…und zweitens, würde der Fiskus akzeptieren, dass der - nun vom Verein geführte - Swinger-Club tatsächlich kein Besteuerungsobjekt darstellte, eben weil ein Voluptuarbetrieb bestehen würde. Diese steuerliche Beurteilung ist dem Beschuldigten offenkundig auch wichtig gewesen, weil er etwa auch zur Erreichung der Fremdüblichkeit seiner Geschäftsbeziehung das…
…wenn nunmehr die ihn bzw. den Verein betreuende Steuerberatungskanzlei die angeblich fehlende Unternehmereigenschaft des Vereines akzeptiert hatte und auch von Seite des Fiskus keine Kontaktaufnahmen zur Klärung der Sachlage unternommen worden waren, sodass es möglicherweise nach dem nunmehrigen Stand der Dinge nicht als geradezu wahrscheinlich…
…1999). In der dagegen mit Schreiben vom 21. November 2001 gerichteten Berufung führte der steuerliche Vertreter aus, dass eine Einkunftsquelle und kein Voluptuarbetrieb anzunehmen sei. Weiters verneint der steuerliche Vertreter einen umsatzsteuerlich relevanten Leistungsaustausch und betont die Anwendung der sog. Anwachsenstheorie auf den strittigen Anteilsverkauf. …
…Dabei wurde zu Beginn der Prüfungen Selbstanzeige erstattet und [in der Folge] die Bemessungsgrundlage aus den vorgelegten Unterlagen ermittelt. Der Selbstanzeige hätte keine strafbefreiende Wirkung zukommen können, da die verkürzten Abgaben nicht innerhalb der gesetzlichen Zahlungsfrist entrichtet worden seien. Ungeachtet dieser Prüfung seien die Beschuldigten…
…00) zu verkürzen versucht, indem sie die Einreichung entsprechender Steuererklärungen unterlassen hat mit dem Plan, das genannte Finanzamt werde dann, wenn keine weiteren aktuellen Veranlassungen auftauchen, von der Festsetzung der Abgaben Abstand nehmen, und hiedurch eine fahrlässige Abgabenverkürzung nach § 34 Abs. 1 FinStrG [Faktum a…
…deren Gründung als Kommanditist beteiligt gewesen sei. Das Finanzamt habe im Jahre 2007 bescheidmäßig festgestellt, dass ab dem 30.11.2004 Liebhaberei vorliege und demnach keine Einkunftsquelle mehr gegeben sei. Er (Bw.) habe aufgrund der nachträglichen Inanspruchnahme aus Haftungen, welche er als Kommanditist der X…
…nun erstmals behauptet wird, ein Voluptuarbetrieb gewesen zu sein. Die "AS" V GmbH wurde zuletzt für die Jahre 2008-2011 in Umsatz- und Körperschaftsteuer geprüft (Bericht vom 5.12.2012!!), eine Nachschau ging bis 10/2012. Dass keine Einkunftsquelle vorgelegen haben könnte, wird im BP…
…die sog. Liebhabereiverordnung (BGBI 1993/33 in der geltenden Fassung) ist zu untersuchen, ob eine steuerlich relevante Einkunftsquelle vorliegt. Dies scheint gegenständlich nicht der Fall zu sein, da keine Tendenz erkennbar ist, wonach in absehbarer Zeit ein Gesamtgewinn erwirtschaftet werden wird. Das Finanzamt beabsichtigt, gemäß…
…AfA fiel keine mehr an): | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 1.716,00 | 1.447,00 | 1.560,00 | 1.565,00 | 3.392,00 Steuerlich geltend gemacht wurden vom Bf 90% der Kosten für…
…dass die Annahme eines Voluptuarbetriebes ungerechtfertigt erscheine. Betreffend Einkommensteuer 1998 führte der Bw. aus, dass der Hinweis betreffend den im Jahr 2000 vorliegenden Überschuss deutlich die Gewinnerzielungsabsicht zeige. Der zitierten Verordnung sei kein Hinweis auf einen innerhalb eines dreijährigen Zeitraums zu erzielenden Gesamtüberschuss zu entnehmen…
