…Bereich der Vermietung und Verpachtung, nach geltender Rechtslage eine atypisch stille Beteiligung nicht möglich sei und daher im Falle der Bw. keine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften nach § 188 Bundesabgabenordnung (BAO) zu erfolgen habe. Weiters hatte der Senat darauf verwiesen, dass aufgrund des nach…
…gab, steht ihr nach ständiger Rechtsprechung der Vorsteuerabzug aus den Errichtungskosten zu, weshalb sich auch bei Vorliegen der angeführten Wiederaufnahmegründe im neuen Sachbescheid kein anderslautender Spruch ergeben hätte dürfen. Die Revision gegen die Aufhebung wäre somit nicht von der Lösung einer grundsätzlichen Rechtsfrage abhängig, weshalb…
…Dadurch hätte sich jedoch kein anderslautender Bescheid ergeben. Nach Ansicht des Finanzamtes sei auf Grund des vorliegenden Sachverhaltes von Liebhaberei auszugehen. Zu dieser Gegenäußerung gab der steuerliche Vertreter am 17.4.2001 folgende Stellungnahme ab: Hinsichtlich der Einstufung als Einkunftsquelle habe nicht ein tatsächlicher Gesamterfolg…
…an das ZA Wr. Neustadt hervor. Dieser Verfahrensmangel war nach Ansicht des Senates auch nicht wesentlich, da auch bei ordnungsgemäßer Gewährung des Parteiengehörs kein anderslautender Bescheid hätte erlassen werden können (siehe dazu VwGH-Erkenntnisse 92/13/0163 v. 31.7.1996 u. 96/15/0005…
…wenn kein anderslautender Nachweis, z.B. durch ein Gutachten eines Sachverständigen, erfolgt. Das Bundesministerium für Finanzen hat in zwei Informationen (BMF-Info vom 12.5.2016 zum StRefG 2015/16 und BMF-Info vom 18.7.2017) ausgeführt, dass ein anderslautender Nachweis auch aufgrund der…
…neu hervorgekommener Tatsachen aus Rechtsgründen abzuweisen. Ergänzend werde darauf verwiesen, dass von einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens abzusehen gewesen sei, da mangels Berücksichtigung eines Vertreterpauschales kein im Spruch anderslautender Bescheid erlassen worden wäre. Mit Entscheidung des VfGH vom 26.02.2018, Zl. V75/2017-6…
…zum 31. Dezember 2000 blieb ohne Auswirkungen auf die Feststellung der Einkünfte. Demnach kann dies kein Grund für die Wiederaufnahme des Verfahrens sein, da durch diese Feststellung kein im Spruch anderslautender Bescheid herbeigeführt wird. Die Wiederaufnahme des Verfahrens allein auf Grund der Feststellungen in Tz…
…die persönlich gewählte Methode (Meldung oder Abgeltungssteuer) zu ändern. Es ergebe sich auch im Hinblick auf eine systematische, teleologische oder historische Interpretation des Abkommens kein anderslautender Spielraum. LB verstarb am ***Sterbedatum***. Nach mehreren Fristverlängerungsansuchen wurde im Vorlageantrag vom 24. Mai 2016 mitgeteilt, dass ***B*** ***Bfneu…
…von der Bf. kein entscheidungsrelevantes Vorbringen getätigt wurde, das eine Aufhebung des Umsatzsteuerbescheides 2012 rechtfertigt und das zu Änderungen im Spruch des Umsatzsteuerbescheides 2012 führt. Es wurde nicht näher ausgeführt anhand welcher konkreten Erkenntnisse ein im Spruch anderslautender Spruch zu erfolgen hat. Auf die Ausführungen…
…aktenwidriger Weise erlassen, obwohl ihr Unterlagen und Informationen vorgelegen hätten, die bei entsprechender objektiver Würdigung zu einem anderslautender Spruch geführt hätten. Darüber hinaus seien die Grundlagen der Abgabenerhebung durch eine rechtswidrige und in der Bescheidbegründung in unzureichender Weise erläuterten und begründeten Schätzung zustandegekommen, die den…
