…unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Land nicht nur vorübergehend verweilt. […] Der gewöhnliche Aufenthalt verlangt grundsätzlich die körperliche Anwesenheit des Betreffenden. Man kann nur einen gewöhnlichen Aufenthalt haben (vgl. VwGH 9.11.2004, 99/15/0008…
…2007, 2007/15/0055; VwGH 15.11.2005, 2002/14/0103). Diese Beurteilung hat nicht auf den subjektiven Gesichtspunkt des "Mittelpunktes der Lebensinteressen" abzustellen, sondern auf das objektive Kriterium der grundsätzlichen körperlichen Anwesenheit (vgl. VwGH 21.9.2009, 2009/16/0178). Gemäß § 26 Abs. 2…
…2007/15/0055; VwGH 15.11.2005, 2002/14/0103). Diese Beurteilung hat nicht auf den subjektiven Gesichtspunkt des "Mittelpunktes der Lebensinteressen" abzustellen, sondern auf das objektive Kriterium der grundsätzlichen körperlichen Anwesenheit (vgl. VwGH 21.9.2009, 2009/16/0178). Gemäß § 26 Abs. 2 BAO…
…die o.a. Unterlagen vorgelegt, die die körperliche Anwesenheit und den Mittelpunkt der Lebensinteressen der Kinder (und der Gattin) in Österreich belegen. Im Zuge des Verfahrens auf Antrag auf Familienbeihilfe waren ebenfalls Bestätigungen für den dauernden Aufenthalt des Bw. und seiner Kinder in Österreich vorgelegt…
…S. 8, wird von einem "ständigen Aufenthalt" nur dann gesprochen werden können, "wenn die Umstände erkennen lassen, dass die körperliche Anwesenheit eine dauernde, demnach nicht nur eine vorübergehende sein wird. Für die Begründung des gewöhnlichen Aufenthaltes gemäß § 26 Abs. 2 erster Satz BAO ist ebenfalls…
…Ort oder in diesem Land nicht nur vorübergehend verweilt. Diese nicht auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen abstellende Beurteilung ist nach objektiven Kriterien zu treffen. Ein Aufenthalt im genannten Sinne verlangt grundsätzlich körperliche Anwesenheit. Daraus folgt auch, dass eine Person nur einen gewöhnlichen Aufenthalt haben kann…
…diesem Ort oder in diesem Land nicht nur vorübergehend verweilt. Diese nicht auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen abstellende Beurteilung ist nach objektiven Kriterien zu treffen. Ein Aufenthalt im genannten Sinne verlangt grundsätzlich körperliche Anwesenheit. Daraus folgt auch, dass eine Person nur einen gewöhnlichen Aufenthalt haben…
…wird. Diese Unterbrechung ihrer körperlichen Anwesenheit in Visoko ist nach den Umständen dieses Falles (mehrjährige Schulausbildung an einer Ausbildungsstätte im Ausland) nur als vorübergehend gewollt anzusehen und unterbricht nicht den Zustand des Verweilens in Visoko und daher auch nicht den gewöhnlichen Aufenthalt von E. Z…
…ist nach objektiven Kriterien zu treffen. Ein Aufenthalt in dem genannten Sinne verlangt grundsätzlich körperliche Anwesenheit. Daraus folgt auch, dass eine Person nur einen gewöhnlichen Aufenthalt haben kann. Um einen gewöhnlichen Aufenthalt aufrechtzuerhalten, ist aber keine ununterbrochene Anwesenheit erforderlich. Abwesenheiten, die nach den Umständen des…
…verlangt grundsätzlich eine (längere, jedoch nicht ständige) körperliche Anwesenheit, also ein Verweilen des Betreffenden (VwGH 28.9.1983, 82/13/0238). Man kann - im Gegensatz zum Wohnsitz - nur einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, da er eine körperliche Anwesenheit voraussetzt (VwGH 30.7.1992, 89/17/0072…
…20 Abs. 1 AVOG 2010 jenes Finanzamt als Wohnsitzfinanzamt, in dessen Bereich sich der Abgabepflichtige überwiegend aufhält, dh. dort, wo die körperliche Anwesenheit in höherem Maße gegeben ist. Bei einem Wochenpendler ist dies die Wohnung, die er während der Arbeitswoche bewohnt (vgl. Ritz, BAO 5 , …
…ist nach objektiven Kriterien zu treffen. Ein Aufenthalt in dem genannten Sinne verlangt grundsätzlich körperliche Anwesenheit. Daraus folgt auch, dass eine Person nur einen gewöhnlichen Aufenthalt haben kann. Um einen gewöhnlichen Aufenthalt aufrechtzuerhalten, ist aber keine ununterbrochene Anwesenheit erforderlich. Abwesenheiten, die nach den Umständen des…
…vorübergehend verweilten. Diese nicht auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen abstellende Beurteilung ist nach objektiven Kriterien zu treffen. Da der ständige Aufenthalt eines Kindes im Bundesgebiet grundsätzlich dessen tatsächliche (körperliche) Anwesenheit voraussetzt, folgt daraus auch, dass ein Kind nur einen gewöhnlichen Aufenthalt haben kann. Zudem wird…
…Tz 11 zu § 1 EStG 1988; sowie die dort zitierte Judikatur). Der gewöhnliche Aufenthalt setzt eine längere, jedoch nicht ständige körperliche Anwesenheit voraus. Erforderlich ist eine gewisse sachlich - räumliche Beziehung zum Aufenthaltsort. Hält sich ein Steuerpflichtiger während der Woche am Betriebsort im Inland auf (wo…
Die körperliche Anwesenheit der Bf. in C. ist auf 3 bis 4 Aufenthalte zu jeweils 3 bis 10 Tagen in den Wintermonaten beschränkt. Dies ergibt sich aus der Aussage des Zeugen N.N. und der Zeugin S.W., deren Angaben aufgrund der gespeicherten Daten der…
Die körperliche Anwesenheit der Bf. in C. ist auf 3 bis 4 Aufenthalte zu jeweils 3 bis 10 Tagen in den Wintermonaten beschränkt. Dies ergibt sich aus der Aussage des Zeugen N.N. und der Zeugin S.W., deren Angaben aufgrund der gespeicherten Daten der…
Die körperliche Anwesenheit der Bf. in C. ist auf 3 bis 4 Aufenthalte zu jeweils 3 bis 10 Tagen in den Wintermonaten beschränkt. Dies ergibt sich aus der Aussage des Zeugen N.N. und der Zeugin S.W., deren Angaben aufgrund der gespeicherten Daten der…
Die körperliche Anwesenheit der Bf. in C. ist auf 3 bis 4 Aufenthalte zu jeweils 3 bis 10 Tagen in den Wintermonaten beschränkt. Dies ergibt sich aus der Aussage des Zeugen N.N. und der Zeugin S.W., deren Angaben aufgrund der gespeicherten Daten der…
Die körperliche Anwesenheit der Bf. in C. ist auf 3 bis 4 Aufenthalte zu jeweils 3 bis 10 Tagen in den Wintermonaten beschränkt. Dies ergibt sich aus der Aussage des Zeugen N.N. und der Zeugin S.W., deren Angaben aufgrund der gespeicherten Daten der…
…zusätzlichen" Beweis liefern die Auswertungen der ASFINAG. Die Abfrage der Maut- und Bewegungsdaten einiger der verwendeten LKW hat ergeben, dass die körperliche Anwesenheit der LKW am Grenzzollamt Evzoni/GR bzw. am Grenzzollamt Dobovec/SI teilweise überhaupt nicht möglich war, weil sich die LKW zum Ausreisezeitpunkt…