…Gläubiger der Kapitalerträge gegenüber korrigieren zu können. Damit dieses Fehlverhalten vorliegt, muss der Abfuhrpflichtige im objektiven Sinn zu Unrecht einbehalten haben: Das kann lt. bezogenem VwGH-Erkenntnis nur dann der Fall sein, wenn der Abfuhrpflichtige zuviel einbehalten hat. Nicht zu Unrecht einbehalten ist (Lohnsteuer) dann…
…Gläubiger der Kapitalerträge gegenüber korrigieren zu können. Damit dieses Fehlverhalten vorliegt, muss der Abfuhrpflichtige im objektiven Sinn zu Unrecht einbehalten haben: Das kann lt. bezogenem VwGH-Erkenntnis nur dann der Fall sein, wenn der Abfuhrpflichtige zuviel einbehalten hat. Nicht zu Unrecht einbehalten ist (Lohnsteuer) dann…
…Gläubiger der Kapitalerträge gegenüber korrigieren zu können. Damit dieses Fehlverhalten vorliegt, muss der Abfuhrpflichtige im objektiven Sinn zu Unrecht einbehalten haben: Das kann lt. bezogenem VwGH-Erkenntnis nur dann der Fall sein, wenn der Abfuhrpflichtige zuviel einbehalten hat. Nicht zu Unrecht einbehalten ist (Lohnsteuer) dann…
…ob im vorliegenden Fall eine Rückerstattung der Kapitalertragsteuer gem. § 240 Abs. 3 BAO erfolgen kann: Gemäß § 240 Abs. 1 BAO ist der Abfuhrpflichtige bei Abgaben, die für Rechnung eines Abgabepflichtigen ohne dessen Mitwirkung einzubehalten und abzuführen sind, berechtigt, während eines Kalenderjahres zu Unrecht einbehaltene Beträge…
…Arbeitnehmer gegenüber zu korrigieren. Zu Unrecht einbehaltene Beträge sind nach Stoll (BAO, 2488) solche, die entgegen der Gesetzeslage, also unter Verkennung rechtlicher Bestimmungen oder unter unzutreffender Beurteilung und Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse einbehalten worden sind. Die Lohnsteuer muss "im objektiven Sinn" zu Unrecht einbehalten sein…
…sind, berechtigt, während eines Kalenderjahres zu Unrecht einbehaltene Beträge bis zum Ablauf dieses Kalenderjahres auszugleichen oder auf Verlangen des Abgabepflichtigen zurückzuzahlen. Gemäß § 240 Abs. 3 BAO hat auf Antrag des Abgabepflichtigen (Abs. 1) die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht…
…an die Personengesellschaft fließenden Erträge zuzurechnen seien. Da es sich bei einer Personengesellschaft somit nicht um einen Abgabepflichtigen im Sinne des § 240 Abs. 3 BAO handle, sei diese nicht berechtigt, einen Antrag auf Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages einzubringen; antragsberechtigt seien nur die hinter…
… 240 Abs. 3 BAO nicht möglich ist, weil die dafür normierten Voraussetzungen (es darf kein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen haben) nicht vorliegen. Abgesehen davon wurde die Kapitalertragsteuer im Ergebnis nicht zu Unrecht einbehalten (UFS 17.11.2009, GZ.RV/2605-W/09…
…13/0140), weil der übernommene KESt-Betrag als zusätzliche Leistung dem Kapitalertrag zuzurechnen ist (§ 93 Abs 4 Z 3 EStG 1988). Eine derartige Einforderung der Kapitalertragsteuer vom Gesellschafter wurde im Haftungsverfahren (RV/5101229/2019) aber nicht behauptet. Verdeckte Ausschüttungen sind ein klassischer Anwendungsfall des § 95…
…der Abgabenbehörde keinen selbstberechneten Betrag bekanntgebe oder sich die bekanntgegebene Selbstberechnung als nicht richtig erweise. Nach § 201 Abs. 2 BAO könne die Festsetzung erfolgen, wenn bei sinngemäßer Anwendung des § 303 BAO die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorlägen. Im Prüfungsbericht vom 7.7.2010…
