…Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Das Finanzamt hat im angefochtenen Bescheid die unter Inanspruchnahme der gesetzlichen Basispauschalierung nach …
…berufungsgegenständliche Jahr 2007 aus seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt Einkünfte aus selbständiger Arbeit, wobei er den diesbezüglichen Gewinn durch Anwendung der Pauschalierung gemäß § 17 EStG 1988 ermittelte (gesetzliche "Basispauschalierung"). Von seinen Einnahmen in Höhe von € 69.010,00 zog er neben Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs…
…Anwendung der Pauschalierung gem. § 17 Abs. 1 bis 4 EStG 1988 (gesetzliche "Basispauschalierung"). Er machte diesbezüglich als Betriebsausgaben pauschale Aufwendungen von 12% der Einnahmen (4.2000,- Euro) sowie einen Freibetrag für investierte Gewinne (im Folgenden: FBiG) iHv. 4.801,62 Euro geltend. Das Finanzamt erkannte…
…Ermittlung des diesbezüglichen Gewinnes erfolgte unter Anwendung der Pauschalierung gem. § 17 Abs. 1 EStG 1988 (gesetzliche "Basispauschalierung"). Der Bw. machte als Betriebsausgaben pauschale Aufwendungen von 6 % der Umsätze (40.800 €), Sozialversicherungsbeiträge i.H.v. 7.657,99 € sowie einen Freibetrag für investierte Gewinne…
…§ 17 Abs. 1-4 EStG 1988 (gesetzliche Basispauschalierung). Der Bw machte als Betriebsausgaben pauschale Anwendungen von 6% der Umsätze Sozialversicherungsbeiträge sowie einen Freibetrag für investierte Gewinne in Höhe von 10% des Gewinnes geltend (§ 10 EStG 1988, € 5.082,50). Das Finanzamt erkannte den FBiG…
…kurz Bw.) erzielt Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Im Streitjahr erfolgte die Ermittlung des Gewinnes durch Anwendung der Pauschalierung gemäß § 17 EStG 1988 (gesetzliche "Basispauschalierung"), wobei in der über Finanzonline elektronisch abgegebenen Einkommensteuererklärung folgende Ein- und Ausgaben geltend gemacht wurden: Einkünfte aus selbständiger Arbeit |…
…Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus Sonderklassegebühren. Die Ermittlung des Gewinnes erfolgte durch Anwendung der Pauschalierung gemäß § 17 EStG 1988 (gesetzliche "Basispauschalierung"). In seiner über Finanzonline elektronisch abgegebenen Einkommen-steuererklärung für das Jahr 2007 machte er diesbezüglich folgende Ein- und Ausgaben geltend: Einkünfte aus selbständiger…
…EStG anschaffen. Dieser Freibetrag für investierte Gewinne sei mit 100.000,00 € gedeckelt. Der in Rz 3701 der Einkommensteuerrichtlinie angezogene Ausschluss von der Begünstigung des Freibetrages für investierte Gewinne für den Fall, dass eine gesetzliche Basispauschalierung gemäß § 17 Abs. 1 EStG angewendet werde, sei…
…Ermittlung des diesbezüglichen Gewinnes erfolgte durch Anwendung der Pauschalierung gem. § 17 Abs. 1 bis 4 EStG 1988 (gesetzliche "Basispauschalierung"). Sie machte diesbezüglich als Betriebsausgaben pauschale Aufwendungen von 12% der Umsätze (3.021,43 Euro), Sozialversicherungsbeiträge iHv. 89,76 Euro sowie einen Freibetrag für investierte Gewinne…
…das berufungsgegenständliche Jahr 2007 aus seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt Einkünfte aus selbständiger Arbeit, wobei er den diesbezüglichen Gewinn durch Anwendung der Pauschalierung gemäß § 17 EStG 1988 ermittelte (gesetzliche "Basispauschalierung"). Überdies machte der Bw. im Zusammenhang mit der Anschaffung von Wertpapieren den Freibetrag für investierte Gewinne…
