…einheitlich beantwortet. Ratz (WK-StPO § 281 Rz 343) vertritt für das vom Amtswegigkeitsgrundsatz beherrschte Strafverfahren die Meinung, zufolge des Grundsatzes "iura novit curia" seien Rechtsfragen kein Gegenstand der Beweisaufnahme. Inhalt und Geltung gesetzlicher Vorschriften, und zwar auch solche des Auslandes seien kein Beweisthema. Foregger/Fabrizy…
…2008, 2006/15/0117 in einem vergleichbaren Zusammenhang daran erinnert, dass der Grundsatz "iura novit curia" in Bezug auf ausländisches Recht nicht gilt. Neben der Höhe des zu leistenden Unterhalts blieb aufgrund der Nichtvorlage geeigneter Nachweise aber auch offen, in welchem Ausmaß der Bw. seiner…
…PV) und (bedingt) auf Einvernahme der fachspezifischen und organisatorischen Leitung des ABZ und der medizinisch-wissenschaftlichen Leiterin war nicht nachzukommen, weil das Gericht den diesbezüglichen Tatsachenbehauptungen der Bf folgt und (iura novit curia) die rechtliche Beurteilung, ob eine "staatlich anerkannte Ausbildung" nach österreichischem Recht vorliegt…
…iSd § 303 BAO dar…". In seiner Beschwerde vom 9.7.2022 gegen den Abweisungsbescheid beantragte der Beschwerdeführer dessen Aufhebung und brachte zusammengefasst vor, er habe sich nach dem Grundsatz "iura novit curia" auf keine bestimmte Rechtsvorschrift nach der BAO festgelegt. Er sei davon ausgegangen…
…Ra 2018/15/0107) ausgesprochen hat, gilt in Bezug auf ausländisches Recht der Grundsatz "iura novit curia" nicht, sodass dieses in einem - grundsätzlich amtswegigen - Ermittlungsverfahren festzustellen ist. 22 Das Bundesfinanzgericht ist von einem "unstrittigen Sachverhalt" ausgegangen und hat damit offenkundig die vom Finanzamt in seiner…
…weil das Bundesfinanzgericht entsprechende Feststellungen zum liechtensteinischen Recht und der dazu in Liechtenstein gepflogenen Interpretation nicht getroffen habe. In Bezug auf ausländisches Recht gelte nämlich der Grundsatz "iura novit curia" nicht. Vielmehr seien das ausländische Recht und dessen Auslegung in einem grundsätzlich amtswegigen Ermittlungsverfahren festzustellen. …
…im Hinblick auf die steuerliche Behandlung einer liechtensteinischen Pensionskassenauszahlung ausgesprochen, dass der Grundsatz "iura novit curia" für das Bundesfinanzgericht in Bezug auf ausländisches Recht nicht gelte. Vielmehr habe das Bundesfinanzgericht das ausländische Recht und dessen Auslegung in einem grundsätzlich amtswegigen Ermittlungsverfahren festzustellen. Die Richterinnen und…
…im Hinblick auf die steuerliche Behandlung einer liechtensteinischen Pensionskassenauszahlung ausgesprochen, dass der Grundsatz "iura novit curia" für das Bundesfinanzgericht in Bezug auf ausländisches Recht nicht gelte. Vielmehr habe das Bundesfinanzgericht das ausländische Recht und dessen Auslegung in einem grundsätzlich amtswegigen Ermittlungsverfahren festzustellen. Die Richterinnen und…
…Verfahren unzulässige Neuerung, die deshalb im Revisionsverfahren ungeprüft bleibt (vgl. dazu, dass in Bezug auf ausländisches Recht und der hierzu gepflogenen Interpretation der Grundsatz "iura novit curia" nicht gilt, und dieses nach Vornahme von Ermittlungen festzustellen ist, etwa VwGH 23.1.2020, Ra 2018/15…
…Verfahren unzulässige Neuerung, die deshalb im Revisionsverfahren ungeprüft bleibt (vgl. dazu, dass in Bezug auf ausländisches Recht und der hierzu gepflogenen Interpretation der Grundsatz "iura novit curia" nicht gilt, und dieses nach Vornahme von Ermittlungen festzustellen ist, etwa VwGH 23.1.2020, Ra 2018/15…
