…überwiegend einige der aufgezählten Synergieeffekte vorlagen, ist auch streitgegenständlich auszugehen. Auch wenn sowohl die Bw. als auch der Kindesvater das Vorliegen eines gemeinsamen Haushaltes bzw. einer Lebensgemeinschaft in Abrede stellen, so muss nun doch eine derartige Verbindung bestanden haben, welcher der gemeinsame Sohn Fabio entspross…
…seien die vom Bf und seiner Familie genutzten. Die Wohnumstände in einem Einfamilienhaus mit Flächen, die gemeinsam mit anderen Familienmitgliedern benutzt würden, und einem Garten könnten nicht zimmerweise mit einer Wohnung in Wien mit räumlich strikt getrennten Nachbarn und ohne Garten verglichen werden. (Anmerkung der…
…dass der Bw. seinen Eltern, im Gegenzug zur Eigentumsübertragung an Haus und Garten, ein durch ein Veräußerungs- und Belastungsverbot abgesichertes, lebenslängliches Wohnrecht im gesamten Einfamilienhaus in K. und ein alleiniges Recht zur Gartenbenützung eingeräumt hatte. Ausdrücklich war vereinbart worden, dass "die anfallenden Betriebs-, Reparatur- und…
…Familienheimfahrten. Die steuerliche Vertretung führt dazu in der Beschwerde aus, dass im gegenständlichen Fall nicht von einer erstmaligen Haushaltsgründung oder Wohnsitzverlegung, wie im Erstbescheid durch die Abgabenbehörde angeführt, auszugehen ist. Begründet wird dies dadurch, dass ein getrennter Haushalt von der Mutter unter eigener Anschrift vorliegt…
…und in der Baubranche tätig sei. Zum Wohnhaus in W. gab der Bw. an, dass dieses ein ca. 110m² großes Einfamilienhaus sei, in welchem er über keine, getrennt von seiner Mutter benutzbare Wohneinheit verfüge, sondern mit ihr dort seit 1957 in einem gemeinsamen Haushalt lebe…
…die Wohnung in W-) unter dem Titel einer doppelten Haushaltsführung nicht rechtfertigen, weil diese privat motivierte Kostentragung nicht dem eigenen (etwa zweiten) Haushalt des Bw, sondern dem Haushalt seiner Eltern zugute kam, dem diese Geräte auch angehörten und ein eigener ("verschiedener" bzw "getrennter") Haushalt dadurch…
…den Familienwohnsitz in den Nahebereich seiner Arbeitsstätte zu verlegen. Es gibt aber für die Beibehaltung der doppelten Haushaltsführung sprechende Gründe und diese liegen nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes im beschwerdegegenständlichen Fall vor: Die dokumentierte Krankengeschichte, insbesondere die Behinderung der Ehegattin, der behindertengerechte Umbau des eigenen Einfamilienhauses…
…Das gemeinsame Einfamilienhaus wird im gemeinsamen Besitz aus dem Grund behalten, um der Tochter eine Basis für ihr künftiges Leben zu erhalten. Die eheliche Lebensgemeinschaft werde nur pro forma aufrechterhalten, tatsächlich finde diese nicht statt. Die Berufungswerberin wird in Deutschland seit 25 Jahren als "unbeschränkt…
…jene zu verstehen, die einen Menschen aus in seiner Person liegenden Gründen mit jenem Ort verbinden, an dem er seinen Wohnsitz innehat. Bei von der Familie getrennter Haushaltsführung kommt es auf die Umstände der Lebensführung, wie etwa eine eigene Wohnung, einen selbständigen Haushalt, gesellschaftliche Bindungen…
…so ist hiezu auszuführen, dass bereits das gemeinsame Wohnen mit dem Partner in einem Einfamilienhaus ein Element darstellt, dass zivilrechtlich zum Charakteristikum einer (ehelichen) Lebensgemeinschaft im Sinne des § 90 ABGB zählt. Keine Rolle dabei spielt das Benützen getrennter Schlafzimmer, das dies auch bei intakten Ehen…
…voraus. Der Familienwohnsitz ist also nur bei gemeinsamer Haushaltsführung von ausschlaggebender Bedeutung, nicht bei getrennten Haushalten. Bei von der Familie getrennter Haushaltsführung kommt es auf die Umstände der Lebensführung, wie etwa eine eigene Wohnung, einen selbständigen Haushalt, gesellschaftliche Bindungen, aber auch auf den Pflichtenkreis einer…
…hindeuten. So stellt das bereits angeführte gemeinsame Wohnen mit dem Kindesvater (in einem Einfamilienhaus) ein Element dar, das zivilrechtlich zum Charakteristikum einer umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft iSd § 90 ABGB zählt, wobei das Benutzen getrennter Schlafzimmer (bei einem entsprechenden Platzangebot) selbst bei intakten Ehen nicht unüblich ist…
…weiterhin mit ihren beiden Söhnen ***B*** und ***C*** in einem Einfamilienhaus in ***Adr2***, das diese nach dem plötzlichen Tod des Vaters im Jahr 2016 geerbt haben. Der Bf. und seine Ehefrau führen keinen gemeinsamen Haushalt. Beweiswürdigung Die vorstehenden Sachverhaltsfeststellungen, insbesondere das Vorhandensein zweier getrennter Wohnsitze…
…weiterhin mit ihren beiden Söhnen ***D*** und ***P*** in einem Einfamilienhaus in ***Adr2***, das diese nach dem plötzlichen Tod des Vaters im Jahr 2016 geerbt haben. Der Bf. und seine Ehefrau führen keinen gemeinsamen Haushalt. Beweiswürdigung Die vorstehenden Sachverhaltsfeststellungen, insbesondere das Vorhandensein zweier getrennter Wohnsitze…
…die Bf. als auch Herr G für die Lebenshaltungskosten aufkommen. Das gemeinsame Wohnen mit einem Partner in einem Einfamilienhaus stellt ein Element dar, dass zivilrechtlich zum Charakteristikum einer (ehelichen) Lebensgemeinschaft im Sinne des § 90 ABGB zählt. Keine Rolle dabei spielt das Benützen getrennter Schlafzimmer, da…
…getrennte Haushaltsversicherungen abgeschlossen, wobei - den vorgelegten Polizzen zufolge - für die Wohnung im Erdgeschoss die Bf. und für die Wohnung im Obergeschoss ihr Ehegatte als Versicherungsnehmer aufschienen. Der vorstehende Sachverhalt ergibt sich aus den im Beschwerdeverfahren vorgelegten Unterlagen, insbesondere aus den Planunterlagen betreffend das Einfamilienhaus in…
…sei dieser Vorgang bzw. seien die Kreditunterlagen beim Finanzamt aktenkundig. Die Summe der Sonderausgaben setzen sich aus allen Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die er zur Errichtung des Einfamilienhauses in 2005 geleistet habe, zusammen. Im einzelnen seien dies Zins- und Tilgungsleistungen, Hauptkredit 1163,00 €…
…Verkauf des getrennten Grundstückes die noch offenen Kreditverbindlichkeiten getilgt werden könnten. Der "Missbrauchsvorwurf" sei haltlos. Die streitgegenständliche Vermietung wäre unter Fremden genauso gut denkbar. Einziger Grund der Gestaltung sei die Finanzierung des Eigenheimes durch Erzielen von Mieterlösen gewesen. Der denkmögliche Steuervorteil, wie er in der…
…in der Betreuung eines Einfamilienhauses oder in der besseren Wohnqualität am Land und dem dadurch bedingten größeren Erholungswert (z.B. VwGH 27. Jänner 2000, 96/15/0205). Im Zusammenhang mit unterhaltspflichtigen Kindern erscheint dem Gerichtshof die Beibehaltung des Familienwohnsitzes gerechtfertigt, wenn diese im gemeinsamen Haushalt…
…in getrennten Wohnungen, sie seien also nicht auf Wohnungssuche. Es handle sich um ein klares Konzept: Ihr Mann lebe mit seinen 4 Kindern in einer Wohnung, sie komme dorthin nur als Gast. Sie übernehme keine erzieherischen Aufgaben für seine Kinder, ihr Mann führe seinen Haushalt…