Findok · Richtlinien
EStR 2000 Rz 6467–6468
21.4.4 Instandhaltungsaufwand
geltende FassungRichtlinie2026-0.265.879gilt ab 21.04.2026
Inhaltsverzeichnis der EStR 2000
Wortlaut laut Findok
21.4.4 Instandhaltungsaufwand
Rz 6467:
Instandhaltungsaufwand sind insbesondere Aufwendungen im Zusammenhang mit folgenden Maßnahmen:
laufenden Wartungsarbeiten,
Reparaturen, auch wenn diese nicht jährlich anfallen,
Ausmalen des Stiegenhauses und der Räume,
Anfärbeln der Fassade,
Ausbessern oder Erneuerung des Verputzes usw. (BFG 27.6.2019, RV/7100083/2019),
Erneuerung von Gebäudeteilen infolge höherer Gewalt (zB bei Sturm- und Hagelschäden).
Instandhaltungsaufwendungen sind sofort oder - wenn es sich um nicht jährlich wiederkehrende Arbeiten handelt - über Antrag auf fünfzehn Jahre (bis 2015: zehn Jahre) verteilt absetzbar.
Rz 6468:
Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden, die ausschließlich infolge höherer Gewalt eingetreten sind, sind nicht als Instandsetzungsaufwand, sondern als Instandhaltungsaufwand zu behandeln.
Beispiel 1:
Infolge eines Sturmschadens ist eine Dacherneuerung samt Neukonstruktion des vor dem Schadensfall intakten Dachstuhles erforderlich. Die Kosten der Dacherneuerung sind als Instandhaltungsaufwand abzugsfähig.
Beispiel 2:
Siehe Angaben des Beispiels zu Rz 6464. Wird die Erneuerung des ohnehin bereits instandsetzungsbedürftigen Daches auf Grund eines Sturmschadens sofort notwendig, so liegt kein Instandhaltungsaufwand vor.
Beispiel 3:
Wird infolge eines Brandes das gesamte Gebäude zerstört, ist der Neubau des Gebäudes jedenfalls Herstellungsaufwand.
Normen und Schlagworte
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2026-0.265.879
- GZ der Erstfassung
- 06 0104/9-IV/6/00
- Stammnummer
- 19973
- Enthalten in Fassung
- 24 (geltend: 24)
- Gültig
- 21.04.2026 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF