…und folglich aufgrund § 217 Abs. 5 BAO kein Tatbestand erfüllt sei, welcher einen ersten Säumniszuschlag von der Umsatzsteuer für Februar 2003 rechtfertige. Es werde daher höflichst um Aufhebung des Bescheides ersucht. Mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 17. September 2003 wurde die…
…dem Eintritt dieser Säumnis alle auf dem gegenständlichen Abgabenkonto zu verbuchenden Abgabenschuldigkeiten zeitgerecht entrichtet hat, sodass gemäß § 217 Abs. 5 BAO keine Verpflichtung zur Entrichtung eines ersten Säumniszuschlages entstand. Das Finanzamt Feldkirch begründete die Nichtanwendbarkeit der Bestimmung des § 217 Abs. 5 BAO (ausnahmsweise Säumnis) damit…
…eingangs angeführten Ausnahmebestimmungen allenfalls überhaupt von der Verhängung von Säumniszuschlägen abzusehen (gewesen) wäre. Auch für eine solche Annahme bietet die vorliegende Aktenlage aber keinerlei Anhaltspunkte. Bei den säumniszuschlagsbetroffenen Kapitalertragsteuern handelt es sich mit Rücksicht auf § 217 Abs. 1 BAO um keine Nebengebühren im Sinne des …
…jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Die Höhe des Säumniszuschlages ist von der Dauer des Zahlungsverzuges grundsätzlich unabhängig, doch soll nach der Intention des Gesetzgebers ein kurzfristiger oder ausnahmsweiser Zahlungsverzug keine Säumniszuschlagsfestsetzung nach sich ziehen. So sieht etwa § 211 Abs…
…217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Anträge gemäß § 217…
…und gegebenenfalls daran anschließender fünftägiger Frist bei ausnahmsweiser Säumnis bei der Entrichtung der gegenständlichen Einkommensteuervorauszahlung 07-09/2008 Anwendung finden, da zutreffendenfalls die am 25. August 2008 erfolgte Zahlung der am 18. August 2008 fälligen Abgabe rechtzeitig und damit kein Säumniszuschlag verwirkt wäre. Dabei war…
…Februar 2004 fällig gewordene Einkommensteuervorauszahlung für das erste Quartal 2004 nicht zum Fälligkeitstermin entrichtet wurde. Außer Streit steht weiters, dass im Berufungsfall kein Aufschiebungsgrund nach § 217 Abs. 4 lit. a bis d BAO vorliegt. Nach der Aktenlage ist auch keine ausnahmsweise Säumnis im Sinne des …
…BAO entrichtet wurde und laut Aktenlage kein Aufschiebungsgrund nach § 217 Abs. 4 lit. a bis d BAO vorlag und auch keine ausnahmsweise Säumnis im Sinne des § 217 Abs. 5 BAO gegeben war, musste mit Bescheid vom 10.02.2014 ein erster Säumniszuschlag vorgeschrieben werden. In…
…2 BAO). Im vorliegenden Fall ist unstrittig, dass die dem Säumniszuschlag zugrunde liegende Abgabenschuldigkeit nicht bis zum Fälligkeitstag entrichtet wurde. Weiters besteht kein Streit darüber, dass weder ein Aufschiebungsgrund im Sinn des § 217 Abs. 4 BAO noch eine ausnahmsweise Säumnis im Sinn des § 217 Abs…
…eines ersten Säumniszuschlages vom 3. August 2009 als unbegründet abzuweisen. ad 2) Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabenpflichtigen Säumniszuschläge insofern herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Das Antragsrecht auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen…
…der Säumniszuschläge in Höhe von 2 % der nicht rechtzeitig entrichteten Abgabenbeträge erfolgte daher zu Recht. § 217 Abs. 5 BAO (Frist von weiteren fünf Tagen bei ausnahmsweiser Säumnis) kommt deshalb nicht zur Anwendung, da die Lohnabgaben für 09/07 verspätet - wenn auch ohne Auslösung eines Säumniszuschlages…
…Somit handelte es sich bei der verspäteten Entrichtung der Einkommensteuer-Vorauszahlung 1-3/2010 um keine ausnahmsweise Säumnis im Sinn des § 217 Abs. 5 BAO, welche die Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages nicht entstehen hätte lassen. Aus den dargelegten Gründen ist das Finanzamt im Ergebnis…
…7 BAO sind Säumniszuschläge auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Im Fall der nachträglichen rückwirkenden…
…gutgeschrieben werden müssen. Es liegt somit eine Säumnis vor. Die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages erfolgte daher zu Recht. Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabenpflichtigen Säumniszuschläge insofern herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Ein derartiger…
…gutgeschrieben werden müssen. Es liegt somit eine Säumnis vor. Die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages erfolgte daher zu Recht. Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabenpflichtigen Säumniszuschläge insofern herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Ein derartiger…
…Regelung bei ausnahmsweiser Säumnis. Um die Berechtigung der gegenständlichen Säumniszuschläge nachvollziehen zu können, wird dem Finanzamt gemäß § 279 Abs. 2 BAO aufgetragen, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung dieses Auftrages zu ermitteln, ob und wann die Berufungswerberin innerhalb von sechs Monaten vor Eintritt der Säumnis…
…217 Abs. 7 BAO sind Säumniszuschläge auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit herabzusetzen oder gegebenenfalls nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Bei Überweisung und bei Gutschrift auf Grund eines Schecks im Verrechnungsweg steht dem Abgabepflichtigen eine Respirofrist von drei Tagen zu (§…
…erledigen. Zwischen den Parteien steht außer Streit, dass die dem Säumniszuschlag zugrunde liegende, am 16.08.2013 fällig gewordene Einkommensteuervorauszahlung für das dritte Quartal 2013 erst am 04.09.2013 beglichen wurde. Unstrittig ist weiters, dass auch keine ausnahmsweise Säumnis im Sinne des § 217 Abs…
…verspäteten Entrichtung kein grobes Verschulden treffe. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 25.08.2014 wies das Finanzamt die Beschwerde mit nachstehender Begründung ab: In der verspäteten Entrichtung der Körperschaftsteuernachzahlung 2012 liege entgegen den Ausführungen der Bf. keine einmalige ausnahmsweise Säumnis. Bereits die Körperschaftsteuervorauszahlung für das erste Quartal…
…dass ein derartiges Ansuchen bei einer nur kurzfristigen Zahlungsverzögerung unter verwaltungsökonomischen Gesichtspunkten wenig zweckmäßig erscheine (siehe auch UFS 03.07.2007, RV/0496-L/06). Im Sinne obiger Ausführungen würde es dem Sinn des Säumniszuschlages zuwiderlaufen, den Tatbestand der ausnahmsweisen Säumnis im vorliegenden Fall als…