…€ 3.000 erworben. Bezogen auf seinen errechneten Gewinn ermittelte er den FBiG mit einem Höchstbetrag von 2.745,00. Strittig ist, ob bei Ermittlung des Gewinnes im Wege der gesetzlichen Basispauschalierung ein FBiG gemäß § 10 EStG 1988 einkommensmindernd berücksichtigt werden kann. § 10 EStG 1988…
… 10 Abs. 1 EStG 1988). Da die Bw. den Gewinn durch die gesetzliche Basispauschalierung gemäß § 17 EStG 1988 ermittle, könne der Freibetrag in der Höhe von 4.365,30 € nicht geltend gemacht werden. Der Gewinn sei daher auf 43.653,67 € erhöht worden…
… 10 Abs. 1 EStG 1988). Da der Bw. den Gewinn durch die gesetzliche Basispauschalierung gemäß § 17 EStG 1988 ermittle, könne der Freibetrag in der Höhe von 10.000,00 € nicht geltend gemacht werden. Der Gewinn sei daher auf 104.915,47 € erhöht worden…
…84 € zur Einkommensteuer für das Jahr 2007 und begründete dies damit, dass der Freibetrag für investierte Gewinne wegen Ermittlung des Gewinnes aus der Geschäftsführertätigkeit durch die gesetzliche Basispauschalierung nicht zustehe. Mit Schriftsatz vom 18. November 2008 erhob der Abgabepflichtige Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2007…
…Anwendung der Pauschalierung gem. § 17 Abs. 1 bis 4 EStG 1988 (gesetzliche "Basispauschalierung"). Er machte diesbezüglich als Betriebsausgaben pauschale Aufwendungen von 12% der Umsätze (2.765,05 Euro) sowie einen Freibetrag für investierte Gewinne (im Folgenden: FBiG) iHv. 819,60 Euro geltend. Das Finanzamt erkannte…
… 10 Abs. 1 EStG geltend machen. Da der Bw. den Gewinn aus der Geschäftsführertätigkeit durch die gesetzliche Basispauschalierung gemäß § 17 EStG ermittelt habe, stünde ihm der Freibetrag in der Höhe von 6.985,49 € nicht zu. Mit Schriftsatz vom 2. Juli 2008 erhob der…
…1988 dar. Der Wechsel von der Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des § 4 Abs. 3 EStG 1988 oder von der gesetzlichen Basispauschalierung gemäß § 17 Abs. 1 EStG 1988 zu den Branchenpauschalierungen und umgekehrt führt daher zu keinem Übergangsgewinn oder Übergangsverlust. Rz 4275: Ausgaben, die vor…
…Voraussetzungen des § 17 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 ist dabei unbeachtlich. Die Gewinnermittlung hat nach Maßgabe der Bestimmungen des § 17 Abs. 1 bis 3 EStG 1988 (gesetzliche Basispauschalierung) zu erfolgen. Danach beträgt der Durchschnittssatz 12% der Umsätze (§ 125 Abs. 2 BAO). Der Höchstbetrag beträgt…
…11.4.3.3 Bekanntgabe der Inanspruchnahme der Pauschalierung Rz 4271: Die Inanspruchnahme der Pauschalierung ist in der Steuererklärung (Formular E 1a) bekannt zu geben. Randzahl 4272: entfällt Rz 4273: Hinsichtlich der Pauschalierungen betreffend Drogisten siehe Rz 4133 und Rz 4134 betreffend die gesetzliche Basispauschalierung…
…den Jahren 1997, 1998 und 1999 sind tatsächlich Betriebsausgaben oder Werbungskosten angefallen und diese sind in voller Höhe nach den tatsächlichen Verhältnissen der Gewinn/Einkünfteermittlung zugrundegelegt worden. Die Inanspruchnahme einer Pauschalierung in einem der genannten Jahre (zB gesetzliche Basispauschalierung gemäß § 17 Abs. 1 EStG 1988…