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UFSG RV/0671-G/08NLP-Practitioner-Kurs für eine Projektmanagerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2011

…vom pädagogischen Institut (mit homogenem Teilnahmekreis) veranstaltet, ist dies ein Hinweis auf die berufliche Notwendigkeit (Atzmüller/Lattner in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke MSA EStG, § 16 Anm 140). Im vorliegenden Fall wurden weder vom Arbeitgeber Kosten übernommen, noch lag ein homogener Teilnahmekreis vor. Festzuhalten ist…

UFSK RV/0356-K/11Mediationsausbildung/BFI für Bilanzbuchhalterin abzugsfähige Fortbildungskosten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.04.2012

…2000/15/0009). Für die berufliche Notwendigkeit einer Bildungsmaßnahme spricht etwa, wenn sich der Teilnehmerkreis aus Angehörigen der Berufsgruppe des Steuerpflichtigen zusammensetzt oder aber der Arbeitgeber einen Teil der Kurskosten trägt. Die Auffassung, dass bei Bildungsmaßnahmen, die die Vermittlung von sozialen Fähigkeiten oder aber die…

UFSL RV/0032-L/08Aufwendungen einer Lehrerin an einem Realgymnasium für die "Ausbildung zum NLP-Practitioner" sind keine Werbungskosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2009

…psychosozialen Netzwerks nützlich ist. Trotzdem stellen diese Aufwendungen wegen der allgemeinen, eine breite Öffentlichkeit interessierenden, nicht berufsspezifischen Inhalte sowie mangels Vorliegens eines homogenen Teilnehmerkreises keine steuerlich abzugsfähigen Fortbildungskosten dar. Die Seminarinhalte können daher auch in einem wesentlichen Ausmaß der privaten Lebensführung zu Gute kommen. Sowohl…

UFSW RV/3407-W/07Abzugsfähigkeit eines Coachingkurses einer Psychologin als Betriebsausgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2008

…sind jedenfalls alle Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinen Interesse sind. Übernimmt der Arbeitgeber einen wesentlichen Teil der Kosten für die Teilnahme an einem Seminar oder werden bspw Seminare für Lehrer vom pädagogischen Institut (mit homogenen Teilnehmerkreis) veranstaltet, ist dies ein Hinweis…

UFSW RV/0013-W/04Kein Werbungskostenabzug bei einer Angestellten einer Versicherungsgesellschaft für den Besuch eines allgemeinen Seminars zur Stressbewältigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2004

…Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen besteht. Der unabhängige Finanzsenat geht daher davon aus, dass im vom Bw. belegten Seminar kein homogener Teilnehmerkreis gegeben war. Von der Bw. wurde kein Schreiben ihres Arbeitgebers vorgelegt, das eine Berufsbezogenheit des absolvierten Seminars Management by Natural Law bestätigt. Eine Bestätigung des…

UFSW RV/0014-W/04Kein Werbungskostenabzug bei einem Angestellten einer Versicherungsmaklergesellschaft für den Besuch eines allgemeinen Seminars zur Stressbewältigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2004

…Der unabhängige Finanzsenat geht daher davon aus, dass im vom Bw. belegten Seminar kein homogener Teilnehmerkreis gegeben war. Das vom Bw. vorgelegte Schreiben seines Arbeitgebers bestätigt u.a., dass im gegenständlichen Fortbildungsseminar mediatorische Kenntnisse für die Schadenbetreuung und damit zur konsensualen Zusammenführung der Vertragspartner im…

UFSL RV/0374-L/05Aufwendungen für Teilseminare im Rahmen der Ausbildung zur "Pädagogischen Kinesiologin" als Werbungskosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2008Teil 1/2

