…höhere Internutzung als durchschnittliche Internetbenutzer nicht nachwies oder glaubhaft machte. Auch wenn es zutreffen mag, dass diverse Lehrinhalte, Vorgaben uä nur über Internet genutzt werden, ist mit den Beschwerdevorbringen nicht erwiesen, weshalb der Bf aufgrund seiner Lehrtätigkeit eine fast ausschließliche, also höhere Internetnutzung hat als…
…an unterschiedlichen Arbeitsstätten, aber auch die vom Dienstgeber (Konservatorium) geforderte Anwesenheit über die reinen Unterrichtsstunden hinaus (bei Konzertproben und diversen Veranstaltungen) erhöhe den Koordinationsbedarf und führe zu höheren Telefonkosten als üblich. Der Dienstgeber leiste dafür keinen Ersatz. Zur Veranschaulichung listete die Bw. eine Reihe von…
…Negativfeststellung zu treffen, da die Bf. keine entsprechenden Rechnungen vorgelegt hat. Die Rechnungen betreffend Tinte, Steckdosenadapter, Reiselader und Fotoausarbeitung wurden zwar vorgelegt, weisen jedoch nicht die Bf., sondern eine andere Person als Rechnungsempfänger aus. Mangels weiterer Nachweise konnte daher nicht festgestellt werden, dass die Bf…
…und Bodenplatte sei somit auch für die Typisierung als Lastkraftwagen im Sinne des KFG notwendige Voraussetzung. Das Kraftfahrzeug sei somit Voraussetzung in die Position 8704 der Kombinierten Nomenklatur einzuordnen. Das NoVAG iVm der KN verlange keine höheren Voraussetzungen als das KFG. Die Seitenfenster des Laderaumes…
…BP wurden daher damit keine Nachweise erbracht, aus denen auf eine höhere Bedeutung der Betriebsstätte als für Routinetätigkeiten geschlossen werden kann. Um diese Ansicht der Behörde zu entkräften, wurden von Hr. Bf am Tag der Schlussbesprechung Beweise vorgelegt, die jedoch zu keiner Änderung des festgestellten…
…aufstellt, bedürfen keines Beweises. (2) Im Übrigen hat die Abgabenbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Zu Arbeitsmittel und sonstige Werbungskosten Ausgaben für Arbeitsmittel fallen unter den allgemeinen Werbungskostenbegriff. Aufwendungen…
…Notwendigkeit einer Aufwendung sei grundsätzlich keine Voraussetzung für die Anerkennung von Werbungskosten, sondern ein Indiz für die berufliche Veranlassung bzw. für das Fehlen einer privaten Veranlassung (VwGH 29.5.1996, 93/13/0013). An den Veranstaltungen der „Gesunden Gemeinde“ hätten durchschnittlich etwa 25 bis 40…
…die Teilnahme vom Inland aus nicht vollständig und nicht mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden könne und der Bf auch sonst kein technisches Verfahren bekannt sei, mit dem sich dies erreichen ließe, wäre für die Meldung der Glücksspielabgabe bzw. Wettgebühr Methode 1 als Basis herangezogen worden…
…aus der Umrechnung keine höhere Steuerbelastung als im Fall der Vollbesteuerung der Transferleistung als steuerpflichtiger Arbeitslohn eintreten darf (Hofstätter/Reichel, Kommentar zum EStG 1988, § 3, Tz.34). Daher ist die sich ergebende Steuer jener gegenüberzustellen, die sich bei einer Vollbesteuerung der Transferleistungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn…
…begehrt, sondern es wurde 2007 und 2008 auch eine höhere Pendlerpauschale in der Einkommensteuererklärung angeführt als vom Arbeitgeber bei der Lohnverrechnung berücksichtigt. Im Veranlagungsjahr 2007 habe der Bf. auf die kleine Pendlerpauschale für Wegstecken über 60 km in Höhe von € 1.540,50 Anspruch…
