…fehlt im gegenständlichen Fall der für eine Gegenverrechnung (Kürzung) erforderliche konkrete Zusammenhang zwischen Aufwand und vom AMS erhaltener Unterstützung. Die vom Finanzamt vorgenommene Erhöhung der vom Bw. erklärten Einkünfte aus Gewerbebetrieb um die vom AMS ausbezahlte Beihilfe nach dem AMFG (2003 € 5.218,66…
…gemeinsames Miteinander zu setzen. Seit seiner abgeschlossenen Ausbildung ist der Bf. ein besonders wertvoller Mitarbeiter in unserer Firma geworden." Daraus kann kein konkreter Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Bf. abgeleitet werden. Als Werbungskosten geltend gemachte Aufwendungen sind über Verlangen der Abgabenbehörde gemäß § 138 BAO…
…kein konkreter Zusammenhang mit irgendwelchen in der Zukunft zufließenden Einnahmen. Nach der bisherigen Aktenlage müsste Ihre Berufung daher als unbegründet abgewiesen werden. Dazu muss bemerkt werden, dass die im Internet auf der homepage der Firma YZ GmbH über den "b " abrufbaren Informationen auf keinerlei Zusammenhang…
…die Bw. in ihrer Berufung zutreffend ausführt, nicht vereinbart. Somit besteht kein konkreter Zusammenhang zwischen der Vermögensübertragung und der Belastung mit Begräbniskosten; deren Übernahme erfolgte nicht als Gegenleistung für die Übertragung der Hälfteanteile an den Liegenschaften. Dazu kommt, dass der gegenständliche Übergabsvertrag vom 22. Februar…
…zur konkret ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit vorliegt. Bei den geltend gemachten Seminarkosten laut Position 44 bis 49 der Tabelle unter Abschnitt C) kann vom unabhängigen Finanzsenat unter Heranziehung der schriftlichen Auskunft des Arbeitgebers vom 21. Juli 2006 [siehe Abschnitt O)] kein konkreter Zusammenhang…
…auf ein zukünftiges neues Standbein abzielen. Es besteht somit kein konkreter Zusammenhang mit einer neu ausgeübten Tätigkeit. Die in Zusammenhang mit der eventuellen Tätigkeit geltend gemachten Werbungskosten konnten daher nicht berücksichtigt werden. Sie werden jedoch höflich darauf aufmerksam gemacht, dass falls Sie in den nächsten…
… 3a Abs. 9 UStG 1994 ("Grundstücksleistung") liegt vor, wenn eine sonstige Leistung "im Zusammenhang mit einem Grundstück ausgeführt" wird. Wie bereits dargestellt, besteht kein konkreter Zusammenhang der beschwerdegegenständlichen Leistung mit einem Grundstück. Die alleinige Tatsache, dass zur Erbringung der Leistung auch eine Grundstücksfläche erforderlich ist…
…April 2009 nicht anerkannt. Zur Begründung führte das FA aus, da aus den Honorarnoten für Workshops der I-OEG kein konkreter Zusammenhang zu den Anschaffungen der Objekte B-Gasse (B-Gasse), Top 5 und Top 6 erkennbar sei, und bei den Workshops generell über Grundlagen…
…noch nicht einmal feststehe, wann sie die Ausbildung abschließen bzw. fortsetzen werde, liege kein konkreter Zusammenhang mit nachfolgenden Einnahmen vor. Ergänzend wird im Bescheid auf die nachträgliche Geltendmachungsmöglichkeit der Aufwendungen im Rahmen eines Antrags gem. § 295a BAO hingewiesen, wenn und falls Einkünfte aus Supervisionstätigkeit die…
…noch studiere und noch kein eigenes Einkommen habe, hätte er die Kosten des Pflegeheimes übernommen. Das Finanzamt wies das Berufungsbegehren in der Berufungsvorentscheidung datiert vom 9. Juni 2006 als unbegründet ab und begründete dies nochmals damit, dass, wenn ein konkreter vertraglicher Zusammenhang zwischen Vermögensübertragung und…