…Lehrer vom pädagogischen Institut (mit homogenem Teilnehmerkreis) veranstaltet werden, ist dies ein Hinweis auf die berufliche Notwendigkeit (siehe LStRI. RZ 359). Eine berufliche Notwendigkeit der Aufwendungen ist daher bei Ihrem Seminar nicht gegeben (keine Kostenübernahme und keine Dienstfreistellung durch den Dienstgeber, kein homogener Teilnehmerkreis). Gemäß …

UFSL RV/0374-L/05Aufwendungen für Teilseminare im Rahmen der Ausbildung zur "Pädagogischen Kinesiologin" als Werbungskosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2008Teil 2/2

…besuchten Seminaren als Vortragende angegeben wurde), angeboten wurden, bleibt für die Annahme eines homogenen Teilnehmerkreises mit gleichgerichteten fachlichen Interessen kein Raum. Nach dem Inhalt der genannten Seminare wurden also Methoden vermittelt, wie Energieblockaden abgebaut und Stress bewältigt werden können. Die eigene Stressbewältigung des Steuerpflichtigen gehört…

UFSL RV/0551-L/09Fortbildungsaufwendungen einer Kindergartenpädagogin (Antrag auf Bescheidaufhebung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2011Teil 1/2

…Sport- oder Beratungsbereich). Eine Abzugsfähigkeit sei somit gemäß § 20 EStG (auch im Hinblick auf das Aufteilungsverbot) nicht gegeben. Bemerkt werde weiters, dass das Seminar nicht auf einen homogenen Teilnehmerkreis ausgerichtet sei (Masseure, Physiotherapeuten, Pflegepersonal, Lehrer, Erzieher etc.). Gegen diesen Bescheid erhob die Pflichtige durch ihre…

UFSL RV/0551-L/09Fortbildungsaufwendungen einer Kindergartenpädagogin (Antrag auf Bescheidaufhebung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2011Teil 2/2

Mit der Einfügung der Z 10 in die Bestimmung des § 16 Abs. 1 EStG 1988 durch das Steuerreformgesetz 2000 sollte die früher bestandene strenge Differenzierung von steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Ausbildung einerseits und steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Fortbildung andererseits gelockert werden…

UFSL RV/0990-L/08Kosten für NLP-Kurs (als Ausbildungsmodul für NLP-Resonanz-Coach) als Fortbildungskosten einer Sekretärin einer Bezirksverwaltungsbehörde bzw. als Umschulungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2010

…vom 22.6.2006, RV/0135-L/04). Wenn der Arbeitgeber einen wesentlichen Teil der Kosten für die Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung trägt und/oder wenn Seminare mit homogenem Teilnehmerkreis veranstaltet werden, dann ist dies jedenfalls ein Hinweis auf deren berufliche Notwendigkeit. Dienstfreistellungen für die…

UFSL RV/0288-L/05Erlebnispädagogik-Lehrgang als Fortbildung eines Sozialpädagogen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2005

…Tätigkeitsbereich in der Erwachsenenbildung bzw. Organisations- und Teamentwicklung - jedoch keine Personen ohne einen im weiteren Sinne "pädagogischen" Praxisbezug in der Führung von Gruppen ! - teil. Es muss insofern von einem "homongenen Teilnehmerkreis", wie er vom Verwaltungsgerichtshof (siehe z.B. VwGH 29.11.1994, 90/14/0231)…

UFSK RV/0423-K/11Studienreise nach Berlin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2012

…die berufliche Veranlassung spreche auch, dass die Veranstaltung von einem professionellen Veranstalter durchgeführt worden sei, ein homogener Teilnehmerkreis vorliege und die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auf die Verwendung im Beruf ausgelegt und durch die Lehrpläne vorgegeben seien. Dabei zitierte die Bw. Inhalte aus den Lehrplänen…

UFSL RV/1069-L/041. Heimfahrten einer ledigen Krankenschwester aus der Schweiz 2. Verpflegungsmehraufwand wegen Kaufkraftunterschied 3. Besuch von Fortbildungsseminaren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2005Teil 1/3