…Größe der Landwirtschaft ab. Eine Landwirtschaft sei jedenfalls dann nicht klein, wenn sie mehr als 16 ha umfasse, wobei der VwGH sich nur insofern geäußert habe, als er festgestellt habe, dass eine 1,8 ha umfassende Landwirtschaft jedenfalls ein Voluptuarbetrieb sei. Nach Ansicht des Bf…
…Österreich, sondern in Deutschland zu versteuern, wodurch sich mangels Progressionsvorbehaltes keine Einkommensteuer ergeben sollte. Das deutsche Finanzamt DX hingegen hat sich aber zum Ärger des Beschuldigten nicht wie erwartet verhalten, sondern wollte auch den Progressionsvorbehalt für sich in Anspruch nehmen. Dies veranlasste A am 9…
…2007 verwiesen. Aus dieser Begründung geht zusammengefasst hervor, dass insgesamt ein Voluptuarbetrieb (Liebhaberei) vorliege und die Befreiungserklärungen für die Einbehaltung der Kapitalerträge nicht zutreffend seien und die Zinserträge im Prüfungszeitraum nachträglich der Kapitalertragsteuer zu unterwerfen seien. In der fristgerecht gegen die gemäß § 295 Abs. 3…
…für die Beratungs- und Verkaufstätigkeit zur Verfügung stehende Zeit. Wenn bei einer Tätigkeit nach den besonderen Umständen des Einzelfalles die Erzielung positiver Einkünfte von Vornherein aussichtslos sei, so liege ein Voluptuarbetrieb vor. Beurteilungskriterium sei nicht das subjektive Ertragsstreben, sondern die objektive Möglichkeit Gewinne zu erwirtschaften…
…Hinblick auf die für die Beratungs- und Verkaufstätigkeit zur Verfügung stehenden Zeit. Wenn bei einer Tätigkeit nach den besonderen Umständen des Einzelfalles die Erzielung positiver Einkünfte von vornherein aussichtslos ist, so liegt ein Voluptuarbetrieb vor. Beurteilungskriterium ist nicht das subjektive Ertragsstreben, sondern die objektive Möglichkeit…
…Betätigung davon auszugehen, dass die Tätigkeit vor Erzielen eines Gesamtüberschusses/-gewinnes wieder eingestellt wird. Eine solche Tätigkeit stellt keine Einkunftsquelle dar und es sind somit auch die im Anlaufzeitraum entstandenen Verluste nicht anzuerkennen." Gegen diese Bescheide erhob der Abgabepflichtige mit Schreiben vom 25. Mai 2009…
…Die Finanzverwaltung führte eine Betriebsprüfung (BP) durch und anerkannte den Anspruch auf Energieabgabenvergütung für die bezeichneten Zeiträume nicht, weil der Bäderbetrieb der Gesellschaft als Voluptuarbetrieb einzustufen war. 3. Gegen die aufgrund der BP erlassenen Bescheide betreffend Energieabgabenvergütung 10/2001 bis 9/2004 wurde Berufung eingelegt…
…Annahme von Liebhaberei unter Berücksichtigung des beim Wechsel von einer Einkunftsquelle zu einem Voluptuarbetrieb zwingend - unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige selbst eine Aufgabe oder Veräußerung beabsichtigt - zu ermittelnden Aufgabegewinnes ein Gesamtgewinn - und damit letzten Endes doch keine Liebhaberei - vorliegt. Selbst wenn der Betrieb der H…
…Tätigkeiten oder Rechtsverhältnissen kein Gewinn oder Überschuss erzielt wird, | 4. | Marktgerechtes Verhalten im Hinblick auf die angebotenen Leistungen, | 5. | Marktgerechtes Verhalten im Hinblick auf die Preisgestaltung, | 6. | Art und Ausmaß der Bemühungen zur Verbesserung der Ertragslage durch strukturverbessernde Maßnahmen…
…c und d UmgrStG sind erfüllt, zB keine Abweichung über 75%. Aufgrund der Kriterienprüfung dürfte auch unter Berücksichtigung der schon vor Umwandlung angefallenen Verluste beim Einzelunternehmen von Beginn an Liebhaberei vorliegen. Fragestellung: Steht die Liebhabereieigenschaft des Einzelunternehmens der Vortragsfähigkeit der Verluste per se entgegen? Lösung: …