…gelangen, weil für sie gemäß § 11 Abs. 1 Z 2 Bekenntnisgemeinschaftengesetz (BekGG) eine Anerkennung als gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft pro futuro nicht möglich sei. Es gebe jedoch eine Anzahl einzelner genannter Religionsgemeinschaften mit weit unter dieser Mitgliederzahl, die diesen Rechtsstatus bereits erworben haben. Demgegenüber…
…von ihm selbst bestätigt - eine gesetzlich anerkannte Bekenntnisgemeinschaft (Erwerb der Rechtspersönlichkeit mit Wirksamkeit vom 11. Juli 1998 mit Feststellungsbescheid GZ 7836/18-9c/98 vom 20. Juli 1998 gemäß Bundesgesetz BGBl. I Nr. 19/1998). Zahlungen an religiöse Bekenntnisgemeinschaften sowie gemeinnützige Vereine mit religiöser Zielsetzung…
…erhöhten) Sonderausgabenabzuges laut KZ 458 festgestellt, dass nur Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen oder Religionsgesellschaften bzw. an in Österreich anerkannte Kirchen oder Religionsgesellschaften aus der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum, nicht aber auch Beiträge an religiöse Bekenntnisgemeinschaften, gemeinnützige Vereine mit religiösen Zielsetzungen und Sekten…
…ebenfalls staatlich anerkannte Bekenntnisgemeinschaften, sowie an (gemeinnützige) Vereine mit religiösen Zielsetzungen oder an Sekten sind nicht absetzbar (vgl. Peyerl in Jakom, EStG, 2020; § 18 Rz 116, mwN). Bei der Pfingstkirche Gemeinde Gottes in Österreich handelt es sich nicht um eine gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft…
…der Bw. Folgender Sachverhalt wurde festgestellt: Die Bw. ist eine Gesellschaft, die der Förderung der Ziele einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft, die aber keine gesetzlich anerkannte Kirche ist, dient und die als Verein konstituiert wurde. Laut § 3 der Statuten entfaltet der Verein folgende Tätigkeiten: 1. Das Wirken…
…Mütterberatungsstelle, Boxsportverein, Abendschule, Dorfver-schönerungsverein, Lawinenschutzverein subsumiert werden und sie kann diese Reihe nicht als weiteres Beispiel ergänzen). Da die Bw. als religiöse Bekenntnisgemeinschaft weder eine gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgemeinschaft, noch eine inländische juristische Person ist, die ausschließlich ins des § 39 BAO gemeinnützige, mildtätige…
…der Bw. Folgender Sachverhalt wurde festgestellt: Die Bw. ist eine Gesellschaft, die der Förderung der Ziele einer Religions- und Bekenntnisgemeinschaft, die aber keine gesetzlich anerkannte Kirche ist, dient und die als Verein konstituiert wurde. Laut § 3 der Statuten entfaltet der Verein folgende Tätigkeiten: 1. Das…
…mildtätiger Zwecke gegeben sein (vgl. Rz 23 bis 27). Die Förderung einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft durch einen anderen Rechtsträger stellt keine Förderung kirchlicher Zwecke einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft gemäß § 38 BAO dar und erfüllt auch nicht das Erfordernis der Unmittelbarkeit der Verfolgung begünstigter Zwecke…
…Allgemeinheit nicht erfüllt wird, weil die erbrachten Leistungen an das Band der Mitgliedschaft zur Bw geknüpft bzw. dadurch eingeschränkt sind. Da sohin die Bw als religiöse Bekenntnisgemeinschaft weder eine gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgemeinschaft noch eine inländische juristische Person ist, die ausschließlich iSd § 39 BAO…
…zu den bestehenden gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften sowie sonstigen Religionsgemeinschaften. Seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehen für Religionsgemeinschaften folgende Möglichkeiten der rechtlichen Konstituierung a.) eine Anerkennung nach dem Gesetz betreffend Anerkennung von Religionsgesellschaften, RGBl. 68/1874, b.) die Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft nach dem…
