…Zum Einwand, Formulierungen wie "im Namen der Gesellschaft" oder "wir" seien nicht notwendig, ist nur zu bemerken, dass gerade die gewählte Formulierung das entscheidende Kriterium dafür ist, ein Handeln im eigenen Namen von einem solchen im fremden Namen abzugrenzen. Gerade weil der Geschäftsführer einer GmbH…
…die erst jetzt die Dienste der Bw in Anspruch nehme. Da die Bw nie im eigenen Namen, sondern stets im Namen der V GmbH auftrete, sei der Grad ihres ansonsten selbständigen Handelns unmaßgeblich. Diese Art von "Kundenbetreuung in Abstimmung mit der V" sei keine unecht…
…Zum Einwand, Formulierungen wie "im Namen der Gesellschaft" oder "wir" seien nicht notwendig, ist nur zu bemerken, dass gerade die gewählte Formulierung das entscheidende Kriterium dafür ist, ein Handeln im eigenen Namen von einem solchen im fremden Namen abzugrenzen. Gerade weil der Geschäftsführer einer GmbH…
…Sache vorliegt. Zum Einwand, Formulierungen wie "im Namen der Gesellschaft" seien nicht notwendig, ist nur zu bemerken, dass gerade die gewählte Formulierung das entscheidende Kriterium dafür ist, ein Handeln im eigenen Namen von einem solchen im fremden Namen abzugrenzen. Gerade weil der Geschäftsführer einer GmbH…
…noch bestätigt, dass keine Vollmacht vorlag. Ein Mängelbehebungsauftrag war an den Rechtsmittelwerber nicht zu richten, da er objektiv die Prozesshandlung im eigenen Namen vornahm und auch in der Eingabe auf das Bestehen einer Vollmacht kein Bezug genommen wurde. Da eindeutig keine Stellvertretung vorlag, bestand gar…
…gegenüber nicht erkennbares Handeln im fremden Namen einer Qualifizierung als durchlaufender Posten nicht entgegenstehen muss. Nachdem im vorliegenden Fall die Berufungswerberin jedoch nicht im fremden Namen auftritt, sondern die Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen ihr und der Lotteriegesellschaft zustande kommen (Tätigwerden der Berufungswerberin somit im eigenen Namen)…
…durch Arbeitnehmer, Organe, offene Stellvertreter udgl vornehmen lässt, sind ihm zuzurechnen. Wird der Stellvertreter hingegen im eigenen Namen (verdeckte Vertretung) tätig, ist die Leistung dem Vertreter zuzurechnen, und zwar auch dann, wenn dieser im Innenverhältnis auf fremde Rechnung arbeitet (Doralt-Ruppe, Steuerrecht, 7. Aufl., Bd…
…die Tätigkeit im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausgeübt wird, sondern bedarf dies einer gesonderten Beurteilung anhand der tatsächlichen Umstände des Tätigwerdens. Auch die höchstgerichtliche Judikatur geht davon aus, dass es sich bei der Tätigkeit eines Finanzdienstleisters um die eines selbständigen Handelsvertreters handelt (vgl…
…das den Beihilfenanspruch im konkreten Beschwerdeverfahren vermittelt, ist der Sohn der Bf als amtsbekannt iSd § 83 Abs 4 iVm § 25 BAO anzusehen. Sein Handeln im Namen der Bf war angesichts der dargestellten Umstände offenkundig. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. Beschwerde und Vorlageantrag sind form- und…
…2) Die Vertretung kann sein direkt, wenn der Vertreter im Namen und für Rechnung eines anderen handelt; indirekt, wenn der Vertreter in eigenem Namen, aber für Rechnung eines anderen handelt. ... (4) Der Vertreter muss erklären, für die vertretene Person zu handeln; er muss ferner angeben…
…2002/13/0104). "Umsätze eines Bordellbetriebes sind demjenigen zuzurechnen, der sie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an die Leistungsempfänger erbringt. Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für die vom Beschwerdeführer erbrachten Leistungen des Bordellbetriebes ist das Entgelt, das der einzelne Kunde für seinen Bordellbesuch aufgewendet hat" (VwGH…
…das entscheidende Kriterium sein. Für das Fehlen der Unternehmereigenschaft darf jedenfalls kein Handeln im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und Verantwortung, somit kein wirtschaftliches (Unternehmer)Risiko gegenüber Dritten, vorliegen. Im Gesellschaftsvertrag der d (Gesellschafter e) - Gegenstand des Unternehmens: f - vom 11. November 2000 unter…
…M. S. GmbH erfolgt. Diese Honorarnoten seien jedoch vom Gesellschafter H. W. persönlich, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gelegt worden. Die verrechneten Leistungen seien weder von der Bw. erbracht worden, noch habe jemals ein Vertragsverhältnis zwischen der OEG und der M. S. GmbH…
…Gründung einer Gesellschaft durch eine Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR) ist das Handeln im Rahmen des Gesellschaftszweckes für sich allein keine Leistung an den Gesellschafter, auch wenn Gesellschaftszweck die Erfüllung von Aufgaben ist, die dem Gesellschafter obliegen. Tritt die Gesellschaft den Leistungsempfängern im eigenen Namen gegenüber…
…2 § 1 Anmerkung 80 ff.) und wer die Leistung im eigenen Namen erbringt (wobei ein Handeln auf fremde Rechnung unbeachtlich wäre). Das heißt, es kommt vor allem auf ein Handeln im Rahmen eines Unternehmens und auf einen entsprechenden Außenauftritt im eigenen Namen am Markt an…
…2 § 1 Anmerkung 80 ff.) und wer die Leistung im eigenen Namen erbringt (wobei ein Handeln auf fremde Rechnung unbeachtlich wäre). Das heißt, es kommt vor allem auf ein Handeln im Rahmen eines Unternehmens und auf einen entsprechenden Außenauftritt im eigenen Namen am Markt an…
…im eigenen Namen, aber für Rechnung einer anderen Person handelt. Artikel 77 UZK Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und vorübergehende Verwendung (1) Eine Einfuhrzollschuld entsteht durch die Überführung von einfuhrabgabenpflichtigen Nicht-Unionswaren in eines der folgenden Zollverfahren: a) Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr, auch im…
…ist bei den Holzverkäufen im eigenen Namen nach außen aufgetreten. Die von AB erstellten Ausgangsrechnungen lauten auf "GemeinschaftX, Gemeinde1, B-Straße" als leistenden Unternehmer. Für die Überweisung des Rechnungsbetrages wurde auf den Ausgangsrechnungen die Internationale Bankkontonummer (IBAN) Nummer1 angegeben. Dabei handelt es sich um das…
…Umständen annehmen hätten müssen, dass das Unternehmen I = Bordell hinsichtlich des gesamten angebotenen Leistungsumfanges im eigenen Namen aufgetreten wäre, war die Annahme eines durchlaufenden Postens nicht möglich, weil hiefür ein Handeln im fremden Namen unerlässliche Voraussetzung wäre (siehe Punkt II, 3 der Prüfungsfeststellungen laut…
…dann muss ein Vertreter nach außen hin deutlich machen, dass er für einen anderen handelt. Fehlt es an dieser Offenlegung, dann gilt ein Vertreter als im eigenen Namen und für eigene Rechnung handelnd. Dies muss bei Vornahme der Verfahrenshandlung feststehen. Bei der passiven Veredelung kommen…