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UFSZ3K ZRV/0099-Z3K/07Zurückweisung einer seitens des Geschäftsführers im eigenen Namen gegen den die GmbH betreffenden Bescheid erhobenen Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.04.2007

…Zum Einwand, Formulierungen wie "im Namen der Gesellschaft" oder "wir" seien nicht notwendig, ist nur zu bemerken, dass gerade die gewählte Formulierung das entscheidende Kriterium dafür ist, ein Handeln im eigenen Namen von einem solchen im fremden Namen abzugrenzen. Gerade weil der Geschäftsführer einer GmbH…

UFSW RV/1708-W/04Umsätze einer gewerblich tätigen Kreditmanipulantin mit Provisionsbeteiligung als Entgelte für Vermittlungsleistungen (unecht) steuerbefreit?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2005

…die erst jetzt die Dienste der Bw in Anspruch nehme. Da die Bw nie im eigenen Namen, sondern stets im Namen der V GmbH auftrete, sei der Grad ihres ansonsten selbständigen Handelns unmaßgeblich. Diese Art von "Kundenbetreuung in Abstimmung mit der V" sei keine unecht…

UFSZ3K ZRV/0100-Z3K/07Zurückweisung einer seitens des Geschäftsführers im eigenen Namen gegen den die GmbH betreffenden Bescheid erhobenen Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.04.2007

…Zum Einwand, Formulierungen wie "im Namen der Gesellschaft" oder "wir" seien nicht notwendig, ist nur zu bemerken, dass gerade die gewählte Formulierung das entscheidende Kriterium dafür ist, ein Handeln im eigenen Namen von einem solchen im fremden Namen abzugrenzen. Gerade weil der Geschäftsführer einer GmbH…

UFSW RV/3403-W/02Zurückweisung einer vom Geschäftsführer gegen an die GmbH ergangene Bescheide im eigenen Namen erhobenen Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2003

…Sache vorliegt. Zum Einwand, Formulierungen wie "im Namen der Gesellschaft" seien nicht notwendig, ist nur zu bemerken, dass gerade die gewählte Formulierung das entscheidende Kriterium dafür ist, ein Handeln im eigenen Namen von einem solchen im fremden Namen abzugrenzen. Gerade weil der Geschäftsführer einer GmbH…

UFSW RV/2119-W/05Berufung des Ehegatten ohne Vollmacht gegen den Bescheid der Ehegattin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2007

…noch bestätigt, dass keine Vollmacht vorlag. Ein Mängelbehebungsauftrag war an den Rechtsmittelwerber nicht zu richten, da er objektiv die Prozesshandlung im eigenen Namen vornahm und auch in der Eingabe auf das Bestehen einer Vollmacht kein Bezug genommen wurde. Da eindeutig keine Stellvertretung vorlag, bestand gar…

UFSI RV/0134-I/07Keine Umsatzsteuerfreiheit für eine "Lottovertriebsgesellschaft" (Abgabe von Lotto-Tipps für Spielgemeinschaften)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2008Teil 1/2

…gegenüber nicht erkennbares Handeln im fremden Namen einer Qualifizierung als durchlaufender Posten nicht entgegenstehen muss. Nachdem im vorliegenden Fall die Berufungswerberin jedoch nicht im fremden Namen auftritt, sondern die Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen ihr und der Lotteriegesellschaft zustande kommen (Tätigwerden der Berufungswerberin somit im eigenen Namen)…

UFSK RV/0034-K/04Zurechnung von Leistungen bei Handeln durch Vertreter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2004

…durch Arbeitnehmer, Organe, offene Stellvertreter udgl vornehmen lässt, sind ihm zuzurechnen. Wird der Stellvertreter hingegen im eigenen Namen (verdeckte Vertretung) tätig, ist die Leistung dem Vertreter zuzurechnen, und zwar auch dann, wenn dieser im Innenverhältnis auf fremde Rechnung arbeitet (Doralt-Ruppe, Steuerrecht, 7. Aufl., Bd…

UFSW RV/2009-W/04Anwendung der Handelsvertreterpauschalierung auf Vermögensberater
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2006

…die Tätigkeit im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausgeübt wird, sondern bedarf dies einer gesonderten Beurteilung anhand der tatsächlichen Umstände des Tätigwerdens. Auch die höchstgerichtliche Judikatur geht davon aus, dass es sich bei der Tätigkeit eines Finanzdienstleisters um die eines selbständigen Handelsvertreters handelt (vgl…

BFG RV/7102141/2018Zurückweisung wegen mangelnder Aktivlegitimation setzt voraus, dass der Einschreiter keine Vollmacht hatte (hier: Sohn im FB-Verfahren der Mutter)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.02.2022

…das den Beihilfenanspruch im konkreten Beschwerdeverfahren vermittelt, ist der Sohn der Bf als amtsbekannt iSd § 83 Abs 4 iVm § 25 BAO anzusehen. Sein Handeln im Namen der Bf war angesichts der dargestellten Umstände offenkundig. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. Beschwerde und Vorlageantrag sind form- und…

UFSZ1W ZRV/0321-Z1W/11Kein Gesamtschuldverhältnis bei fehlender Erklärung der Stellvertretung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)07.05.2013

…2) Die Vertretung kann sein direkt, wenn der Vertreter im Namen und für Rechnung eines anderen handelt; indirekt, wenn der Vertreter in eigenem Namen, aber für Rechnung eines anderen handelt. ... (4) Der Vertreter muss erklären, für die vertretene Person zu handeln; er muss ferner angeben…