…Vorsatz ausgegangen werden - objektiv (inhaltlich) richtig. Darüberhinaus würden sich auf den Erklärungsvordrucken der österreichischen Finanzverwaltung keine Hinweise auf ausländische Investmentfonds finden. Anzumerken sei zudem, dass DDr. HA zu Beginn des Beschwerdezeitraumes bereits 81 Jahre alt gewesen und auch nicht mehr aktiv im Berufsleben gestanden sei…
…Abgabenhinterziehung erforderlich sind, und zwar auch dann, wenn im Verwaltungsverfahren noch keine Verjährungseinrede erhoben wurde", und fügte hinzu, dass in den angefochtenen Bescheiden eine derartige vorsätzliche Abgabenhinterziehung nicht ausgesprochen worden wäre, womit die Aufnahme der Jahre 2003 bis 2006 in die Selbstanzeige zu Unrecht erfolgt…
…der Behörde - eine Gläubigergleichbehandlung im haftungsrelevanten Zeitraum von Juli 2018 bis Februar 2019 nicht vorlag (Anlage./1). Die Behörde geht daher zu Unrecht von einer geringfügigen Benachteiligung der Abgabenbehörde aus, zumal die Gläubigergleichbehandlung unzweifelhaft nachgewiesen wurde und auch zu keinem Zeitpunkt von der Behörde beanstandet…
…bei einer tatsächlichen Veräußerung die Annahme eines Zuflusses, komme auch bei einer fiktiven Veräußerung ein derartiger nicht in Betracht. Damit bestehe keine Rechtsgrundlage für die Erhebung der Kapitalertragsteuer. Insgesamt sei die Bw. daher der Ansicht, dass die Kapitalertragsteuervorschreibung "aufgrund von Behebungen" zu Unrecht erfolgte, weil
…den Bestand der Tatsache nicht "im naturwissenschaftlichen-mathematisch exakten Sinn" nachweisen (vgl. VwGH 26.5.2011, 2011/16/0011, sowie VwGH 9.9.2004, 99/15/0250, mwN). Für das Vorliegen des Tatbestandes der Abgabenhinterziehung ist daher entscheidend, ob neben einer (objektiven) Abgabenverkürzung ausreichend festgestellte…
…steuerlicher Ausschüttungsfiktion schlicht nicht bedacht habe. Dies werde auch dadurch dokumentiert, dass sich im Rahmen der vermeintlich exakten Berechnung der Kapitalerträge zu Beginn der Außenprüfung wie erwartet lediglich Gutschriften, aber keine Steuernachzahlungen ergeben hätten. Damit werde die Arglosigkeit der Beteiligten dokumentiert, weil es der Lebenserfahrung…
…die Kapitalerträge objektiv nicht vorschriftsmäßig gekürzt wurden oder wenn der Steuerschuldner von der nicht vorschriftsmäßigen Abfuhr wusste. Sind die Voraussetzungen des § 95 Abs. 4 EStG 1988 nicht erfüllt, besteht folglich kein Auswahlermessen der Behörde. Die Kapitalertragsteuer muss in diesem Fall zwingend dem Abzugsverpflichteten im Haftungsweg…
…Anordnung der Sicherstellung sofort in Vollzug gesetzt werden kann; d) die Bestimmung des Betrages, durch dessen Hinterlegung der Abgabepflichtige erwirken kann, dass Maßnahmen zur Vollziehung des Sicherstellungsauftrages unterbleiben und bereits vollzogene Maßnahmen aufgehoben werden. Ein Sicherstellungsauftrag ist kein abschließender Sachbescheid im Sinne des § 183 Abs…
…Kapitalertragsteuer) "im objektiven Sinn" zu Unrecht vom Abgabepflichtigen einbehalten wurde (zB VwGH 24.9.2003, 2000/13/0003, 0004). Ein Verschulden des Abfuhrpflichtigen an der Rechtswidrigkeit der Einbehaltung ist nicht erforderlich. Rz 1938a: Antragsbefugt ist der Eigenschuldner (zB Arbeitnehmer bei der Lohnsteuer), nicht der Abfuhrpflichtige…
…2488 sind zu Unrecht einbehaltene Beträge u. a. "solche, die unter Verkennung rechtlicher Bestimmungen" einbehalten worden sind. Es ist nicht erforderlich, dass diese Verkennung durch den Einbehaltungspflichtigen bewusst oder gar schuldhaft erfolgt ist. (StoII, BAO, S. 2489). Gerade diese genannte Vorfrage soll ja im gegenständlichen…