…Dienstfreistellung der Beschwerdeführerin 2020 überhaupt nicht beruflich zum Einsatz kam, und daher im Jahr 2020 von einer ausschließlichen privaten Nutzung auszugehen ist. Sowohl Handy- als auch Internetnutzung können zwar nur im Zeitraum 01.01.2020 bis 10.03.2020 beruflich erfolgt sein, im Hinblick darauf…
…niedriger seien als der Pauschbetrag von € 132,00 sei der höhere Betrag berücksichtigt worden. Am gleichen Tag erstellte das Finanzamt auch die Beschwerdevorentscheidung für die Einkommensteuer 2020 des Beschwerdeführers. In dieser wurden keine der beantragten Werbungskosten, jedoch € 4.475,00 als außergewöhnliche Belastung…
…erfolgt keine Nutzung durch Kinder im Schulalter. Der UFS hält auch das Vorbringen des Bw., im Jahr 2001 den PC nicht in relevantem Umfang für das gerade erst begonnene Hochschulstudium verwendet zu haben, für glaubhaft. Daher erscheint insgesamt ein Anteil von 60% beruflicher Nutzung als…
…Dauert eine Dienstreise länger als drei Stunden, so kann für jede angefangene Stunde ein Zwölftel gerechnet werden. Wenn bei einer Inlandsdienstreise keine höheren Kosten für Nächtigung nachgewiesen werden, kann gemäß § 26 Z 4 lit. c leg. cit. als Nächtigungsgeld einschließlich der Kosten des Frühstücks ein…
…für seine ein- bzw. halbtägigen bzw. stundenweisen Reisen nach G und E keine Tagesgelder/Diäten als Werbungskosten gewährt werden. Zu dem Projekt am F sind auch die Gründe für ein- bzw. halbtägige Reisen für eine Nichtanerkennung von Tagesgeldern/Diäten zutreffend. Hauptgrund für die Nichtanerkennung der…
…80% als beruflich bedingt anerkannt, der Internetzugang mit 60%. Hinsichtlich des Arbeitszimmers wurden, mit Verweis auf den Mittelpunkt der Tätigkeit, keine Werbungskosten anerkannt. Mit 21.10.2016 wurde gegen diesen Bescheid Beschwerde eingebracht. Begründend wurde ausgeführt, dass die tatsächliche berufliche Nutzung viel höher als 60…
…Körperschaft, an welcher die Beteiligung besteht. Oftmalig werden dabei sowohl der Körperschaft als auch dem Anteilseigner hierüber keine gesicherten Rechtspositionen (zumeist durch Abschluss eines Vertrages) eingeräumt. Die unentgeltliche Überlassung der Nutzung von Titelrechten erfüllt steuerrechtlich den sogenannten Tatbestand der Nutzungseinlage (vgl Quantschnigg/Renner/Schellmann/Stöger…
…stellt eine psychiatrische Untersuchung des Bw. kein taugliches Beweismittel dar, hier wären vielmehr konkrete und nachvollziehbare Angaben über die Internetnutzung durch die Familie erforderlich gewesen. Der Bw. hat eine niedrigere private Nutzung des Internetzugangs in seinem Haushalt als 40% nicht glaubhaft gemacht, sondern darauf verwiesen…
…Für höhere Ansätze wäre eine genaue Gesprächsaufzeichnung unabdingbar gewesen. 5. Handykosten: Bezüglich der Handykosten schließt sich die Berufungsbehörde den gleichlautenden Ansätzen von Bw. und Finanzamt - nämlich mit einem beruflichen Ausmaß von 60% - an. 6. Internet: Auch Aufwendungen für das Internet in der Wohnung können als…
…06.2002, 99/13/0001; 07.10.2003, 2000/15/0151). Für das Bundesfinanzgericht stellen die Lohnsteuerrichtlinien - anders als für das Finanzamt - keine bindenden Rechtsquellen dar. Das Gericht hat vielmehr bei Beurteilung der Frage, ob eine Rechtswidrigkeit im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Z…