie Verlobte oder…
…Tragen, in denen berechtigte Zweifel am wahren wirtschaftlichen Gehalt einer behaupteten vertraglichen Gestaltung bestehen." Im gegenständlichen Fall wurde zwar beim steuerlichen Vertreter über den mündlichen Vertrag eine Aktennotiz verfasst. Ein eindeutig, klarer und jeden Zweifel ausschließender Inhalt ist aber der Aktennotiz nicht zu entnehmen. Die…
…die in den letzten Jahrzehnten von Judikatur und Lehre zur Problematik der Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen herausgearbeitet wurden, kumulativ vorliegen. Überdies wurde das weitere Kriterium des eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhaltes nach Dafürhalten des unabhängigen Finanzsenates schon allein dadurch nicht erfüllt…
…Bodeneffektflugzeug, Turbinen und Drohnen“ ist nicht geeignet, sich ein genaues Bild von der zu erbringenden Leistung zu machen. Ein klarer, eindeutiger und jeden Zweifel ausschließender Inhalt liegt damit nicht vor. Die Fremdüblichkeit ist dem Vertrag schon dem Grunde nach abzusprechen. Ein fremder Dritter hätte sich…
…inhaltlich ähnliches, obligatorisches Recht entstehen. Es handelt sich somit mangels Verbücherung des eingeräumten Rechtes im vorliegenden Fall lediglich um eine zwar durch schriftlichen Vertrag nach außen hin kundgemachte Rechtseinräumung, welche jedoch lediglich Rechtswirkungen zwischen den Vertragsparteien zu entfalten vermag. Klarer, eindeutiger und jeden Zweifel ausschließender…
…Abgabenrechts grundsätzlich nur Anerkennung, wenn sie • nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizität), • einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und • auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Fremdüblichkeit), wobei die drei Kriterien kumulativ vorliegen müssen, sodass schon das Fehlen…
…23. April 2008 gab der Bw. das angebliche Untermietverhältnis bekannt. Bei den vorliegenden "Eckpunkten" kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein "klarer, eindeutiger und jeden Zweifel ausschließender Inhalt" vereinbart war. So lagen keine Regelungen vor, bis wann die Tochter die Miete zu zahlen hatte, welche…
…nicht besteht, indem Vertragsverhältnisse steuerlich nur anerkannt werden, wenn sie (kumulativ) nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Fremdvergleich; VwGH 27.4.2000, 96/15/0185;…
…was die Entlohnung bzw. Aufzeichnung von Stunden betrifft, ist in diese Richtung zu würdigen. Der Vereinbarung kommt daher kein klarer, eindeutiger und jeden Zweifel ausschließender Inhalt zu. 3.1.2.1.4. Fremdüblichkeit Im Rahmen der Fremdüblichkeit ist zu prüfen, ob die Vereinbarung auch zwischen…
…was die Abrechnung anbelangt, ist in diese Richtung zu deuten. Der Vereinbarung kommt daher kein klarer, eindeutiger und jeden Zweifel ausschließender Inhalt zu. 3.1.1.4. Fremdüblichkeit Im Rahmen der Fremdüblichkeit ist zu prüfen, ob die Vereinbarung auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen…
…zum Ausdruck kommen, weil sonst steuerliche Folgen willkürlich herbeigeführt werden könnten, wenn sie weiters einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und wenn sie auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (u.a. VwGH 20.11.1990, 89/14/0090…
…inhaltlich ähnliches, obligatorisches Recht entstehen. Es handelt sich somit mangels Verbücherung des eingeräumten Rechtes im vorliegenden Fall lediglich um eine zwar durch schriftlichen Vertrag nach außen hin kundgemachte Rechtseinräumung, welche jedoch lediglich Rechtswirkungen zwischen den Vertragsparteien zu entfalten vermag. Klarer, eindeutiger und jeden Zweifel ausschließender…
…wenn sie den Gültigkeitserfordernissen des Zivilrechts entsprechen, nur dann anerkannt, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutig, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Doralt, EStG 4 § 2 Tz 158, mit Judikaturhinweisen…