…Nachdem sie weiters seit dem Jahr 2013 ihren Hauptwohnsitz laut dem ZMR in Österreich unterhalte, seien die Berechnungen zu fordern. Es liege auch der Verdacht der hinterzogenen Abgaben nahe. Nach mehrfachen Fristverlängerungen legte die steuerlich vertretene Bf. am 28.8.2023 umfangreiche Unterlagen und Berechnungen…
…zu qualifizieren. Dafür spricht schließlich auch, dass sie im für die Beurteilung der hinterzogenen Abgabe maßgeblichen Zeitraum etwa im Herbst 2014 mit Notariatsakt die Gesellschaft PP GmbH gemeinsam mit ihrem 2. Ehemann gegründet und diese bis ins Jahr 2016 selbständig als Geschäftsführerin vertreten hat; im…
… 209 Abs 1 BAO). Es ist allerdings zu erörtern, ob die Bf die Einkommensteuer 2011 hinterzogen hat, weil sich bei hinterzogenen Abgaben die Verjährungsfrist auf 10 Jahre verlängert (§ 207 Abs 2 BAO). 3.1.) Feststellungen, wonach zumindest bedingter Vorsatz verwirklicht wurde- Die Bw hat es…
…Jahres 2011 angefallen ist, zumindest bedingt vorsätzlich hinterzogen (siehe Pkt 3.1. und 3.2.). Daher beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre. Zum Zeitpunkt der Erlassung der bekämpften Bescheide (28.10.2019) war daher der Abgabenanspruch betreffend ESt 2011 und Anspruchszinsen 2011 nicht verjährt (§ 207 Abs…
…Das Finanzamt wies in der Vorlage darauf hin, dass die Verjährungsfrist nach § 207 Abs 2 BAO sieben Jahre betrage, soweit eine Abgabe hinterzogen sei. Die Frist ende daher frühestens mit Ablauf des Jahres 2009. Der angefochtene Bescheid vom 9. Dezember 2008 sei somit rechtmäßig. b…
…dass der Bw. eine vorsätzliche Abgabenhinterziehung bewirkt und somit einen Hinterziehungstatbestand verwirklicht habe, weshalb sich die Verjährungsfrist verlängere. Die am 29. Juli 2009 erfolgte bescheidmäßige Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer sei somit zu Recht innerhalb der Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben erfolgt. Dagegen hat der Bw. mit nachstehender…
…im Verfahren nach einer "Offenlegung gemäß § 139 BAO" ist, ob hinterzogene Abgaben vorliegen und aufgrund dessen Verfahren über die gewöhnliche Verjährungsfrist hinweg wiederaufgenommen werden konnten. Mit Mail vom 17.1.2013 wendete sich der Beschwerdeführer (Bf), ein Abwasserverband, an seine damalige steuerliche Vertretung mit der…
…Abs. 2 erster Satz BAO bereits Festsetzungsverjährung eingetreten. Streit besteht darüber, ob nach Lage des Falles die Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben von sieben Jahren (§ 207 Abs. 2 BAO) zum Tragen kommt (bezüglich der erstmaligen Anwendung der Verlängerung von sieben Jahren auf zehn Jahre siehe Ritz…
…9.2014, RV/7100483/2013, verwiesen, in welchen ebenfalls die Anwendbarkeit der verlängerten Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben bejaht wurde. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil…
…die eine Abänderung der Vorschreibung rechtfertigen und zwar ungeachtet des Umstandes, ob es sich dabei um hinterzogene Abgaben handelt, sodass hinsichtlich der Bescheide betreffend Einkommensteuer für die Veranlagungszeiträume 1987 und Nachfolgende keine Verjährung eingetreten ist. Für die Veranlagungszeiträume vor 1987 - also für die Bescheide betreffend…
