Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn J.S. jun., S., vertreten durch Herrn D.C., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 29. August 2005 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn F.F., S., vertreten durch Herrn D.C., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 29. August 2005 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau M.F., S., vertreten durch Herrn D.C., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 29. August 2005 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
…säumniszuschlagsvermeidende Wirkung, wobei allerdings die Antragstellung bereits entstandene Säumniszuschlagsansprüche nicht berührt (vgl. Stoll, BAO, 2275). Soweit aber im Streitfall die Rechtslage vor dem Bundesgesetz BGBl I 142/2000 für das Hinausschieben der Säumniszuschlagsverpflichtung aufgrund des gegenständlichen Aussetzungsantrages maßgeblich ist, ergibt sich aus § 218 Abs. 4…
… 229) Einbringungsmaßnahmen in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub…
…anzuwenden sind. Die Wirkungen eines bei der Abgabenbehörde eingelangten Antrages auf Aussetzung der Einhebung oder Aussetzung der Vollziehung - wobei hier von einem zulässigen und zeitgerecht während des Rechtsbehelfsverfahrens in der Abgabensache eingebrachten Antrag wie im gegenständlichen Fall die Rede ist - bestehen im Hinausschieben der Säumnisfolgen…
…der Bw. aufgrund der in den Vorjahren erteilten Mängelbehebungsaufträge klar sein. Dennoch musste auch im gegenständlichen Verfahren ein Mängelbehebungsauftrag erteilt werden. Ein derartiges Hinausschieben der Erfüllung von Verpflichtungen in mehreren Jahren und über einen längeren Zeitraum, woraus ein bestimmtes Verhaltensmuster erkennbar ist, verdeutlicht, dass ein…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den gesamten, Senat in der Berufungssache der Bw., vertreten durch Martin Friedl, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, 4650 Lambach, Marktplatz 2, über die Anträge vom 26. Jänner 2010 betreffend die Ablehnung folgender Senatsmitglieder: 1. die Senatsvorsitzende, SV, 2. den Referenten, Ref…
…88/14/0055), wenn vorhandene stillen Reserven aufzudecken sind durch den Ansatz des gemeinen Werts des hingegebenen Wirtschaftsguts. Das Hinausschieben der Besteuerung kann bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 12 EStG 1988 durch die Übertragung stiller Rücklagen erreicht werden. Rz 2589: § 6 Z 14 EStG 1988…
…848,16 bis 23.5.2016 zu bezahlen sei. Gemäß § 212 BAO kann die Abgabenbehörde auf Ansuchen des Abgabepflichtigen den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den…
…Der tatsächlichen Abrechnung kommt für die Realisation keine besondere Bedeutung zu (VwGH 19.9.1989, 89/14/0119). Die ausständige Montageüberwachung über den Zeitpunkt des Eigentumsüberganges hinaus rechtfertigt ein Hinausschieben des Realisierungszeitpunkts nicht. Dafür ist durch eine Rückstellung vorzusorgen. Annahmeverweigerung durch den Abnehmer Rz 2155…
…der Lieferung der Anlagen (Eigentumsübergang an den Abnehmer) ist der Gewinn in jedem Fall auszuweisen. Ein Hinausschieben der Gewinnverwirklichung wegen der noch ausstehenden Montageüberwachung über den Zeitpunkt des Eigentumsübergangs hinaus ist unzulässig. Für eine ausstehende Montageüberwachung ist bilanziell durch eine Rückstellung vorzusorgen. Nachbetreuungskosten Rz 3493…
…und erscheint daher nicht gerechtfertigt, da damit der Zahlungszeitpunkt beliebig gesteuert werden könnte und die Regelung deshalb umgehungsanfällig wäre. Durch künstliches Hinausschieben des Zahlungszeitpunkts über den Zeitraum von zwölf Monaten hinaus, könnte bei dieser Betrachtungsweise das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats bzw. bei vorzeitiger Zahlung innerhalb des…
…des Zeitraumes, für den Aussetzungszinsen zu entrichten sind, maßgeblich (Rz 552), löst er eine Hemmung der Einbringung aus (Rz 475 bis Rz 479), kann er die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages hinausschieben (Rz 480 bis Rz 482). 4.9.1. Zum Verzinsungszeitraum Rz 474: Da §…
…Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen…
…Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hierzu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen…
…ersuche ich um Zahlungserleichterung durch Stundung, das ist das Hinausschieben des Zahlungszeitpunktes des neuen Berichtes der GPLB-Prüfung, als auch Hemmung der Vollstreckung des angefochtenen Bescheides zum selben Zeitpunkt. Ich beantrage einen neuen Bescheid zu erlassen." Mit als "Mängelbehebungsauftrag" bezeichnetem Bescheid vom 28.10.2024…
…Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen…
…Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen…
…Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen…