…mit allen Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung so lange belasten, bis sein Rechtsgesuch endgültig erledigt sei." Hätte § 212a BAO einen solchen Inhalt (keine Aussetzung der Einhebung im Rechtszug an die Höchstgerichte), "verlöre die Rechtsschutzeinrichtung" nach § 212a BAO "das erforderliche Maß an faktischer Effizienz für…
…7100825/2024. Der Ablauf erfolgte daher zu Recht. Nach ständiger Rechtsprechung besteht keine gesetzliche Grundlage, die Aussetzung der Einhebung von Abgabenschulden wegen einer bei Höchstgerichten anhängigen Beschwerde (bzw Revision) über den Zeitpunkt der abschließenden Erledigung des Rechtsmittels hinaus auszudehnen (zB VwGH 21.7.1998, 98…
…unmittelbar oder mittelbar auf einen Bescheid, der von einem Anbringen abweicht, oder auf einen Bescheid, dem kein Anbringen zu Grunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Nach § 212a Abs…
…der S-AG und der B-GmbH. Die B-GmbH habe die Vertretung im Frühjahr 2007 gekündigt. Die Abrechnung offener Honorare sei abgeschlossen. Es werde von der B-GmbH keine weiteren Eingänge geben. Der Bw. führe eine monatliche Saldenliste, in der die Honorare ohne Umsatzsteuer…
…dass es entgegen seinen Angaben unter Tz 4 PB 000000/07 gar keinen derartigen Prüfungsauftrag lautend auf die Bw. gegeben habe. Die Ausführung des Prüfers, derzufolge die Ausdehnung des Prüfungsauftrags auf das im Zuge der Bp festgestellte Vorliegen eines begründenden Verdachts auf Steuerhinterziehung hinauf erfolgt…
…I 112/2012 und in den Einkommensteuerrichtlinien ist zu bemerken, dass auf Grund des eindeutigen Wortlautes der einschlägigen Bestimmungen im Grunderwerbsteuergesetz keine „Ausdehnung“ der Steuerfreiheit auf „vergleichbare“ Vorgänge erfolgen kann. Für den Erwerb der Trennfläche Nr. 2 durch die Gemeinde von Herrn E sowie die…
…den Veranlagungszeitraum 2007 nicht festgestellt werden (Veranlagung/ Jahresbetrachtung, keine Ausdehnung des nachfolgenden Betriebsprüfungszeitraumes für das Vorjahr). Veranlagung 2007: Im Fragebogen betreffend Eröffnung seines Gewerbebetriebes wurden folgende Angaben getätigt: "Die Geschäftstätigkeit wurde am 18.06.2007 aufgenommen. Bisheriger Umsatz ca.€ 30.000.Voraussichtlicher Umsatz ca…
…3. Gasthaus Anbau 2001 bis 2003 (Obergeschoß) Es bestünden keine Differenzen hinsichtlich der prozentuellen Gebäudeanteile und deren Wertzusammenhänge. Hinsichtlich der in der Berufung angeführten vermeintlich nicht zulässigen Beweismittelerlangung werde folgende Gegendarstellung ausgeführt: Im Zuge einer Besichtigung anlässlich der Ausdehnung des Prüfungsauftrages (24. Mai 2006) sei…
…sich um ein typisches Vorgehen handeln, auch bei Gericht. Es wäre das Ziel gewesen, die Angelegenheit schnell und zügig zu beenden. Man hätte keine Ausdehnung auf Jahre hinaus gewollt. Von Dr. Q. sei das Risiko hoher Forderungen betont worden, auch je länger die Angelegenheit sich…
…I 112/2012 und in den Einkommensteuerrichtlinien ist zu bemerken, dass auf Grund des eindeutigen Wortlautes der einschlägigen Bestimmungen im Grunderwerbsteuergesetz keine „Ausdehnung“ der Steuerfreiheit auf „vergleichbare“ Vorgänge erfolgen kann. Für den Erwerb der Trennfläche Nr. 2 durch die Gemeinde von Herrn C sowie die…
…keine Grundlage für eine stattgebende Erledigung des Aussetzungsantrages mehr gegeben. Im Abs. 5 werde eindeutig festgelegt, dass im Falle der Einbringung eines Vorlageantrages die Stellung eines neuerlichen Aussetzungsantrages nicht ausgeschlossen sei. Daraus sei erkenntlich, dass durch den Gesetzgeber im Nachhinein keine Ausdehnung eines Aussetzungsantrages in…
