…maßgebenden Beteiligungsquote). Unschädlich ist daher bspw. ein der Umwandlung vorangehender Anteilserwerb (im Wege der Gesamtrechtsnachfolge) durch Erbanfall (Testament, gesetzliche Erbfolge, Erbvertrag zwischen Ehegatten) Verschmelzung (verschmelzungsbedingter Anteilstausch) Umwandlung (Anteilserwerb als nunmehriger Mitunternehmer oder als Hauptgesellschafter) Spaltung (spaltungsbedingter Anteilserwerb) Anwachsung im Sinne des § 142 UGB, sofern nicht…
…abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungsführer war der Ehemann der kinderlos verstorbenen Erblasserin. Auf Grund der gesetzlichen Erbfolge war er Erbe zu 2/3 des erblasserischen Vermögens. Weiters nahm er das gesetzlichen Vorausvermächtnis, in der Ehewohnung weiter zu wohnen und die zum ehelichen Haushalt gehörenden beweglichen Sachen…
…geht u.a. hervor, dass der Erblasser keine letztwillige Verfügung mit Erbeinsetzung hinterlassen habe und daher die gesetzliche Erbfolge eintrete, nach welcher die Ehegattin zu 1/3 Anteil sowie die fünf Nachkommen zu je 2/15 Anteilen zu Erben des Nachlasses berufen seien. Laut Protokoll…
… 24 Abs. 7 EStG 1988 idF vor AbgÄG 2024). 19.5.4.6 Erbauseinandersetzung Rz 5980: Die zur Erbmasse gehörenden Wirtschaftsgüter sowie Betriebe gehen entsprechend der Erbquote (Testament oder gesetzliche Erbfolge) auf die Erben über. Bis zur Einantwortung ist zwischen den Miterben eine Nachlassteilung ohne…
…Die Erblasserin hinterließ letztwillige Anordnungen, die jedoch keine Erbeinsetzungen beeinhalteten. Es trat daher die gesetzliche Erbfolge ein, wonach der erbliche Sohn und die erbliche Tochter (Beschwerdeführerin) je zur Hälfte des Nachlasses als Erben berufen wurden. Am 17. Dezember 2008 gaben die Beschwerdeführerin sowie ihr Bruder…
…Wien (FAG) vom 9. Juli 2007 im Rahmen des unter der ErfNr. 2/2007 geführten Erbschaftsteuerverfahrens betreffend die Verlassenschaft des am 2006 verstorbenen Ing. C. B., dass kein Testament vorliege und die gesetzliche Erbfolge zwischen der erbl. Witwe D. B. und dem erbl. Sohn Ing…
…gleich nach dem Tod des Erblassers für sich und seine Nachfolger ein Recht auf das Vermächtnis. Die Bw. hat laut Abhandlungsprotokoll aufgrund der gesetzlichen Erbfolge zu einem Vierzehntel eine bedingte Erbantrittserklärung abgegeben. Damit ist in diesem Umfang grundsätzlich der Tatbestand eines Erwerbes durch Erbanfall erfüllt…
…gleich nach dem Tod des Erblassers für sich und seine Nachfolger ein Recht auf das Vermächtnis. Die Bw. hat laut Abhandlungsprotokoll aufgrund der gesetzlichen Erbfolge zu einem Siebtel eine bedingte Erbantrittserklärung abgegeben. Damit ist in diesem Umfang grundsätzlich der Tatbestand eines Erwerbes durch Erbanfall erfüllt…
…Der Berufung wird teilweise stattgegeben und die Erbschaftssteuer wird mit € 42,74 festgesetzt. Entscheidungsgründe Frau X.X. verstarb im Februar 2008. Mangels Testament oder sonstiger letztwilliger Anordnung trat die gesetzliche Erbfolge ein, nach welcher der erbliche Witwer zu 2/3 und die erblichen Eltern…
…Der Berufung wird teilweise stattgegeben und die Erbschaftssteuer wird mit € 42,74 festgesetzt. Entscheidungsgründe Frau X.X. verstarb im Februar 2008. Mangels Testament oder sonstiger letztwilliger Anordnung trat die gesetzliche Erbfolge ein, nach welcher der erbliche Witwer zu 2/3 und die erblichen Eltern…
