…dass keine weitere persönliche Vorsprache mehr erforderlich sei. Im Zeitraum zwischen dem 25.8.2008 und dem 14.8.2008 stand C. in keinem Beschäftigungsverhältnis, hatte keinen Auslandsaufenthalt und stand somit der Arbeitsvermittlung zur Verfügung. Weiters hatte sie in dieser Zeit weder Anspruch auf Leistungen…
…Da der Anspruch auf den gemeinsam mit der Familienbeihilfe auszuzahlenden Kinderabsetzbetrag gem. § 33 Abs. 4 Z 3 lit a EStG voraussetzt, dass für das anspruchsvermittelnde Kind Familienbeihilfe auf Grund des FLAG gewährt wird, stehen dem Bw. für den Streitzeitraum auch keine Kinderabsetzbeträge für den Sohn…
…ist, den Lebensunterhalt zu bestreiten, einen Ausschließungsgrund zum Bezug der Familienbeihilfe darstellt. Darüber hinaus ist in § 5 FLAG festgelegt, dass für Kinder nur dann kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, wenn sie für ein Kalenderjahr, das nach dem Kalenderjahr liegt, in dem sie das 18. Lebensjahr…
…Antrag der Bw. auf Gewährung der Familienbeihilfe ab Oktober2002 mit der Begründung ab, dass für Kinder, denen Unterhalt von ihrem Ehegatten zu leisten sei, gemäß § 5 (3) Familienlastenausgleichsgesetz 1967 kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe. In der gegen den Abweisungsbescheid eingebrachten Berufung führte die Bw. aus…
…offensichtlich nicht um solche, bei welchen keine (Arbeits)Leistungen zu erbringen waren, weil der Beschwerdeführer etwa aus karitativen Überlegungen oder zu therapeutischen Zwecken ohne Erwartung einer Gegenleistung beschäftigt wurde. Nach den Bestimmungen des AlVG besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe nur, wenn die betroffene…
…er seit 19. Dezember 2009 Arbeitslosengeld beziehe. Da das Gesetz ausdrücklich eine tatsächliche Erwerbstätigkeit verlange, so die Behörde weiter, bestehe bei Bezug einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld) kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Dagegen brachte der anwaltlich vertretene Bw mit Schreiben vom 16. März 2010 form…
…keine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten werde, sondern auch die Meldung beim Arbeitsmarktservice als Arbeitssuchender. Dies war im Berufungszeitraum bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres im Februar 2001 jedoch nicht der Fall. In den Folgemonaten war ein Anspruch auf Familienbeihilfe nach…
…der Arbeitsunfähigkeit an Anspruch auf Krankengeld haben. Gemäß § 11 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 erhalten Arbeitslose, deren Dienstverhältnis in Folge eigenen Verschuldens beendet worden ist oder die ihr Dienstverhältnis freiwillig gelöst haben, für die Dauer von vier Wochen, gerechnet vom Tag der Beendigung des Dienstverhältnisses an, kein Arbeitslosengeld. …
…zu Unrecht erlassen und auch der Weiterbezug ab November 2015 zu Unrecht gestoppt: 1. Sowohl die Kündigungsentschädigung als auch die Urlaubsersatzleistung sind meines Erachtens einer tatsächlichen Beschäftigung gleichzusetzen. Für diese Zeiträume besteht auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Auch wenn dies nicht explizit im § 3 Abs…
…August 2008 mit Auszügen aus dem Akt des S.. Hinzu kommt, dass der Bw laut Versicherungsdatenauszug bis dato immer wieder Arbeitslosengeld bezogen hat. Nach § 7 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG) besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld unter anderem unter der Voraussetzung, dass die betroffene Person arbeitsfähig und arbeitswillig ist…
…der Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe, als Familienbeihilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt. Gemäß § 5 Abs 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Strittig ist im vorliegenden Fall, ob dem Berufungswerber für den Zeitraum Juli…
…nicht zu ersehen. Dass Personen, die keine berufliche Tätigkeit, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und keine Wohnung und sohin keinen Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich haben, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre (ständig in einem Drittstaat - ***Drittstaat*** - aufhältigen) Kinder haben, ergibt sich unmittelbar aus den Bestimmungen…
…Es besteht daher kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Der Vorlageantrag enthält folgende Begründung: Bestritten wird, dass (der Bf.) erst 2020 erwerbsunfähig wurde. Zunächst wird darauf hingewiesen, dass die Mutter (des Bf.) bereits im Jugendalter erhöhte Familienbeihilfe für ihren Sohn bezogen hat. Da kein Kontakt zur Mutter…
…5.2022) besteht schon aus diesem Grund keine Familienbeihilfe. Ab 2.5.2022 war er arbeitslos und hat, wie ausgeführt, die Kriterien für die Berufsausbildung in keinem der Monate bis 3/2023 (Aufnahme Beschäftigung) erfüllt, sodass ebenfalls kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht." Das Bundesfinanzgericht hat…
…zum Monatsersten relevant. Sie haben oft den Dienstgeber gewechselt und waren daher jeweils zum Monatsersten in den strittigen Zeiträumen NICHT in Österreich erwerbstätig (bzw. gleichgestellt). Daher besteht für diese Monate kein Anspruch auf Ausgleichszahlung. Bitte ev. Zeitraum der Beschwerde abändern oder Nachweise erbringen, dass die…
…5/06 dem Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Das Kind sei im Rückforderungszeitraum als arbeitssuchend ohne Anspruch auf Leistungen aus dem Arbeitslosenversicherungsgesetz vorgemerkt gewesen, habe jedoch Arbeitslosengeld erhalten und eine Beschäftigung ausgeübt, die über der Geringfügigkeitsgrenze entlohnt worden sei. Über die…
…Lebensjahr bereits vollendet, weshalb kein Anspruch auf Familienbeihilfe und "in weiterer Folge auf erhöhte Familienbeihilfe" gegeben sei. Gegen diesen Bescheid erhob die Antragstellerin (offenbar verfasst von der Tochter in "Ich-Form") rechtzeitig Berufung. Der vom Bundessozialamt beauftragte ärztliche Sachverständige habe ihr am 16.11.2011…
…vorübergehender Natur gewesen seien, weil ab November 2002 ihr Sohn wieder eigene Ansprüche, nämlich solche auf Arbeitslosengeld gehabt habe. Dies müsse analog auch dann möglich sein, wenn ein Kind bereits volljährig und selbsterhaltungsfähig sei und kein Anspruch auf Familienbeihilfe mehr bestehe, jedoch aufgrund einer Erkrankung…
…Berufungswerbers auf Gewährung der Familienbeihilfe für seine am XXYYZZZZ geborene Tochter BY ab. In seiner dagegen erhobenen Berufung wandte er ein, ein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe gemäß § 2 Abs. 1 lit. f FLAG 1967, wenn ein volljähriges Kind, für das kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder…
…anderen Tag wieder zur selben Beraterin gekommen. Bei diesem Termin habe sie ihm mitgeteilt, dass er keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, da er noch kein Jahr gearbeitet habe. Dass er kein Geld bekommen werde, sei ihm bewusst gewesen, was er der Beraterin auch mitgeteilt habe…