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23 052 Treffer404 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/4060-W/02Übertragungsrücklage, höhere Gewalt, Behaltefrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2003

…zugelassen. Aus dem wäre abzuleiten, dass für die Bw. vom Verwaltungsgerichtshof "geortete" Verfahrensfehler im Ermittlungsverfahren jedenfalls als Ereignisse der höheren Gewalt zu betrachten wären, zumal diese auf die Qualität des Bedarfsprüfungsverfahrens wohl keinen Einfluss nehmen hätte können. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 7 Abs…

UFSL RV/0094-L/10Kein § 12 EStG für Körperschaften für die Aufdeckung stiller Reserven nach dem 31.12.2004 - auch nicht bei Vernichtung durch höhere Gewalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2010

…Seiher sind Körperschaften von der Übertragbarkeit ausgeschlossen, und zwar auch dann, wenn Anlagevermögen infolge höherer Gewalt aus dem Betriebsvermögen ausscheidet. Da der Gesetzgeber eine Begünstigung für Körperschaften nicht mehr vorsieht, ist nach Ansicht der Betriebsprüfung der gesamte Versicherungserlös im Wirtschaftsjahr 2007/2008 als Ertrag zu…

UFSW RV/1101-W/021. Aufwendungen betreffend Arbeitszimmer, Fahrtkosten (km-Geld), geringwertige Wirtschaftsgüter (Mobiltelefon) iZm der Tätigkeit als Versicherungsagent; 2. ag. Belastung bei einem durch höhere Gewalt verursachten Schadensereignis (Wassereintritt im Keller); 3. Fahrtkosten iZm der Rückgängigmachung der Kündigung durch den Arbeitgeber als Werbungskosten bei Einkünften aus nsA 4. Liebhaberei und Betriebseinstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2007

…dass die Hauptdrainage verstopft war, zum Eindringen von Regenwasser geführt haben. Dies mag zwar ein durch höhere Gewalt verursachtes Schadensereignis sein, mit einer Naturkatastrophe im Sinn eines elementaren Ereignisses von allgemeiner Tragweite, ist dieses Schadensereignis jedoch nicht vergleichbar. Da dem zur Beschädigung des Hauses des…

BMF-010203/0294-VI/6/2015§ 37 Abs. 1 zweiter Teilstrich EStG 1988 über die Ermittlung des Gewinnes aus Waldnutzungen in Folge höherer Gewalt
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0294-VI/6/201502.10.2015

…1966, 1564/65). Eine Anhäufung von Kalamitätsnutzungen über einen langen Zeitraum spricht nicht gegen die Anwendbarkeit des § 37 Abs. 6 EStG 1988. Eine Waldnutzung infolge höherer Gewalt ist beispielsweise in folgenden Fällen gegeben: Waldnutzungen insbesondere infolge von Wind-, Schnee- oder Eisbruch/wurf, Insektenfraß, Hochwasser, Brand…

EStR 2000 Rz 6467–646821.4.4 Instandhaltungsaufwand
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…infolge höherer Gewalt (zB bei Sturm- und Hagelschäden). Instandhaltungsaufwendungen sind sofort oder - wenn es sich um nicht jährlich wiederkehrende Arbeiten handelt - über Antrag auf fünfzehn Jahre (bis 2015: zehn Jahre) verteilt absetzbar. Rz 6468: Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden, die ausschließlich infolge höherer Gewalt eingetreten…

EStR 2000 Rz 7324–734227.3 Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (§ 37 Abs. 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…27.3.1.1 Allgemeine Voraussetzungen Rz 7324: Begünstigungsfähige Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen liegen nur vor, wenn für das stehende Holz kein Bestandsvergleich vorgenommen wird und überdies außerordentliche Waldnutzungen (Überhieb) oder Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung) gegeben sind. Nichtbegünstigt sind daher die Einkunftsquellen aus Landwirtschaft…

EStR 2000 Rz 3861–38759.3 Übertragung stiller Reserven, Übertragungsrücklage und steuerfreier Betrag
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…schlüssig ermittelt und dargestellt werden kann. 9.3.2 Ausscheiden eines Wirtschaftsgutes 9.3.2.1 Veräußerung, Veräußerungserlös Rz 3862: Veräußerung bedeutet Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen gegen Entgelt (zB Verkauf, Tausch, Ausscheiden durch höhere Gewalt, Enteignung, Tilgung von Wertpapieren, Einziehung von Aktien bei effektiver Kapitalherabsetzung)…

UFSZ3K ZRV/0324-Z3K/02Nichterfüllung von Pflichten bei der Beendigung des Zollverfahrens der aktiven Veredelung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.10.2003

…die mangelhafte Betriebsorganisation und immer wieder auftretende Probleme mit Mitarbeitern zurückzuführen, dass es zum Verschwinden von Waren gekommen sei. Auch eine solche unzulängliche Arbeitsweise der Verwaltung sei ein Fall höherer Gewalt. Fest stehe jedenfalls, dass zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung die gegenständlichen Waren nicht mehr vorhanden…

UFSZ3K ZRV/0325-Z3K/02Nichterfüllung von Pflichten bei der Beendigung des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.10.2003

…die mangelhafte Betriebsorganisation und immer wieder auftretende Probleme mit Mitarbeitern zurückzuführen, dass es zum Verschwinden von Waren gekommen sei. Auch eine solche unzulängliche Arbeitsweise der Verwaltung sei ein Fall höherer Gewalt. Fest stehe jedenfalls, dass zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung die gegenständlichen Waren nicht mehr vorhanden…

2021-0.420.492Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von forstwirtschaftlichem Vermögen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.49223.06.2021

