…nur in jenen besonderen Fällen vor, in denen Wirtschaftsgüter angeschafft werden, die - wie im Berufungsfall die obgenannten Rollstuhlgelkissen - wegen ihrer speziellen Beschaffenheit (zB Rollstühle) oder ihrer individuellen Gebrauchsmöglichkeit (zB Prothesen, Seh- oder Hörhilfen) keinen oder nur einen eingeschränkten Verkehrswert haben. Dies gilt im Übrigen auch…
…Ansatz brachte, wodurch sich eine Steuergutschrift im Ausmaß von insgesamt € 2.080,49 errechnete. Die Errichtung eines Balkonanbaues, der keine spezifisch nur für Behinderte geeignete Beschaffenheit oder individuelle Gebrauchsmöglichkeit habe, sowie die damit zusammenhängende Adaptierung des Eigenheimes, seien geradezu typische Fälle einer Vermögensumschichtung, die…
…vor. Laut RZ 824 liegt keine bloße Vermögensumschichtung vor, wenn Wirtschaftsgüter angeschafft werden, die wegen ihrer spezifischen Beschaffenheit (z.B. Rollstühle) oder ihrer individuellen Gebrauchsmöglichkeit (z.B. Prothesen, Seh- und Hörhilfen) keinen oder nur einen eingeschränkten Verkehrswert haben. Aus der beigelegten Bestätigung der Firma T.…
…in jenen Fällen vorgesehen, wenn Wirtschaftsgüter angeschafft werden, die wegen ihrer speziellen Beschaffenheit (z.B. Rollstühle) oder ihrer individuellen Gebrauchsmöglichkeit (z.B. Prothesen, Seh- oder Hörhilfen) keinen oder nur einen eingeschränkten Verkehrswert haben. Laut Aktenlage wurde von der Siedlungsgenossenschaft eine Neubauwohnung angeschafft. Im Zuge dessen…
…zu einer außergewöhnlichen Belastung. Keine bloße Vermögensumschichtung liegt jedoch vor, wenn Sachen angeschafft werden, die wegen ihrer Beschaffenheit (wie zB Rollstühle) oder ihrer individuellen Gebrauchsmöglichkeit (wie zB Prothesen, Seh- oder Hörhilfen) keinen oder nur einen eingeschränkten Verkehrswert haben (vgl. Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG…
…in denen Wirtschaftsgüter angeschafft werden, die wegen ihrer speziellen Beschaffenheit oder ihrer individuellen Gebrauchsmöglichkeit keinen oder nur einen eingeschränkten Verkehrswert hätten. Da die Kosten der Infrarotkabine zu einer Vermögensumschichtung geführt hätten und auch weder zwangsläufig noch außergewöhnlich erwachsen seien, seien diese Kosten mit dem Sinn…
…des Verwaltungsgerichtshofes keine Deckung findet. Bei den vom Bf. erworbenen Fitnessgeräten handelt es sich keinesfalls um Wirtschaftsgüter, die wegen ihrer Beschaffenheit oder ihrer individuellen Gebrauchsmöglichkeit keinen oder nur einen sehr eingeschränkten allgemeinen Verkehrswert haben (vgl. nochmals VwGH 5.12.1973, 817/73; VwGH 22.10…
…Belastung führen. Keine bloße Vermögensumschichtung läge jedenfalls vor, wenn Sachen angeschafft werden, die wegen ihrer Beschaffenheit (z.B. Rollstühle) oder ihrer individuellen Gebrauchsmöglichkeit (z.B. Prothesen, Seh- oder Hörhilfen) keinen oder nur einen eingeschränkten Verkehrswert hätten. Ebenso seien Mehraufwendungen für die behindertengerechte Gestaltung von Wohnraum…
…in denen Wirtschaftsgüter angeschafft werden, die wegen ihrer speziellen Beschaffenheit (zB Rollstühle) oder ihrer individuellen Gebrauchsmöglichkeit (zB Prothesen, Seh- oder Hörhilfen) keinen oder nur einen eingeschränkten Verkehrswert haben und nur für bestimmte individuelle oder behinderte Personen verwendet werden können (VwGH 11.1.1980, 513/79).…
…außergewöhnlichen Belastung. Keine bloße Vermögensumschichtung liegt jedoch vor, wenn Sachen angeschafft werden, die wegen ihrer Beschaffenheit (wie zB Rollstühle) oder ihrer individuellen Gebrauchsmöglichkeit (wie zB Prothesen, Seh- oder Hörhilfen) keinen oder nur einen eingeschränkten Verkehrswert haben (vgl. Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 34…