…Hat der Arbeitgeber zu diesem Zweck Dienstfreistellungen gewährt? 3. Um Vorlage einer Bestätigung des Arbeitgebers betreffend die Berufsbezogenheit dieser Seminare wird ersucht. 4. Welcher Teilnehmerkreis hat die jeweiligen Seminare besucht? Gab es auch die Möglichkeit, nur einzelne Seminareinheiten zu absolvieren? Waren spezifischen Voraussetzungen und "Anforderungsprofile…

BFG RV/5100603/2026Umschulung zur Lebens- und Sozialberaterin
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.09.2026Teil 2/3

…davon ausgegangen, dass die Teilnehmer dieser Ausbildungen nicht nur aus der Berufsgruppe der Bf. stammen und daher kein homogener Teilnehmerkreis vorgelegen ist. Die berufliche Verwertung des in diesen Ausbildungen erworbenen Wissens/Fähigkeiten wurde von der Bf. wie folgt umschrieben: Verbesserung der beruflichen Reflexionsfähigkeit, professionelle Weiterentwicklung…

LStR 2002 Rz 3595.9.14.2 Abgrenzung zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…12.04.1994, 91/14/0024). Wenn der Arbeitgeber einen wesentlichen Teil der Kosten für die Teilnahme an einem Seminar trägt oder beispielsweise Seminare für Lehrer vom pädagogischen Institut (mit homogenem Teilnehmerkreis) veranstaltet werden, ist dies ein Hinweis auf die berufliche Notwendigkeit. Dienstfreistellungen für die…

BFG RV/5100681/2019Ausbildungskosten eines Sport- und Naturkundelehrers für den Lehrgang "Gesundheitsförderung und Prävention" als Werbungskosten abziehbar
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.04.2022

…sei auch aus dem Umstand, dass die Teilnehmer an der gegenständlichen Bildungsmaßnahme aus verschiedenen Berufsgruppen des pädagogischen, betrieblichen, politischen oder wirtschaftlichen Bereiches stammten (somit kein homogener Teilnehmerkreis), zu entnehmen. Darüber hinaus richte sich der Studiengang auch an Personen, die ihr Basiswissen im gesundheitlichen Bereich aus…

BFG RV/6100050/2015Berufliche Bedingtheit einer Studienreise
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.03.2019

…gegenständliche Studienreise zu, da die Reise durch Dritte organisiert worden sei, ein homogener Teilnehmerkreis gegeben gewesen sei, die Programmpunkte dazu gedient hätten neue Ideen für das eigene Unternehmen zu finden und den Horizont im Hinblick auf Umsetzungsmöglichkeiten und das eigene Hotelmanagement zu erweitern. Zudem sei…

BFG RV/5100862/2012Mediatorenausbildung einer Lehrerin (VS) - keine Werbungskosten (Mischinhalt).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.04.2014Teil 2/2

…einwandfrei Fortbildungskosten vor, da bei einem homogenen Teilnehmerkreis auf Probleme des Schulalltages abgestellte Programmpunkte absolviert wurden. Die - im gegenständlichen Fall vorliegende - Teilnahme von Angehörigen verschiedener Berufsgruppen an dem besuchten Kurs ist als weiteres Indiz dafür zu werten, dass das dort vermittelte Wissen von allgemeiner Art…

UFSS RV/0105-S/11Aufwendungen für einen Mediationskurs als Werbungkosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2012

…folgender Fragen und Beibringung angeführter Unterlagen auf: *Vorlage des Dienst- und Werkvertrages, *detaillierte Darstellung Ihrer Berufsausbildung, *Beschreibung Ihrer beruflichen Tätigkeit durch den Arbeitgeber und Bestätigung der beruflichen Notwendigkeit einer Mediationsausbildung. *Vorlage der Teilnehmerliste betreffend Basis- und Zusatzmodule zur Mediationsausbildung (lag hier ein homogener Teilnehmerkreis vor…