…die ständige inländische Stationierung des Fahrzeuges dokumentiert. Für die Steuerpflicht kommt es nämlich nicht darauf an, ob die Verwendung des Fahrzeuges durch die Berufungswerberin hinsichtlich der Kilometerleistung überwiegend in Deutschland erfolgte oder nicht, sondern ausschließlich darauf, wo das Fahrzeug gesamthaft betrachtet seinen dauernden Standort hatte…
…1967). Hat das Fahrzeug hingegen seinen dauernden Standort in Österreich, was nach § 82 Abs. 8 1. Satz KFG 1967 bei Verwendung durch eine Person mit dem Hauptwohnsitz im Inland anzunehmen ist, so ist diese Verwendung ohne inländische Zulassung nur drei Tage nach der Einbringung in…
…mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen sind (widerlegbare Standortvermutung). Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 ist nur während eines Monats ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Nach Ablauf dieser Frist fehlt dem Fahrzeug die für die Verwendung auf inländischen Straßen mit…
…daraus abzuleiten: Die in Beantwortung eines Ergänzungsersuchens erstmals im November 2017 - somit Jahre nach dem zu beurteilenden Streitzeitraum (2014) - eingereichte Rekonstruktion einer Fahrtenaufstellung ist kein geeigneter Gegenbeweis, um die inländische Standortvermutung zu widerlegen. Sogar im Antwortschreiben selbst wurde die Aufstellung als „Versuch einer Rekonstruktion“ bezeichnet…
…Dass HE in Ausübung dieser Tätigkeit zumindest einmal pro Jahr eine Auslandsfahrt unternimmt, davon ist nach dem Dafürhalten des UFS glaublich auszugehen. Seitens des Finanzamtes wurde die Begründung eines dauernden inländischen Standortes darin erblickt, dass die Leitung der verbundenen Unternehmen von der Muttergesellschaft (Bw) bzw…
…Slowakei billiger angeboten werden würden) nichts an der Verpflichtung, dass das Fahrzeug im Inland zuzulassen gewesen wäre, da ein inländischer Standort gegeben sei. Im Vorlageantrag führte der Bw. aus wie folgt: Die Berufungsvorentscheidung enthalte einige niedergeschriebenen Behauptungen, die nicht unbedingt den Tatsachen entsprechen würden. 1…
…bestritt die Tatsache, dass Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen in Österreich vorhanden seien, nicht. Daher wird davon ausgegangen, dass ein inländischer Standort der Fahrzeuge unstrittig vorlag. In seiner Einvernahme führte der Geschäftsführer aus, Eigentümer und Zulassungsinhaber der drei strittigen Fahrzeuge, ist eine K.S. GmbH, O.…
…in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Dass die bei Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen und dauerndem Standort im Inland zulässige inländische Verwendungsdauer von einem Monat ab Einbringung durch jede Verbringung des Fahrzeuges ins Ausland bis zum Inkraftreten des BGBl I 2014/26…
…ob bzw. ab welchem Zeitpunkt für die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland eine inländische Zulassung erforderlich sei, richte sich nach dem Kraftfahrgesetz 1967. Gemäß § 79 Abs 1 KFG sei das Verwenden von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort im Bundesgebiet haben, auf Straßen…
…Sachverhalt ausführlich ausgeführt, befand sich auch der Hauptwohnsitz der Bf. im Zeitpunkt der Einbringung des Fahrzeugs im Inland. 59. Aufgrund des inländischen Hauptwohnsitzes war auch der dauernde Standort des Kfz aufgrund des § 82 Abs. 8 KFG als in *L.* gelegen zu vermuten. Einen Gegenbeweis gegen…