…Dies konnte die Bf. aber weder nachweisen noch glaubhaft machen. Ein konkret verwertbarer Nutzen für den ausgeübten Beruf ist nach Meinung des Bundesfinanzgerichtes objektiv nicht feststellbar. Es besteht kein konkreter Zusammenhang mit einer künftig auszuübenden Tätigkeit, da die Bf. weder in den Streitjahren Schlagzeugunterricht an…
…die Eckpunkte ihres Studiums. Weiters führte sie aus, dass die Behauptung der Abgabenbehörde in der Berufungsvorentscheidung, dass kein konkreter Zusammenhang der Bildungsmaßnahme mit geplanten nachfolgenden Einnahmen vorliege, nicht richtig sei. Ziel des Studiums sei der Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit. Dass damit eine Verbesserung…
…Bf. in den Streitjahren zwar Fähigkeiten, im psychotherapeutischen Bereich tätig zu werden, es konnte jedoch in diesem Zeitraum kein konkreter Zusammenhang der Bildungsmaßnahme mit geplanten nachfolgenden (Betriebs-)Einnahmen festgestellt werden. Es müssten dagegen Umstände vorliegen, die über eine allgemeine Absichtserklärung zur künftigen Einnahmenerzielung hinausgehen (vgl…
…Bf., sodass auch daraus kein konkreter Zusammenhang mit Einkünften aus Geschäftsführertätigkeit ableitbar wäre. Diese Feststellung hat keine Bedeutung in Hinblick auf die Höhe der Steuerlast: Die Dividenden sind nämlich sowohl im privaten Bereich als auch im betrieblichen Bereich eines Einzelunternehmers endbesteuert. Aus der Feststellung, dass…
…bezog sich ausschließlich auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, es wurde kein konkreter Zusammenhang zum gegenständlichen Verfahren mit einem Nichtbescheid als Grundlagenbescheid bei den konkreten Beteiligungen dargestellt. Das Vorbringen stellt folglich keine neue Tatsache als Wiederaufnahmsgrund dar. Die Bf. berief sich als Wiederaufnahmsgrund ausschließlich auf Entscheidungen…
…2006 kein konkreter Zusammenhang mit den Tätigkeit eines Bankangestellten bzw. Bankfilialvorstand-Stellvertreter erkannt werden und ist daher von einer berufsspezifischen Fortbildungsmaßnahme nicht auszugehen. Dass der Bw. als Filialvorstand-Stellvertreter mit Personalführungsaufgaben über 40 Mitarbeiter aber auch weiterführenden Ausbildung von Nachwuchsführungskräften betraut ist, ist kein Spezifikum…
…Es handle sich weder um abzugsfähige Ausbildungs- noch Fortbildungskosten. Die Aufwendungen seien freiwillig geleistet worden, und es sei auch kein konkreter Zusammenhang mit der Tätigkeit als Vertreterin bei der Fa. E ersichtlich. Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb würden daher -2.651,60 € betragen. In der…
…abgezielt habe und kein konkreter Zusammenhang mit einer Berufsausübung bestehe (zur Zielstrebigkeit der Pilotenausbildung vgl. UFS 09.01.2013, RV/0681-W/09). Weiters spreche gegen ein ernsthaftes Abzielen die Art der Betätigung und die Struktur der Einnahmen und der Ausgaben. Da keine zeitnahen Bewerbungen…
…gegeben, wenn ein Zusammenhang zur konkret ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit vorliegt. Bei den geltend gemachten Aufwendungen kann vom Unabhängigen Finanzsenat jedoch kein konkreter Zusammenhang mit der Tätigkeit der Künstlervermittlung erkannt werden und ist daher nicht von einer berufsspezifischen Fortbildungsmaßnahme auszugehen. Der Einwendung, dass…
…wenn ein Zusammenhang zur konkret ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit vorliegt. Bei den geltend gemachten Seminarkosten unter den Abschnitten A) und C) kann vom unabhängigen Finanzsenat unter Heranziehung des E-Mails der Bw. vom 22. Jänner 2006 [siehe Abschnitt L)] kein konkreter Zusammenhang mit…