…der Verwaltungsgerichtshof nur in jenen besonderen Fällen vor, in denen Wirtschaftsgüter angeschafft werden, die wegen ihrer speziellen Beschaffenheit (z.B. Rollstühle) oder ihrer individuellen Gebrauchsmöglichkeit (z.B. Prothesen, Seh- oder Hörhilfen) keinen oder nur einen eingeschränkten Verkehrswert haben. Dies gelte im Übrigen auch für bestimmte…
…außergewöhnlichen Belastung. Keine bloße Vermögensumschichtung liegt jedoch vor, wenn Sachen angeschafft werden, die wegen ihrer Beschaffenheit (wie zB Rollstühle) oder ihrer individuellen Gebrauchsmöglichkeit (wie zB Prothesen, Seh- oder Hörhilfen) keinen oder nur einen eingeschränkten Verkehrswert haben (vgl. Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 34…
…der Verwaltungsgerichtshof zudem nur in jenen besonderen Fällen vor, in denen Wirtschaftsgüter angeschafft werden, die wegen ihrer speziellen Beschaffenheit (zB Rollstühle) oder ihrer individuellen Gebrauchsmöglichkeit (zB Prothesen, Seh- oder Hörhilfen) keinen oder nur einen eingeschränkten Verkehrswert haben. Dies gilt im Übrigen auch für bestimmte Herstellungsaufwendungen…
…außergewöhnliche Belastung dar, weil ein entsprechender Gegenwert erlangt werde. Eine Ausnahme sei in der Beschaffung von Wirtschaftsgütern zu sehen, die aufgrund ihrer nur individuellen Gebrauchsmöglichkeit oder wegen ihrer spezifischen Beschaffenheit keinen oder nur einen sehr eingeschränkten Verkehrswert hätten, das seien Prothesen, Seh- und Hörhilfen, Rollstühle.…
…Belastung führen. Keine bloße Vermögensumschichtung läge jedoch vor, wenn Sachen angeschafft würden, die wegen ihrer Beschaffenheit (wie zB Rollstühle) oder ihrer individuellen Gebrauchsmöglichkeit (wie zB Prothesen, Seh- oder Hörhilfen) keinen oder nur einen eingeschränkten Verkehrswert haben würden (vgl. Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988…
…Eine Ausnahme von der Gegenwerttheorie ist nur in jenen besonderen Fällen vor vorgesehen, in denen Wirtschaftsgüter angeschafft werden, die wegen ihrer speziellen Beschaffenheit (zB Rollstühle) oder ihrer individuellen Gebrauchsmöglichkeit (zB Prothesen, Seh- oder Hörhilfen) keinen oder nur einen eingeschränkten Verkehrswert haben. Die Anschaffung der Infrarotwärmekabine…
…eine absetzbare außergewöhnliche Belastung nicht vorliege. Anders als bei behinderungsbedingten Anschaffungen von Wirtschaftsgütern, die wegen ihrer spezifischen Beschaffenheit (z.B. Rollstühle) oder ihrer individuellen Gebrauchsmöglichkeit (z.B. Prothesen, Seh- oder Hörhilfen) keinen oder nur einen eingeschränkten Verkehrswert haben, treffe dies für die Anschaffung von allgemein…
…10823. Rz 824: Keine bloße Vermögensumschichtung liegt jedoch vor, wenn Wirtschaftsgüter angeschafft werden, die wegen ihrer spezifischen Beschaffenheit (zB Rollstühle) oder ihrer individuellen Gebrauchsmöglichkeit (zB Prothesen, Seh- oder Hörhilfen) keinen oder nur einen eingeschränkten Verkehrswert haben. Dies gilt entsprechend auch für Herstellungsaufwendungen (zB Einbau eines…
…somit zu einer Vermögensverminderung führen. Eine bloße Vermögensumschichtung liegt nicht vor, wenn Sachen angeschafft werden, die wegen ihrer Beschaffenheit (wie zB Rollstühle) oder ihrer individuellen Gebrauchsmöglichkeit (wie zB Prothesen, Seh- oder Hörhilfen) keinen oder nur einen eingeschränkten Verkehrswert haben (Doralt, § 34 Tz 20). Im Allgemeinen…
…Vermögensumschichtung vor, wenn Wirtschaftsgüter angeschafft werden, die wegen ihrer spezifischen Beschaffenheit (z.B. Rollstühle) oder ihrer individuellen Gebrauchsmöglichkeit (z.B. Prothesen, Seh- oder Hörhilfen) keinen oder nur einen eingeschränkten Verkehrswert haben. Das von Ihnen angeschaffte Bett stellt kein Wirtschaftsgut mit eingeschränktem Verkehrswert dar. Es handelt…