…wenn es sich dabei um jene Kirchen und Religionsgesellschaften handelt, die in Österreich gesetzlich anerkannt sind (zB französische katholische Kirche, deutsche evangelische Kirche) und die Voraussetzungen gemäß Rz 559 f erfüllt sind. Beiträge an religiöse Bekenntnisgemeinschaften, gemeinnützige Vereine mit religiösen Zielsetzungen und Sekten sind nicht…
…Nach dem zitierten Wortlaut der gesetzlichen Bestimmung des § 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 könnten als Sonderausgaben aus dem Titel der Kirchenbeiträge nur Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaft abgezogen werden. Zahlungen an religiöse Bekenntnisgemeinschaften sowie gemeinnützige Vereine mit religiöser Zielsetzung seien jedoch…
…1 Z 5 EStG 1988 können als Sonderausgaben nur Beiträge an nach österreichischen Gesetzen anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften abgezogen werden. Beiträge an religiöse Bekenntnisgemeinschaften, gemeinnützige Vereine mit religiösen Zielsetzungen und Sekten sind nicht absetzbar. Gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften sind derzeit ua die islamische Glaubensgemeinschaft (BGBl Nr…
…buddhistische Religionsgesellschaft und die syrisch orthodoxe Kirche. Beiträge an religiöse Bekenntnisgemeinschaften, gemeinnützige Vereine mit oder ohne religiöse Zielsetzungen und Sekten sind nicht absetzbar. Der Verein der polnischen Ingenieure in Österreich ist keine der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften. Die Mitgliedsbeiträge zu diesem können daher nicht…
…wohltätig) solche Zwecke, die darauf gerichtet sind, hilfsbedürftige Personen zu unterstützen. Nach § 38 BAO sind kirchliche Zwecke solche, durch deren Erfüllung gesetzlich anerkannte Kirchen oder Religionsgemeinschaften gefördert werden. Nach § 38 Abs. 2 BAO gehören dazu unter anderem die Errichtung, Erhaltung und Ausschmückung von Gottes(Bet…
…der Bekämpfung von Elementarschäden. Dabei sind gemäß § 38 Abs. 1 BAO kirchlich solche Zwecke, durch deren Erfüllung gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften gefördert werden. Nach Abs. 2 gehören zu den kirchlichen Zwecken insbesondere die Errichtung, Erhaltung und Ausschmückung von Gottes(Bet)häusern und kirchlichen Gemeinde…
…unterstützen. § 38. (1) Kirchlich sind solche Zwecke, durch deren Erfüllung gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften gefördert werden. (2) Zu den kirchlichen Zwecken gehören insbesondere die Errichtung, Erhaltung und Ausschmückung von Gottes(Bet)häusern und kirchlichen Gemeinde(Pfarr)häusern, die Abhaltung des Gottesdienstes, von kirchlichen Andachten…
…In Österreich gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften stehen Körperschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes gleich, die einer in Österreich gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft entsprechen. Beiträge an religiöse Bekenntnisgemeinschaften iSd BGBl I 19/1998 (UFS 2.2.09…
… 4. Rechte und Pflichten der Mitglieder; 5. Darstellung der Lehre, einschließlich eines Textes der wesentlichen Glaubensquellen (Koran), die sich von bestehenden gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaften, Bekenntnisgemeinschaften oder Religionsgesellschaften unterscheiden müssen; 6. innere Organisation, wobei zumindest Kultusgemeinden vorzusehen sind; 7. angemessene Berücksichtigung aller innerhalb der Religionsgesellschaft bestehenden…
…In einem solchen Fall ist Abs. 2 sinngemäß anzuwenden." Sinn und Zweck der Neuregelung betreffend die Rechtspersönlichkeit religiöser Bekenntnisgemeinschaften war in Umsetzung der Religionsfreiheit die Schaffung einer "Zwischenstufe" zwischen den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, die mit öffentlich-rechtlichem Status ausgestattet eine Reihe von "Privilegien…