…wird wie folgt ergänzt. 1. Der bisherige § 3 erhält die Bezeichnung als Abs. 1 und es wird folgender Abs. 2 angefügt: "(2) Liegen auf Grund von Schäden durch höhere Gewalt, die nicht bereits gemäß § 2 Abs. 1 oder 2 oder gemäß § 6 zu berücksichtigen sind…

UFSZ1W ZRV/0033-Z1W/02Erstattung nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.09.2005

…Dieser liege nur dann vor, wenn der Beteiligte nachweist, daß er infolge eines unvorhergesehenen Ereignisses oder höherer Gewalt gehindert war, den Antrag fristgerecht zu stellen. Berufungsgründe: Die vorgenannten Gründe halten einer rechtlichen und tatsächlichen Nachprüfung deswegen nicht stand, weil der angegriffene Bescheid a) die Tatsache…

RAE Rz 900–9299. Säumniszuschläge (§ 217 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…21.4.1983, 83/16/0016). Rz 914: Im Fall der Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO), etwa bei nicht zeitgerechter Entrichtung infolge höherer Gewalt (zB Murenabgang, Hochwasser), unterbleiben bei spätestens im Zeitpunkt der Antragstellung auf Wiedereinsetzung erfolgender Entrichtung der Abgabe (§ 308…

UFSZ3K ZRV/0116-Z3K/10Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Erlassantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)04.04.2013

…darauf verwiesen, dass eine Fristverlängerung nur in Frage kommt, wenn der Beteiligte nachweist, dass er infolge eines unvorhersehbaren Ereignisses oder höherer Gewalt gehindert war, den Antrag fristgerecht zu stellen. Ein unvorhersehbares Ereignis verlangt ein für den Beteiligten nicht vorhersehbares und die Fristeinhaltung unmöglich machendes Ereignis;…

UFSZ3K ZRV/0115-Z3K/10Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Erlassantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.03.2013

…darauf verwiesen, dass eine Fristverlängerung nur in Frage kommt, wenn der Beteiligte nachweist, dass er infolge eines unvorhersehbaren Ereignisses oder höherer Gewalt gehindert war, den Antrag fristgerecht zu stellen. Ein unvorhersehbares Ereignis verlangt ein für den Beteiligten nicht vorhersehbares und die Fristeinhaltung unmöglich machendes Ereignis;…

UFSZ3K ZRV/0114-Z3K/10Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Erlassantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.03.2013

…darauf verwiesen, dass eine Fristverlängerung nur in Frage kommt, wenn der Beteiligte nachweist, dass er infolge eines unvorhersehbaren Ereignisses oder höherer Gewalt gehindert war, den Antrag fristgerecht zu stellen. Ein unvorhersehbares Ereignis verlangt ein für den Beteiligten nicht vorhersehbares und die Fristeinhaltung unmöglich machendes Ereignis;…

UFSZ3K ZRV/0050-Z3K/08Zahlung der Ausfuhrerstattung bei Verendung von Tieren während des Transports
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.05.2008

…dass zwar keine Überschreitung der Beförderungsdauer vorliege, die Erkrankung der Tiere an einer Virusinfektion jedoch keinen Fall von höherer Gewalt im Sinne von Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 639/2003 darstelle. Gegen diese Berufungsvorentscheidung hat die Bf als Rechtsbehelf der zweiten Stufe Beschwerde eingebracht…

UFSW RV/0108-W/07Festsetzung der Schenkungssteuer bei nichtiger Schenkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2007

…Zeugen Weiters machte der Bw. das Vorliegen der Voraussetzung gemäß § 206 lit.a BAO zur Abstandnahme von der Festsetzung der Abgaben geltend Er begründete dieses damit, dass als höhere Gewalt, die plötzlich, durch einen völlig überraschenden stationären Krankenhausaufenthalt ausgelöste Demenz der M.B. anzusehen wäre…

UFSZ3K ZRV/0021-Z3K/04Zurückweisung eines Antrages auf Erstattung von Einfuhrabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)22.03.2004

…f), verwarf die belangte Berufungsbehörde das Berufungsbegehren. Der Berufungsbegründung seien keine Umstände ableitbar, die ein unvorhersehbares Ereignis oder höhere Gewalt als ein Hindernis zur rechtzeitigen Antragstellung erweisen könnten, weshalb eine Verlängerung der Antragsfrist nicht in Erwägung zu ziehen gewesen sei. Im Beschwerdeschriftsatz vom 11. Februar…

UFSK RV/0268-K/05IZPr - "Anschaffung" oder "Herstellung" einer Anlage?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.10.2007Teil 1/2

…18, In-Kraft-Treten des Vertrages) zu, eine marktübliche Zahlungssicherung (z.B. Patronatsverpflichtung der Gesellschafter, Zahlungen aus einer Finanzierung, etc.) beizubringen. 8. Höhere Gewalt Sollten die Parteien durch Ereignisse höherer Gewalt, welche sich ihrer Kontrolle offensichtlich entziehen, wie Krieg, Streiks, Naturkatastrophen, etc., an der Erfüllung…

UFSK RV/0268-K/05IZPr - "Anschaffung" oder "Herstellung" einer Anlage?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.10.2007Teil 2/2

…"Haftung", und insbesondere Pkt. 11.2. "Begrenzungen"), doch hatte jedenfalls bis zu diesen Beträgen der GU die entsprechenden "Schadenswiedergutmachungen" zu tragen. Was die "höhere Gewalt" anlangt, so war diesbezüglich unter Pkt. 8. des GUV vereinbart, dass die vertraglichen Pflichten während der Dauer dieser Ereignisse ruhen…