…Zeitpunkt der Einbringung der Beschwerde in den von der belangten Behörde geführten Akten als bevollmächtigter steuerlicher Vertreter des Beschwerdeführers vermerkt war. Weiters ist darauf zu verweisen, dass die belangte Behörde ursprünglich keine Zweifel daran hegte, dass eine Beschwerdeerhebung im Namen des Beschwerdeführers vorliegt und hat…
…erforderlich, dass neben dem Handeln auf fremde Rechnung auch ein Handeln in fremdem Namen erfolgt. Zum Vorbringen des Berufungswerbers, dass er gegenständlich nur als Inkassant für die Produktionskosten der genannten CD aufgetreten sei, weshalb die strittigen Beträge keinen Eingang in seine Buchhaltung gefunden hätten, und…
…Soweit dieser Dritte eine Vollmacht von VT verwendete, hat er zwar im Namen aber eben nicht auf Rechnung der VT die fraglichen Leistungen ausgeführt. Damit gab der Bevollmächtigte lediglich vor, in fremdem Namen zu handeln. Das an sich maßgebliche Auftreten nach außen wurde also (ob…
…Anteil in der Abrechnung der Krankenanstalt - allenfalls in Ergänzung mit weiteren Unterlagen wie einem Rahmenvertrag - erkennbar ausgewiesen wird und in der Folge dem Arzt auch als solcher - allenfalls unter Abzug eines Bearbeitungsbeitrags - weitergeleitet wird. Nur dann kann es sich um ein lediglich in fremdem Namen…
…der Beschwerde in fremdem Namen ein Gesamtschuldverhältnis vorgelegen wäre. Die Beschwerde war aber vom Bf persönlich und unvertreten bei der BH X eingebracht worden. - Die Zustellung des Gebührenbescheides ist rechtmäßig an die aufrechte Hauptwohnsitz-Adresse des Bf erfolgt. Wenn daher der Bf in Anbetracht des…
…Abs. 3 lit b GebG entstanden. In § 13 Abs. 3 GebG wird in Bezug auf bestimmte Stempelgebühren, ua. bei Eingaben, die Entstehung einer solidarischen Gebührenschuld für denjenigen normiert, der in fremdem Namen handelt. Nach dieser Bestimmung wird also derjenige zum Gesamtschuldner mit den im Abs…
…in fremdem Namen und fremde Rechnung eingehoben und mit den (idR) Privatversicherungen verrechnet. So werden auch die Honorare der Röntgenordination Dr. C. - Dr. K. an Patienten der X. von der X. im Auftrag und im Namen des behandelnden Arztes im Rahmen der als Serviceleistung erbrachten…
…Der Verwaltungsgerichtshof habe daher insbesondere folgende Sachverhaltselemente als maßgeblich für ein "überwiegendes eigenes Interesse" (Eigenwerbung) des Reiseveranstalters erachtet: Verkauf der in Katalogen angebotenen "Produkte" im eigenen Namen Verkauf der in Katalogen angebotenen "Produkte" in fremdem Namen mit Anspruch auf Provision Der Verwaltungsgerichtshof habe auch festgehalten…
…da hierfür eine Vereinnahmung bzw. Verausgabung in fremdem Namen und für fremde Rechnung erforderlich wäre und die unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen dem Zahlenden (hier: Kunde des Initiators) und dem Dritten (hier: Lottogesellschaft) gegeben sein müssten (vgl. UStR 2000 Rz 656)." Das Finanzamt folgte den Feststellungen des…
…Schrift in ihrem Auftrag überreicht worden ist. Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren, 20. Lfg (März 2016), § 13 GebG 1957, führt dazu aus: "Im § 13 Abs 3 GebG wird in Bezug auf bestimmte Stempelgebühren die Entstehung einer (solidarischen) Gebührenschuld für denjenigen normiert, der in fremdem Namen handelt…