…aus dem Weg zu gehen, gewertet. Daher stellt auch dieses Schreiben kein Beweismittel dar, welches geeignet wäre einen im Spruch anderslautenden Bescheid herbeizuführen. Der Inhalt der beiden weit nach dem 05. Dezember 2011 unterfertigten Erklärungen des Herrn ***NN2*** wiederholen bzw. bestätigen nur den bereits bekannten…
…aus, dass die Verletzung des Parteiengehörs kein absoluter Verfahrensmangel sei. Zu einer Aufhebung durch ein Höchstgericht führe ein solcher Verfahrensmangel nur dann, wenn er "wesentlich" sei, wenn somit bei seiner Vermeidung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können…
…Bw. als Wiederaufnahmegrund ins Treffen geführten Umstandes hätte keinen im Spruch anders lautenden Körperschaftsteuerbescheid 2010 (Anm.: gemeint offensichtlich 2009) herbeigeführt. Die gegen den vorangeführten Bescheid eingebrachte Berufung vom 25. April 2012 wurde wie folgt begründet: Die Bw. verfüge in Österreich über keine feste örtliche Einrichtung…
…nur vermeintlich neu hervorgekommenen Tatsachen fehle die gemäß § 303 Abs. 1 lit. c BAO erforderliche Eignung, einen "im Spruch anderslautenden Bescheid herbeizuführen". Bezüglich näherer Einzelheiten werde auf die Berufung vom 15. Juli 1993, die Ergänzungseingabe vom 15. Februar 1994 sowie auf die Seiten 29-50…
…festzuhalten, dass nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenats im Streitjahr noch keine endgültige Betriebsaufgabe erfolgte, vielmehr erst im Folgejahr. Daher war spruchgemäß zu entscheiden und der Wiederaufnahmebescheid gemäß § 303 Abs. 4 BAO betreffend Einkommensteuer 2000 aufzuheben, da sich kein im Spruch anderslautender Bescheid ergeben hätte. Durch…
…1993 blieb die im wiederaufgenommenen Verfahren festgesetzte Einkommensteuer unverändert (Gutschrift in Höhe von jeweils öS 1.355,00). Da bei einem Einkommensteuerbescheid das steuerpflichtige Einkommen neben der Einkommensteuer zum Spruch zählt und diese Spruchbestandteile unverändert blieben, erging im wiederaufgenommenen Verfahren kein im Spruch anderslautender Bescheid…
…würden. Weiters werde festgehalten, dass gemäß § 17 UStG die Umsatzsteuer erst nach Vereinnahmung zu berechnen sei, da kein anderslautender Antrag gestellt worden sei. Des Weiteren werde betont, dass die Rechnung korrekt ausgestellt und die Leistung auch erbracht worden sei, was der Leistungsempfängerin einen Vorsteuerabzug ermögliche…
…vor Inkrafttreten der Neuregelung der Wertpapierbesteuerung für im Privatvermögen gehaltene Wertpapiere Wertänderungen der Substanz steuerlich ohne Bedeutung waren. Insbesondere hätte im Privatvermögen keine Teilwertabschreibung vorgenommen werden können. Objektiv erwiesen ist die Aufnahme der strittigen Wertpapiere in das Depot des Herrn X. Es ist davon auszugehen…
…gemäß § 303 Abs. 1 BAO nicht vorliegt. Der Wiederaufnahmsgrund ist daher aus materiell-rechtlicher Sicht nicht geeignet, im Spruch anderslautende Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO für die Jahre 2011 bis 2016 zu erlassen. Da somit kein Anwendungsfall des § 2 Abs. 2a EStG 1988 nicht vorliegt, und…
…lit b BAO vor, da für das Finanzamt das Vorliegen einer Pensionsabfindung eine neu hervorgekommene Tatsache darstellt, bei deren Kenntnis im Zeitpunkt der Erlassung des Einkommensteuerbescheides 2013 ein im Spruch anderslautender Bescheid, nämlich die Besteuerung der Pensionsabfindung mit 6% anstatt der tarifmäßigen Steuer, ergangen wäre.…