…sodass die gesetzliche Erbfolge einzutreten hatte, derzufolge zwei erbl. Söhne sowie die erbl. Tochter RO (in der Folge kurz Bw. genannt) zu je 1/3 berufen gewesen wären. Die beiden erbl. Söhne haben jedoch in den Jahren 1973 und 1983 jeweils auf ihre gesetzlichen Erb…
…August 2001 verstarb der Sohn der Berufungswerberin. Da er eine letztwillige Verfügung nicht getroffen hatte, trat die gesetzliche Erbfolge ein, nach der die Berufungswerberin als erbliche Mutter zur Hälfte und die beiden Geschwister zu je einem Viertel erbberechtigt waren. Im Inventar der Verlassenschaft waren unter…
…Am 12. Oktober 2003 ist Frau W verstorben. Im Protokoll des Notars, aufgenommen am 9. Februar 2004, heißt es: "Die Erblasserin hat eine letztwillige Anordnung nicht hinterlassen, sodass die gesetzliche Erbfolge eintritt, nach welcher die erbl. Tochter I und der erbl. Sohn W. je zur…
…08.2004 verstarb der Sohn der Berufungswerberin (kurz: Bw). Da er eine letztwillige Verfügung nicht getroffen hatte, trat die gesetzliche Erbfolge ein, nach der die Eltern je zur Hälfte des Nachlasses erbberechtigt waren. Die von den Erben je zur Hälfte des Nachlasses abgegebenen unbedingten Erbserklärungen…
…August 2004 verstarb der Sohn des Berufungswerbers (kurz: Bw). Da er eine letztwillige Verfügung nicht getroffen hatte, trat die gesetzliche Erbfolge ein, nach der die Eltern je zur Hälfte des Nachlasses erbberechtigt waren. Die von den Erben je zur Hälfte des Nachlasses abgegebenen unbedingten Erbserklärungen…
…sodass die gesetzliche Erbfolge eintritt, nach welcher der erbl. Witwer H und die erbl. Kinder D und H jun. zu je einem Drittel zu Erben in dieser Verlassenschaftssache berufen sind. Der erbl. Witwer H sowie die erbl. Tochter D entschlagen sich hiermit ihres gesetzlichen Erbrechtes…
…der am 19. Mai 2003 verstorbenen F.O. enthält unter Anderem Folgendes: Die Erblasserin sei verwitwet ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung jedoch mit Hinterlassung eines Noterben verstorben. Es trete sohin die gesetzliche Erbfolge ein, derzufolge der erbliche Sohn Bw. zum Alleinerben berufen erscheine. Es hätte…
…Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Erblasser, HD, verstarb am 28. Februar 1997 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung, sodass die gesetzliche Erbfolge eintrat und die erbliche Witwe, GD, sowie die drei erblichen Kinder, DI HeD, UD und HaD…
…im Zweifel als Hineinvermächtnis und sohin als Erbteilungsanordnung zu werten ist, kamen Herr BW und Herr ERBE2 überein, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt und das Legat als Hineinvermächtnis anzusehen ist. Beide Neffen gaben am 14. März 2008 zur Hälfte des Nachlasses eine unbedingte Erbantrittserklärung ab…
…€ 79.948,20 vorgeschrieben, da die Vereinbarung mit der Erbin eine Schenkung darstelle. Dagegen wurde Berufung erhoben und ua. vorgebracht, nachdem kein Testament gefunden worden und gesetzliche Erbfolge eingetreten sei, wäre mit der Alleinerbin die Abfindungsvereinbarung vom 27. Juni/8. Juli 2005 abgeschlossen worden…