UFSW RV/1340-W/05Zurechnung von (offenbar) im Rahmen eines Bordellbetriebes erbrachten Umsätzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid21.01.2009

…2002/13/0104). "Umsätze eines Bordellbetriebes sind demjenigen zuzurechnen, der sie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an die Leistungsempfänger erbringt. Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für die vom Beschwerdeführer erbrachten Leistungen des Bordellbetriebes ist das Entgelt, das der einzelne Kunde für seinen Bordellbesuch aufgewendet hat" (VwGH…

BFG RV/1100235/2012Unternehmereigenschaft des Gesellschafter-Geschäftsführers unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils "Van der Steen"
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.06.2015

…das entscheidende Kriterium sein. Für das Fehlen der Unternehmereigenschaft darf jedenfalls kein Handeln im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und Verantwortung, somit kein wirtschaftliches (Unternehmer)Risiko gegenüber Dritten, vorliegen. Im Gesellschaftsvertrag der d (Gesellschafter e) - Gegenstand des Unternehmens: f - vom 11. November 2000 unter…

UFSW RV/1344-W/02Zurechnung von Umsätzen zur OEG oder zu einem Gesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2004

…M. S. GmbH erfolgt. Diese Honorarnoten seien jedoch vom Gesellschafter H. W. persönlich, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gelegt worden. Die verrechneten Leistungen seien weder von der Bw. erbracht worden, noch habe jemals ein Vertragsverhältnis zwischen der OEG und der M. S. GmbH…

UFSW RV/1085-W/06Sind Zuschüsse einer Stadtgemeinde an eine Personengesellschaft (ausgegliederter Rechtsträger) als umsatzsteuerliches Entgelt bzw. ertragsteuerliche Einnahmen oder als Gesellschaftereinlagen zu qualifizieren?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2009

…Gründung einer Gesellschaft durch eine Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR) ist das Handeln im Rahmen des Gesellschaftszweckes für sich allein keine Leistung an den Gesellschafter, auch wenn Gesellschaftszweck die Erfüllung von Aufgaben ist, die dem Gesellschafter obliegen. Tritt die Gesellschaft den Leistungsempfängern im eigenen Namen gegenüber…

BFG RV/7105311/2015Lieferungen von Düngemitteln an österreichische Landwirte durch eine (österreichische) G.m.b.H. oder eine (polnische) sp. z o.o.?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.10.2019Teil 4/12

…2 § 1 Anmerkung 80 ff.) und wer die Leistung im eigenen Namen erbringt (wobei ein Handeln auf fremde Rechnung unbeachtlich wäre). Das heißt, es kommt vor allem auf ein Handeln im Rahmen eines Unternehmens und auf einen entsprechenden Außenauftritt im eigenen Namen am Markt an…

BFG RV/7105311/2015Lieferungen von Düngemitteln an österreichische Landwirte durch eine (österreichische) G.m.b.H. oder eine (polnische) sp. z o.o.?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.10.2019Teil 3/12

…2 § 1 Anmerkung 80 ff.) und wer die Leistung im eigenen Namen erbringt (wobei ein Handeln auf fremde Rechnung unbeachtlich wäre). Das heißt, es kommt vor allem auf ein Handeln im Rahmen eines Unternehmens und auf einen entsprechenden Außenauftritt im eigenen Namen am Markt an…

BFG RV/2100071/2020Wenn der Lieferer bei einem B2C Geschäft sämtliche Einfuhrabgaben übernimmt und den Empfänger schadlos hält, gilt er als Einführender zum freien Verkehr.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.09.2021Teil 1/2

…im eigenen Namen, aber für Rechnung einer anderen Person handelt. Artikel 77 UZK Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und vorübergehende Verwendung (1) Eine Einfuhrzollschuld entsteht durch die Überführung von einfuhrabgabenpflichtigen Nicht-Unionswaren in eines der folgenden Zollverfahren: a) Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr, auch im…

BFG RV/3100339/2018Beendigung einer GesbR nach dem GesbR-Reformgesetz, BGBl. I Nr. 83/2014
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.10.2021Teil 1/3

…ist bei den Holzverkäufen im eigenen Namen nach außen aufgetreten. Die von AB erstellten Ausgangsrechnungen lauten auf "GemeinschaftX, Gemeinde1, B-Straße" als leistenden Unternehmer. Für die Überweisung des Rechnungsbetrages wurde auf den Ausgangsrechnungen die Internationale Bankkontonummer (IBAN) Nummer1 angegeben. Dabei handelt es sich um das…

UFSL RV/1171-L/04Verjährung des Rechtes auf Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.12.2004Teil 1/2

…Umständen annehmen hätten müssen, dass das Unternehmen I = Bordell hinsichtlich des gesamten angebotenen Leistungsumfanges im eigenen Namen aufgetreten wäre, war die Annahme eines durchlaufenden Postens nicht möglich, weil hiefür ein Handeln im fremden Namen unerlässliche Voraussetzung wäre (siehe Punkt II, 3 der Prüfungsfeststellungen laut…

UFSZ3K ZRV/0338-Z3K/02Verfahrensinhaber nach Art. 203 Abs. 3 vierter Anstrich ZK als Zollschuldner.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)01.03.2004Teil 1/2

…dann muss ein Vertreter nach außen hin deutlich machen, dass er für einen anderen handelt. Fehlt es an dieser Offenlegung, dann gilt ein Vertreter als im eigenen Namen und für eigene Rechnung handelnd. Dies muss bei Vornahme der Verfahrenshandlung feststehen. Bei der passiven Veredelung kommen…