…um den „Rabatt” gekürzten Betrag an den Fotografen weiter. Vermittler ist, wer einen Leistungsaustausch zwischen seinem Auftraggeber und einem Dritten herbeiführt. Der Vermittler tritt nach außen in fremdem Namen auf. Der Vermittler führt einen Leistungsaustausch zwischen anderen herbei, steht selbst aber außerhalb des vermittelten Leistungsaustausches…
…vor, wenn ein Unternehmer durch Herstellung unmittelbarer Rechtsbeziehungen zwischen einem Leistenden und seinem Leistungsempfänger einen Leistungsaustausch zwischen diesen Personen herbeiführt. Der Vermittler wird dabei in fremden Namen und auf fremde Rechnung tätig. Dies muss im Außenverhältnis vor allem dem Leistungsempfänger gegenüber zum Ausdruck kommen. Die…
…die Weiterverrechnung von Stromverbrauch lt. eigenem Stromzähler und das Ticketing in fremdem Namen und auf fremde Rechnung wegen - mangelhafter Bescheidbegründung und - denkunmöglicher Gesetzesauslegung aufzuheben. 1. Vertragsqualifikation als "gemischter Vertrag Der rechtlichen Einstufung des Vertrages als "gemischter Vertrag (mit verschiedenen Vertragstypen entnommenen Elementen)" sei grundsätzlich zuzustimmen…
…95/13/0120, betreffend Zahlungen eines Gewerkschaftsfunkionärs an einen mildtätigen Fond). Von einem durchlaufenden Posten kann nur dann gesprochen werden, wenn sowohl die Vereinnahmung als auch die Verausgabung in fremdem Namen und für fremde Rechnung erfolgt. Das Vorliegen von durchlaufenden Posten setzt voraus, dass unmittelbare…
…Homepage eindeutig hervorgeht, dass der Berufungswerber eine Agentur betrieben hat bzw. betreibt, die "Vermittlungstätigkeit" deutlich dargestellt ist, weil man unter einem Agenturgeschäft eine Vermittlungsleistung in fremdem Namen und für fremde Rechnung, bei der der Kaufpreis offengelegt wird, etwa bei Tankstellen, Handelsvertretern oder Taxizentralen, versteht (de…
…weiteren werde in Punkt 1.1. dieses Vertrages ausbedungen, dass sämtliche Spesen vom Kommittenten zu tragen seien. Die Bw. trage damit kein wie immer geartetes Risiko aus der Warenlieferung zwischen C., Bulgarien und den Kunden L. und K.. Auch sei das Handeln auf "fremden Namen"…
…bisher auf den Blockhütten nirgends ersichtlich ist, dass der Verkauf von Bier, alkoholfreien Getränken und Eis in fremdem Namen und auf fremde Rechnung erfolgte. Beweiswürdigung: Als Beweismittel dienen der Akteninhalt, die Fotos und die eingereichten Schriftstücke der Parteien, insbesondere der Betriebsprüfung und der öffentlich zugängliche…
…Gebührenschuld für denjenigen normiert, der im fremden Namen handelt. In fremden Namen wurde die Beschwerde verfasst und auch unterfertigt. Die körperliche Überreichung der Beschwerdeschrift durch den Vertretenen, Herrn JW, allein kann das Handeln in fremdem Namen aufgrund erteilter Vollmacht nicht beschneiden. Somit erging der gegenständliche…
…1957. Fellner führt in Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren, 20. Lfg (März 2016), zu § 13 Abs.3 GebG 1957, führt aus: "Im § 13 Abs 3 GebG wird in Bezug auf bestimmte Stempelgebühren die Entstehung einer (solidarischen) Gebührenschuld für denjenigen normiert, der in fremdem Namen handelt." Hinsichtlich…
…kann es sich um ein lediglich in fremdem Namen verrechnetes Entgelt handeln und zu einer gesonderten Betrachtung dieses Entgeltteils führen." Im vorliegenden Fall wird aber nach der oben beispielhaft angeführten Rechnung der im Namen des Arztes eingehobene Anteil, auch nicht in Ergänzung mit dem Rahmenvertrag…