…Beschlagnahme handelt es sich um eine Art vorläufiges Verfahren, das der zwangsweisen Entziehung der Gewahrsame an einer Sache (Wegnahme) zum Zwecke ihrer Verwahrung dient und in dem Entscheidungen im Verdachtsbereich und keine abschließenden Lösungen zu treffen sind. Tatbestandsvoraussetzungen für die Verfügung der Beschlagnahme sind unter…
…Beschlagnahme handelt es sich um eine Art vorläufiges Verfahren, das der zwangsweisen Entziehung der Gewahrsame an einer Sache (Wegnahme) zum Zwecke ihrer Verwahrung dient und in dem Entscheidungen im Verdachtsbereich und keine abschließenden Lösungen zu treffen sind. Tatbestandsvoraussetzungen für die Verfügung der Beschlagnahme sind unter…
…vorläufiges Verfahren, das der zwangsweisen Entziehung der Gewahrsame an einer Sache (Wegnahme) zum Zwecke ihrer Verwahrung dient und in dem Entscheidungen im Verdachtsbereich und keine abschließenden Lösungen zu treffen sind. Als vorläufige Maßnahme endet sie entweder durch die Freigabe bzw Rückgabe des beschlagnahmten Gegenstandes (vgl. …
…1 FinStrG handelt es sich um ein vorläufiges Verfahren, das der zwangsweisen Entziehung der Gewahrsame an einer Sache (Wegnahme) zum Zweck der Verwahrung dient und in dem Entscheidungen im Verdachtsbereich und keine abschließenden Lösungen zu treffen sind. Als vorläufige Maßnahme endet sie entweder durch die…
…Sicherung einer Geldstrafe kommt es nicht zu einer abschließenden rechtlichen Beurteilung des Sachverhaltes. Vielmehr handelt es sich dabei um vorläufige Maßnahmen zur einstweiligen Sicherung öffentlicher Rechte. In einem derartigen Verfahren sind Entscheidungen im Verdachtsbereich und somit keine abschließenden Lösungen zu treffen (VwGH 31.5.1995…
…abschließenden rechtlichen Beurteilung eines Sachverhaltes. Vielmehr handelt es sich dabei um vorläufige Maßnahmen zur einstweiligen Sicherung öffentlicher Rechte. In einem derartigen Verfahren sind Entscheidungen im Verdachtsbereich und keine abschließenden Lösungen zu treffen (VwGH 31.5.1995, 93/16/0171). Derartige Bescheide enthalten folglich insbesondere kein…
…Maßnahme (zu den genannten Sicherungszwecken) handelt, die der zwangsweisen Entziehung der Gewahrsame zum Zweck der (vorläufigen) Verwahrung dient, bei der (vorläufige) Entscheidungen im Verdachtsbereich und keine abschließenden Lösungen zu treffen sind, und eine derartige Maßnahme durch Freigabe bzw. Rückgabe des beschlagnahmten Gegenstandes oder auch durch…
…Beschlagnahme handelt es sich um eine Art vorläufiges Verfahren, das der zwangsweisen Entziehung der Gewahrsame an einer Sache (Wegnahme) zum Zweck ihrer Verwahrung dient und in dem Entscheidungen im Verdachtsbereich und keine abschließenden Lösungen zu treffen sind. Tatbestandsvoraussetzungen für die Verfügung der Beschlagnahme sind unter…
…Beschlagnahme handelt es sich um eine Art vorläufiges Verfahren, das der zwangsweisen Entziehung der Gewahrsame an einer Sache (Wegnahme) zum Zweck ihrer Verwahrung dient und in dem Entscheidungen im Verdachtsbereich und keine abschließenden Lösungen zu treffen sind. Tatbestandsvoraussetzungen für die Verfügung der Beschlagnahme sind unter…
…89 Abs. 1 FinStrG handelt es sich um eine Art vorläufiges Verfahren, das der zwangsweisen Entziehung der Gewahrsame an einer Sache zum Zwecke ihrer Verwahrung dient und in dem Entscheidungen im Verdachtsbereich und keine abschließenden Lösungen zu treffen sind (VwGH 7.10.93, Zl. 93…
