…Appartement oder ein Haus, liegen darüber hinaus noch weitere Inlandsaufenthalte (zB in Hotels) vor und erreicht das berufliche Engagement der Person im Inland ein zeitliches Ausmaß von 6 Monaten, kann ein inländischer gewöhnlicher Aufenthalt gegeben sein; dies ist insbesondere dann zu erwarten, wenn das behauptete…
Betreibt ein in Würzburg ansässiger deutscher Staatsbürger einen in Salzburg gelegenen Gewerbebetrieb, wobei wöchentlich höchstens 1 bis 2 Tage inländischer Aufenthalt nötig sind, dann können die sich daraus ergebenden steuerlichen Fragen, wie insbesondere: sind die PKW-Kosten (500 km einfache Fahrt Wohnort - Betrieb) abzugsfähige Betriebsausgaben…
…einen Aufenthaltstitel mit Arbeitsmarktzugang in Österreich anzustreben. Der Arbeitsvertrag ihres Gatten beim Konsulat sei nicht befristet. Die Familie halte sich ständig in Österreich auf. Nach Lehre und Rechtsprechung kann von einer ständigen Ansässigkeit dann ausgegangen werden, wenn ein inländischer Aufenthalt oder eine andere Tätigkeit in…
…2013 nicht darauf schließen, dass der Bf die Wohnung beibehalten und benutzen wird, weswegen der Bf im strittigen Jahr über keinen inländischen Wohnsitz im Sinne des § 26 Abs. 1 BAO verfügte. Bezüglich des Vorbringens, dass ein gewöhnlicher Aufenthalt gemäß § 26 Abs. 2 BAO in Österreich…
…Jahres nicht darauf schließen, dass der Bf die Wohnung beibehalten und benutzen wird, weswegen der Bf in den strittigen Jahren über keinen inländischen Wohnsitz im Sinne des § 26 Abs. 1 BAO verfügte. Bezüglich des Vorbringens, dass ein gewöhnlichen Aufenthalt gemäß § 26 Abs. 2 BAO in…
…Jahres nicht darauf schließen, dass der Bf die Wohnung beibehalten und benutzen wird, weswegen der Bf im strittigen Jahr über keinen inländischen Wohnsitz im Sinne des § 26 Abs. 1 BAO verfügte. Bezüglich des Vorbringens, dass ein gewöhnlichen Aufenthalt gemäß § 26 Abs. 2 BAO in Österreich…
…Nebenwohnsitz gemeldet, das sind 4,7 Monate. Festzustellen ist daher, dass weder die Lohnzettel noch die Anmeldungen im ZMR auf einen länger als sechs Monate dauernden inländischen Aufenthalt des Bf. im Kalenderjahr 2014 hinweisen und wurde eine solche Behauptung auch gar nicht aufgestellt. Auch in…
…Homepage: www.Ort-appartements.at ) mit einem Nebenwohnsitz gemeldet. Festzustellen ist daher, dass weder die Lohnzettel noch die Anmeldungen im ZMR auf einen länger als sechs Monate dauernden inländischen Aufenthalt des Bf. in den Streitjahren hinweisen und wurde eine solche Behauptung auch gar nicht aufgestellt…
…20.7.2011, 2009/17/0132). Festzustellen ist daher, dass weder die Lohnzettel noch die Anmeldungen auf einen länger als sechs Monate dauernden inländischen Aufenthalt des Bf. in den Kalenderjahren 2011 und 2012 hinweisen und wurde eine solche Behauptung auch gar nicht aufgestellt. § 1 EStG…
…einer "ständigen Ansässigkeit" in Österreich oder vom "ständigen Aufenthalt" abhängig gemacht wird, ist dies im Einzelfall zu prüfen. Eine ständige Ansässigkeit oder ein ständiger Aufenthalt in Österreich ist insbesondere dann anzunehmen, wenn ein inländischer Aufenthalt oder eine andere Tätigkeit in Österreich bereits vor Dienstantritt vorliegt…
…40 Euro, insgesamt 12.382,70 Euro, mit der Begründung zurück, trotz Aufforderung sei der inländische Aufenthalt des Kindes nicht nachgewiesen worden. Gegen diesen Bescheid erhob der Bf. Beschwerde und führte aus, nach Erhalt des Vorhalts vom Februar 2019 sei er irrtümlich davon ausgegangen, dass…
…ohne Zulassung gemäß § 37 ist nur während eines Monats ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Nach Ablauf dieser Frist fehlt dem Fahrzeug die für die Verwendung auf inländischen Straßen mit öffentlichem Verkehr erforderliche Zulassung im Sinne des § 37 KFG 1967. Wird es trotzdem weiterverwendet…
…stellen sein (und zwar bis 30. Juni 1997 ohne Progressionsvorbehalt und für Juli und August mit Progressionsvorbehalt); es würden demnach nur jene Bezüge unmittelbar in die inländische Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen sein, die auf die in Österreich ausgeübte Arbeit entfallen. 17. Juni 1997 Für den Bundesminister: Dr…
… 1 Abs. 4 EStG 1988 auf Antrag unter folgenden Voraussetzungen als unbeschränkt steuerpflichtig zu behandeln: kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland, Vorliegen inländischer Einkünfte im Sinne des § 98 EStG 1988, Haupteinkünfte in Österreich (90% des Welteinkommens) oder Nichtüberschreiten der jährlichen Grenze mit den nicht…
…Geschäfte inländischer GmbHs von einem deutschen Geschäftsführer geleitet, der in Österreich weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat, sich jährlich weniger als 183 Tage in Österreich aufhält, und der mit jeder inländischen GmbH einen steuerlich maßgebenden Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, dann unterliegen die inländischen Geschäftsführerbezüge der inländischen…
…mit Art. 15 Abs. 1 DBA-Ö/Deutschland. Ob die Aufenthalte in der Schweiz oder in Deutschland 183-Tage übersteigen oder nicht ist unerheblich, da die sogenannte "183-Tage-Klausel" weder im Verhältnis zur Schweiz noch im Verhältnis zu Deutschland zur Anwendung gelangt. Im Verhältnis…
…inländischen Wohnsitz, denn er hat nach den Angaben seines Bruders und seiner Schwägerin in deren Wohnung kein Zimmer, über das er jederzeit frei verfügen kann. Die tatsächliche Verfügungsgewalt über diese Wohnung kommt somit dem Bruder und dessen Gattin zu, die dem Bw während seiner Aufenthalte…
…2005 erlassenen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes erteilt werde. In den §§ 8 und 9, auf die sich das Gesetz beziehe, seien die Arten und Formen der Aufenthaltstitel im Sinne des Gesetzes aufgezählt. Bei ausländischen Staatsangehörigen genüge ein inländischer Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Inland nicht zur…
…auf Polen übergeht. Wird der österreichische Prokurist allerdings stets nur für Zeiträume von etwa 10 Tagen pro Monat von seinem österreichischen Arbeitgeber nach Polen entsandt, dann könnte die laufende Rückkehr nach Österreich jeweils als Unterbrechung des Polen-Aufenthaltes gewertet werden. Der Umstand, dass bislang Polen…
…seiner Entsendung ist demnach, ob der Bf. von Jänner bis Juni 2015 über einen inländischen Wohnsitz verfügte (das Vorliegen eines gewöhnlichen Aufenthaltes in Österreich ist freilich erst nach Beendigung der Entsendung und Rückkehr des Bf. nach Österreich per Juli 2015 anzunehmen, da sich der Bf…