…werden, wenn die Uneinbringlichkeit der Abgaben beim Primärschuldner gegeben ist. Den Berufungen gegen die Abgabenvorschreibungen nach der Betriebsprüfung wurde mit Berufungsvorentscheidungen vom 21. Februar 2005 stattgegeben. Das Abgabenkonto ist ausgeglichen, daher besteht keine Rechtsgrundlage für eine Haftungsinanspruchnahme des Bw. Der Bescheid war spruchgemäß aufzuheben. Wien…
…1 BAO von der Einbringung ausgesetzt hat. Da es wegen der Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten und der verfügten Maßnahme nach § 231 BAO zu keinerlei Auswirkungen der Abgabeneinhebung auf die Einkommens- und Vermögenslage des Bw. kommen kann, liegt entgegen der Ansicht des Bw. keine persönliche Unbilligkeit im…
…soweit sie nachweisbar bestand, unabhängig von ihrer handelsrechtlichen Zulässigkeit, grundsätzlich nicht geeignet sein könne, ein Verschulden des danach mit Abgabenangelegenheiten nicht betrauten Geschäftsführers an der Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten auszuschließen. Werden von dem, der nach der internen Geschäftsverteilung nicht mit der Besorgung der abgabenrechtlichen Belange betraut…
…Bei dieser bestehe eine Abgabenschuld von 24.017,36 Euro. Mit Beschluss vom Datum sei das Konkursverfahren über das Vermögen der Primärschuldnerin nach Schlussverteilung aufgehoben worden. Die Uneinbringlichkeit der Abgaben stünde damit fest. Dem Vertreter obliege der Nachweis, dass ihn kein Verschulden an der Nichtentrichtung…
…den von ihnen Vertretenen obliegen, und sind befugt, die diesen zustehenden Rechte wahrzunehmen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung. Sie setzt die objektive Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten…
…11. Mai 2004 als handelsrechtlicher Geschäftsführer, daher oblag ihm generell die Obsorge für die Erfüllung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen der P.GesmbH im Zeitraum seiner handelsrechtlichen Geschäftsführung. Zur Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung und der dadurch bewirkten Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten ist auszuführen: Gemäß § 1298 ABGB obliegt dem…
…10.2000, 95/15/0137). Dem Bw. oblag generell die Obsorge für die Erfüllung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen der verfahrensgegenständlichen Firma im Zeitraum seiner handelsrechtlichen Geschäftsführung. Zur Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung und der dadurch bewirkten Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten ist auszuführen: Gemäß § 1298 ABGB obliegt dem, der…
…nach § 9 BAO sei eine Ausfallshaftung. Sie setze die objektive Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftungspflichtigen voraus. Aus der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vereines alleine ergebe sich noch nicht zwingend die Uneinbringlichkeit (VwGH 22.09.1999, 96/15/0049…
…Abgabenfestsetzung kann auch nicht im Rahmen der Ermessensübung zur Geltendmachung der Haftung Berücksichtigung finden (VwGH 03.03.2023, Ra 2020/13/0071). Zur Frage, ob eine schuldhafte Pflichtverletzung, welche eine Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten bewirkt hat, vorliegt, ist zunächst Folgendes auszuführen: Gemäß § 1298 ABGB obliegt dem…
…ist gegeben. Die Außenstände können bei der Primärschuldnerin nicht mehr eingebracht werden und sämtliche im Haftungsbescheid angeführte Abgaben fallen in den Zeitraum der handelsrechtlichen Geschäftsführung der Bf. Zur Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung und der dadurch bewirkten Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten ist generell auszuführen: Gemäß § 1298 ABGB…
…18. Dezember 2002 als handelsrechtliche Geschäftsführerin und war daher grundsätzlich verpflichtet, für die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften im Zeitraum ihrer Geschäftsführung Sorge zu tragen. Zur Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung und der dadurch bewirkten Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten ist generell auszuführen: Gemäß § 1298 ABGB obliegt dem, der…
…angesichts der übrigen aushaftenden Verbindlichkeiten auch nicht automatisch davon ausgegangen werden kann, dass der erwartete Kaufpreisanteil ausschließlich für die Entrichtung der Abgabenschulden verwendet worden wäre. Zur Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung und der dadurch bewirkten Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten ist generell auszuführen: Gemäß § 1298 ABGB obliegt dem…
…0082; BFG 27.3.2015, RV/2100447/2014; VwGH 10.9.2020, Ra 2020/13/0048). Sie setzt die objektive Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftungspflichtigen voraus (zB VwGH 19.9.2007, 2007/13/0003; VwGH 17.12.2009, 2009/16/0092;)…
…vorzuwerfen, keine Vorsorge gegen die bedingt durch den Zessionsvertrag eingetretene Benachteiligung des Abgabengläubigers getroffen zu haben, kann doch die vom Bw. ins Treffen geführte Uneinbringlichkeit von Kundenforderungen und eine starre Haltung der Banken nicht als grundsätzlich unvorhersehbares Ereignis gewertet werden. Eine Gleichbehandlung der Abgabenschuldigkeiten gegenüber…
…Sie setzt eine objektive Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftungsbeteiligten voraus. Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Einbringungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären. Die Uneinbringlichkeit bei der Primärschuldnerin ist außer Streit gestellt. Zu den abgabenrechtlichen Pflichten gehören insbesondere die Abgabenentrichtung aus den Mitteln…
…von € 6.325,83 gemeldet und bis 17. März 2008 auch restlos entrichtet wurde. Die letzte Umsatzsteuerzahllast wurde für Jänner 2008 mit € 640,00 gemeldet und am 9. April 2008 entrichtet. Zur Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung und der dadurch bewirkten Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten…
…2010 rechtskräftig bestätigt. Als handelsrechtlicher Geschäftsführer war der Bf. daher grundsätzlich verpflichtet für die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften im Zeitraum seiner Geschäftsführung Sorge zu tragen. Zur Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung und der dadurch bewirkten Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten ist generell auszuführen: Gemäß § 1298 ABGB obliegt dem…
…also nicht im hier fraglichen Zeitraum gesetzt. Im Übrigen lag letztlich Uneinbringlichkeit gar nicht vor, da die Schulden von der Bw offensichtlich beglichen worden sind. Zusammenfassend hat sich gezeigt, dass der angefochtene Bescheid von keinem tauglichen Widerrufsgrund getragen ist, da er die konkretisierte und begründete…
…im Haftungsverfahren von dem für die Entscheidung über die Haftung zuständigen Organ zu entscheiden (VwGH 17.12.1996, 94/14/0148 und auch VwGH 30.3.2006, 2003/15/0125). Schuldhafte Pflichtverletzung: Zur Frage, ob nun eine schuldhafte Pflichtverletzung, welche eine Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten bewirkt…
…Fall sei kein derartiger Verzicht erfolgt, sondern eine teilweise Abschreibung von Abschuldigkeiten gemäß § 235 BAO unter der Bedingung, dass künftigen Abgabenverpflichtungen voll entsprochen werden, in Aussicht gestellt worden. Aus der Sicht des Finanzamtes sei es zulässig, die in Aussichtstellung einer teilweisen Abschreibung von Abgabenschuldigkeiten im…