…89 Abs. 1 FinStrG handelt es sich um eine Art vorläufiges Verfahren, das der zwangsweisen Entziehung der Gewahrsame an einer Sache zum Zwecke ihrer Verwahrung dient und in dem Entscheidungen im Verdachtsbereich und keine abschließenden Lösungen zu treffen sind (VwGH 7.10.93, Zl. 93…
…89 Abs. 1 FinStrG handelt es sich um eine Art vorläufiges Verfahren, das der zwangsweisen Entziehung der Gewahrsame an einer Sache zum Zwecke ihrer Verwahrung dient und in dem Entscheidungen im Verdachtsbereich und keine abschließenden Lösungen zu treffen sind (VwGH 7.10.93, Zl. 93…
…Beschlagnahme handelt es sich um eine Art vorläufiges Verfahren, das der zwangsweisen Entziehung der Gewahrsame an einer Sache zum Zweck ihrer Verwahrung dient und in den Entscheidungen im Verdachtsbereich und keine abschließenden Lösungen zu treffen sind. Für den Beschlagnahmegrund der Beweissicherung muss zunächst zumindest der…
…Beschlagnahme handelt es sich um eine Art vorläufiges Verfahren, das der zwangsweisen Entziehung der Gewahrsame an einer Sache (Wegnahme) zum Zwecke ihrer Verwahrung dient und in dem Entscheidungen im Verdachtsbereich und keine abschließenden Lösungen zu treffen sind. Tatbestandsvoraussetzungen für die Verfügung der Beschlagnahme sind unter…
…im Jahr 2019 gelöst werden können. Das Projekt sei noch im Laufen und daher keine abschließenden Statements möglich. Beim Projekt 8 (***2***) sah der Beschwerdeführer die technologische Unsicherheit in der Frage wie ***11*** unterschiedlicher Normfarben identisch ***38*** ***39*** werden könne, ohne dabei Patente des Mitbewerbs…
…Andeutungen in den abschließenden Ausführungen im Vorlageantrag hat die beschwerdeführende Partei einen Antrag auf Entscheidung durch den Senat nicht gestellt. Gemäß Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage…
…das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren einzuleiten. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass anlässlich der Einleitung des Finanzstrafverfahrens keine endgültigen Lösungen, sondern nur Entscheidungen im Verdachtsbereich zu treffen sind. Die endgültige Sachverhaltsklärung und abschließende rechtliche Beurteilung sind vielmehr dem Untersuchungsverfahren und der abschließenden Entscheidung (Strafverfügung, Erkenntnis, Einstellungsbescheid) vorbehalten…
…sind diesbezügliche Entscheidungen des EuGH ebenso wenig Lösungen von Vorfragen durch die zuständige Behörde (Gericht), wie die innerstaatliche Prüfung von Normen durch den VfGH (vgl. Tanzer in Althuber/Tanzer/Unger, BAO-Handbuch, § 116, S. 334). EuGH-Entscheidungen sind daher keine Wiederaufnahmsgründe der entschiedenen Vorfrage (vgl…
…abzuweisen. Abschließend wird festgehalten, dass im Rahmen der gegenständlichen Rechtsmittelentscheidung nur zu untersuchen war, ob für Einleitung des Strafverfahrens ausreichende Verdachtsmomente gegeben waren. Anlässlich der Einleitung des Finanzstrafverfahrens sind jedoch keine endgültigen Lösungen, sondern nur Entscheidungen im Verdachtsbereich zu treffen. Die endgültige Sachverhaltsklärung und abschließende…
…keine endgültigen Lösungen, sondern nur Entscheidungen im Verdachtsbereich zu treffen. Die endgültige Sachverhaltsklärung und abschließende rechtliche Beurteilung und damit die essentielle Frage, ob der Bf. die ihm vorgeworfene Tat daher in der ihm angelasteten Vorsatzform tatsächlich begangen hat, sind vielmehr dem Untersuchungsverfahren und der abschließenden…