…gemäß § 37“ nur innerhalb eines Monats bzw. von zwei Monaten ab Einbringung nach Österreich erlaubt. Bei darüber hinausgehender „Verwendung“ käme für ein Kfz mit inländischer Standortvermutung ohne Gegenbeweis die NoVA-Pflicht zum Tragen. Der hier zu prüfende Tatbestand des § 1 Abs. 1 Z. 3 lit…
…vor jeder Verwendung zum Verkehr zugelassen und anschließend wieder abgemeldet werden. Im Übrigen sei dem Vorbringen nicht zu entnehmen, dass der inländische Standort bestritten würde oder das Fahrzeug nur vorübergehend in Österreich verbleiben hätte sollen. Der Umstand, dass das Fahrzeug in Österreich zuzulassen gewesen wäre…
…informiert, dass nach Ansicht der Finanzbehörde bei dauernder inländischer Standortvermutung der im Ausland zugelassenen LKW die Tatbestandsvoraussetzungen für die Vorschreibung der österreichischen Kraftfahrzeugsteuer erfüllt sind. Die finanzielle Situation der Firma stellt sich nach Ermittlungen der Behörde wie folgt dar: Die Firma besitzt kein relevantes Vermögen…
…wobei hinsichtlich der Zeitdauer der Verwendung im Inland mehrmals Änderungen eingetreten seien (damals habe die Dreitageregel gegolten). Hinsichtlich der standortbezogenen Sichtweise (inländischer/ausländischer) Betrieb und der überwiegenden Verwendung eines KFZ im in- oder ausländischen Betrieb einer natürlichen Person mit Hauptwohnsitz im Inland und den damit…
…bereits aufgrund des unterschiedlichen (Tat-)zeitraums keine Bindungswirkung zu entfalten. Voraussetzungen der Standortvermutung und Gegenbeweis: Die Kraftfahrzeugsteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992 (widerrechtliche Verwendung) setzt voraus, dass - eine Verwendung des Fahrzeugs in Österreich im Sinne einer physischen Nutzung auf inländischen Straßen vorliegt…
…dem amtlichen Kennzeichen einer deutschen Zulassungsbehörde ausgestattet gewesen und damit auch auf Fahrten im inländischen, öffentlichen Straßennetz verwendet worden. Aufgrund des inländischen Hauptwohnsitzes des Bw. war das FA davon ausgegangen, dass der dauernde Standort des Fahrzeuges im Inland gelegen und daher die NoVA-Pflicht gemäß …
…die Funktionsauslagerung bewirkte Erhöhung des Konzerngewinns verbleibt daher dem inländischen Konzernunternehmen und kann nicht in das Niedriglohnland verlagert werden. Rz 199: Investitionsbegünstigungen, Zuschüsse von öffentlicher Hand oder steuerliche Begünstigungen (zB die Forschungsprämie gemäß § 108c EStG 1988) können zu Standortvorteilen im Sinne von standortbedingten Kosteneinsparungen führen…
… 82 Abs. 8 KFG 1967 in der für die gegenständlichen Zeiträume geltenden Fassung dürfen Fahrzeuge mit dauerndem Standort im Inland im Regelfall nur während eines Monats ab der Einbringung in das Bundesgebiet ohne inländische Zulassung verwendet werden. Die Verwendung solcher Fahrzeuge nach Ablauf der Monatsfrist…
…21.05.1996, 95/11/0378). Dabei ist hinsichtlich des Tatbestandsmerkmales "Verwendung im Inland" jedes nachgewiesene Befahren öffentlicher (inländischer) Straßen durch die betreffende Person ausreichend. Neben einer Verwendung des Fahrzeuges im Inland, muss die Behörde für die Anwendbarkeit der Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG…
…berufliche Anknüpfungspunkte oder auf Grund- und Hausbesitz und andere emotionale Bindungen. Stehe der inländische Hauptwohnsitz des Verwenders des KFZ fest, obliege es dem Abgabepflichtigen (Zulassungsbesitzer) zur Vermeidung der Zulassungspflicht im Inland (und in weiterer Folge der sich daran anknüpfenden Steuerpflichten) einen Standort im Ausland nachzuweisen…