…Verfahren unzulässige Neuerung, die deshalb im Revisionsverfahren ungeprüft bleibt (vgl. dazu, dass in Bezug auf ausländisches Recht und der hierzu gepflogenen Interpretation der Grundsatz "iura novit curia" nicht gilt, und dieses nach Vornahme von Ermittlungen festzustellen ist, etwa VwGH 23.1.2020, Ra 2018/15…
…Verfahren unzulässige Neuerung, die deshalb im Revisionsverfahren ungeprüft bleibt (vgl. dazu, dass in Bezug auf ausländisches Recht und der hierzu gepflogenen Interpretation der Grundsatz "iura novit curia" nicht gilt, und dieses nach Vornahme von Ermittlungen festzustellen ist, etwa VwGH 23.1.2020, Ra 2018/15…
…IPRG das Recht des Gründungsstaats maßgebend (vgl VwGH 20.2.2019, Ra 2019/13/0010, mwN). In Bezug auf ausländisches Recht gilt der Grundsatz "iura novit curia" nicht, sodass dieses in einem - im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht (vgl § 115 Abs 1 BAO) amtswegigen - Ermittlungsverfahren vom…
…gestattet sich das Gericht einerseits hierfür besten Dank auszusprechen, andererseits geziemend auf den Grundsatz iura novit curia zu verweisen. Für den vorliegenden Fall ergibt sich daraus: Wie oben ausgeführt, war lediglich das Jahr 2019 vor dem Bundesfinanzgericht streitgegenständlich. Die Aufwendungen für den vom 03.02…
…keine Vermögensverwaltung darstellt, kann von einer weiteren Befragung dieser genannten Personen ohnehin abgesehen werden. Der Amtsvertreter teilte dem Richter am 22.11.2024 seine Ansicht hinsichtlich der Mitwirkungs- und Ermittlungspflichten mit: "In Bezug auf ausländisches Recht gilt der Grundsatz "iura novit curia" nicht, sodass dieses…
…29.11.2024 Der Amtsvertreter und die Zentrale Fachstelle der FinVerw sehe gegenständlich einen Fall der erhöhten Mitwirkungspflichten, bei dem die amtswegige Ermittlungspflicht zurücktrete: In Bezug auf ausländisches Recht gelte der Grundsatz "iura novit curia" nicht, sodass dieses in einem - grundsätzlich amtswegigen - Ermittlungsverfahren festzustellen sei…
…zu erbringen, sondern soll scheinbar dem Bundesfinanzgericht Steuerwissen zum § 303 BAO vermitteln. Dies wird vom Bundesfinanzgericht unter Hinweis auf den Grundsatz: "iura novit curia" als nicht notwendig erachtet, weshalb das Bundesfinanzgericht von der Ladung des Zeugen Abstand genommen hat. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu…
…gelegen war. Somit ist für die Frage der Rechts- und Parteifähigkeit der Bf. schweizerisches Recht heranzuziehen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, gilt in Bezug auf ausländisches Recht der Grundsatz "iura novit curia" nicht, sodass dieses in einem - im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht (vgl. § 115…
…2006/13/0074, mHa VwGH 12.09.2006, 2003/03/0035, Grundsatz iura novit curia) nicht vor. Im Rückforderungsverfahren ist die zu Unrecht erfolgte Kürzung nicht durch das BFG sanierbar. Die Rechtswidrigkeit der Kürzung wird durch die Stellungnahme bestätigt, wo die belangte Behörde ihrer Vermutung…
…dem Verwaltungsgericht grundsätzlich amtswegig zu ermittelten Sachverhalt dar. Wie der Verwaltungsgerichtshof schon wiederholt aussprach gilt hier der Grundsatz "iura novit curia" hier nicht (zuletzt VwGH 23.1.2020, Ra 2018/15/0107 mit weiteren Nachweisen). Den zentralen Streitpunkt bilden hier die Fragen, wann das Guthaben…