…Fall anzuwendenden Bestimmungen keine Ausdehnung des im Zeitpunkt des Inkrafttretens der 6. EG-RL (1.1.1995) bestehenden Vorsteuerausschlusses bei gemischt genutzten Gebäuden bewirkt hätten, sondern im Ergebnis lediglich der Beibehaltung des bestehenden Vorsteuerausschlusses dienten, bestünden gegen deren Anwendung aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht keine Bedenken (vgl…
…werde lediglich der Zeitraum 01/99 bis 12/2000 angeführt. Eine Ausdehnung des Prüfungsauftrages sei nicht vorgenommen worden. Es liege somit für die mittels Haftungs- und Abgabenbescheides gesetzten Abgaben für den Zeitraum 01/96 bis 12/98 kein ordnungsgemäßer Prüfungsauftrag vor. Wiederholungsprüfung: Für einen Zeitraum…
…erteilte werden könne. Da kein neuer Prüfungsauftrag erteilt worden wäre, die Wiederaufnahmegründe nicht vorliegen würden und auch kein Rechtsmittelverfahren anhängig gewesen sei, dürfe gemäß § 148 Abs. 3 BAO keine Änderung des Prüfungsauftrages ohne Zustimmung seitens der Beschwerdeführerin erfolgen, da insbesondere keine Ausdehnung, sondern einen Änderung…
…und insoweit auch der Rahmen für die Abänderungsbefugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Berufungsverfahren festgelegt wird. Dies bedeutet, dass im Berufungsverfahren keine Ausdehnung der im erstinstanzlichen Haftungsbescheid enthaltenen Lohnsteuerbeträge erfolgen darf, weil der Bw. insoweit erstmalig zur Haftung herangezogen und damit eine Entscheidung getroffen würde…
…dass ein Fahrzeug, um als Kleinbus eingestuft zu werden, die in Rede stehenden Merkmale aufweisen müsse. Damit wurde keine Ausdehnung, sondern eine Auslegung der Regelungen des Erlasses durch den Verwaltungsgerichtshof vorgenommen. Vor diese Aufgabe war der Gerichtshof insbesondere vor dem Hintergrund gestellt, dass mittlerweile Fahrzeugtypen…
…Der Sinn und Zweck des Einleitungssatzes des Art 4 Abs. 2 der RL 69/335 EWG besteht darin, dass die Mitgliedsstaaten keine Ausdehnung der Gesellschaftsteuerbelastung vornehmen sollen. In Österreich wurden Vorgänge wie der vorliegende zum 1. Juli 1984 mit einem Mindeststeuersatz von 1 % und einem…
…Ausschlüsse beibehalten können, die in den in ihren zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie bestehenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehen sind". Diese gesetzliche Maßnahme hat in ihrer materiellen Auswirkung keine Ausdehnung des zum 1. Jänner 1995 bestehenden Vorsteuerausschlusses bezüglich des privat genutzten Gebäudeteiles bewirkt. Denn während auf…
…die Vorsteuerausschlüsse "die Mitgliedstaaten alle Ausschlüsse beibehalten können, die in den in ihren zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie bestehenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehen sind". Diese gesetzliche Maßnahme hat in ihrer materiellen Auswirkung keine Ausdehnung des zum 1. Jänner 1995 bestehenden Vorsteuerausschlusses bezüglich des privat genutzten…
…werbeabgabepflichtig betrachte, kann im Hinblick auf die Gesetzesänderung nicht gefolgt werden, da der Erlass keine Ausdehnung des Gesetzes ist (auf Informationen in nicht periodisch erscheinenden Schriften). Die Verordnung des BMF zu § 236 BAO kann bezüglich des Erlasses zum WerbeAbgG nicht zur Anwendung kommen, da dieser…