…bzw. seine steuerliche Vertretung die Wiederaufnahme der gegenständlichen Einkommensteuerverfahren allein aufgrund der ihrer Ansicht nach zu Unrecht herangezogenen verlängerten Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben. Zur eingewendeten (allein strittigen) Wiederaufnahmeverjährung ist Folgendes zu sagen: § 304 BAO lautet: "Nach Eintritt der Verjährung ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens nur…
…31.12.2008 Bemessungsverjährung eingetreten. Zusammenfassend sei aus oben angeführten Gründen der Abänderung der bekämpften Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2001 und 2002 der Eintritt der Festsetzungsverjährung entgegen gestanden und seien diese aufzuheben. Darüber hinaus werde die Anwendung der Verjährungsbestimmungen für hinterzogene Abgaben in Abrede gestellt…
…19). Diese nachträgliche Korrektur seines bisherigen, konsequent mehrfach verfolgten, nicht der Wahrheit entsprechenden Vorbringens ist bei der Beurteilung seiner Glaubwürdigkeit - auch im Zusammenhang mit der Frage der hinterzogenen Abgabe (vgl. dazu weiter unten) - zu seinen Lasten zu würdigen. Wenn die Mutter des Bf., die Zeugin…
…nichts: Eingangs ist im Zusammenhang mit der Frage der Glaubhaftigkeit der Angaben des Bf. an dieser Stelle - was im übrigen auch Relevanz für die Frage der hinterzogenen Abgabe hat - ausdrücklich zu betonen, dass er den für die Beurteilung seiner tatsächlichen Lebensverhältnisse wesentlichen Sachverhalt nicht von…
…in Rede stehenden Invalidenrenten eintretende Abgabenverkürzung wenn nicht absichtlich und wissentlich doch zumindest für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen und damit bedingt vorsätzlich gehandelt hat bzw. ihm jedenfalls ein bedingter Vorsatz zuzurechnen war; daher war der Tatbestand der hinterzogenen Abgaben im Sinne des …
…nach Ansicht des Finanzamtes ein strenger Maßstab hinsichtlich der Kenntnis der Bestimmungen des Grunderwerbsteuergesetzes anzuwenden. Daher sei die zehnjährige Verjährungsfrist des § 207 Abs. 2 BAO für hinterzogene Abgaben anzuwenden. Am 2. Dezember 2014 brachte die Bf. fristgerecht Beschwerde ein. Begründend führte sie im Wesentlichen aus…
…dass auch der Ausführende (im vorliegenden Fall: die Mitbeteiligte) vorsätzlich handelt. Im Hinblick auf diese Rechtsprechung ließ sich das Vorliegen einer hinterzogenen Abgabe und die Anwendbarkeit der längeren Verjährungsfrist bloß damit, dass keiner der bei Stoll behandelten Fälle einer Gesamtschuld vorliege und der Mitbeteiligten kein…
…wäre (unter Hinweis auf die Berufung). Zumal der Tatbestand des § 33 Abs. 1 FinStrG erfüllt sei, handle es sich bei den zu Unrecht geltend gemachten Vorsteuern um hinterzogene Abgaben iSd § 207 Abs. 2 BAO, weshalb die gegenständliche Verjährungsfrist nach letzterwähnter Gesetzesstelle 10 Jahre betrage. b…
…Februar 2008 ohne weiteres Vorbringen die Vorlage der Berufungen an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist außerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist des § 207 Abs. 2 BAO ergangen. Für hinterzogene Abgaben gilt ab 1.1.2005 (Steuerreformgesetz 2005) grundsätzlich…
…festgesetzt werden durfte, sei weder im diesbezüglichen Abgaben- oder Berichtigungsbescheid noch im Sicherstellungsbescheid vom 27. Jänner 2004 enthalten gewesen und sei auch im angefochtenen Bescheid unterblieben. Wenn nunmehr die belangte Behörde in der Gegenschrift ausführe, es habe sich um hinterzogene Abgaben gehandelt, so sei dem…