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UFSK RV/0302-K/11Abzugsfähigkeit eines LCD Fernsehers, der auch als PC Monitor für berufliche Zwecke eingesetzt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2012

…Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, nicht abgezogen werden. Diese Bestimmung enthält als wesentliche Aussage ein Abzugsverbot gemischt veranlasster Aufwendungen…

UFSG RV/0590-G/05Sprachreise eines Lehrers nach Florenz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2007

…zugerechnet werden. Die wesentliche Aussage dieser Bestimmung ist die, dass gemischt veranlasste Aufwendungen, also Aufwendungen mit einer privaten und betrieblichen Veranlassung, nicht abzugsfähig sind. Nach der Rechtsprechung des VwGH muss gerade bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen können, ein strenger…

UFSK RV/0214-K/021. Aufwendungen doppelter Haushaltsführung und Kosten für Familienheimfahrten eines ledigen und alleinstehenden Arbeitnehmers. 2. Steuerbefreite Einnahmen nach § 3 Abs.1 Z22 lit.a EStG 1988 vermögen im Einzelfall Werbungskosten eines Milizoffiziers nicht zur Gänze auszuschließen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2004Teil 1/3

…lit. a EStG 1988 ist die, dass gemischt veranlasste Aufwendungen, also Aufwendungen mit einer privaten und betrieblichen Veranlassung grundsätzlich nicht abzugsfähig sind. Soweit eine Rechtsschutzversicherung nachweislich ausschließlich auf Berufs- und Arbeitsrechtsschutz bezogen ist, ist die Prämie dafür jedoch als Werbungskosten abzugsfähig. Mit Schriftsatz vom 19…

UFSK RV/0315-K/02Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Studienreisen und Sprach(kurs)reisen einer Lehrerin für Wirtschaftsfächer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.02.2004Teil 2/2

…dh Aufwendungen, welche nach der dem Steuerrecht eigenen, typisierenden Betrachtungsweise im Allgemeinen und losgelöst vom besonderen Fall der Privatsphäre zugerechnet werden. Die wesentliche Aussage des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 ist somit die, dass gemischt veranlasste Aufwendungen, also Aufwendungen mit einer…

BFG RV/2100266/20151) Pendlerpauschale - beruflich veranlasste Reisen 2) Schätzung der beruflichen Veranlassung von Arbeitsmittel (Notebook, Drucker, etc.)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.01.2020Teil 1/2

…Gemischt veranlasste Aufwendungen können somit nicht zum Abzug zugelassen werden (vgl. VwGH 29.1.2004, 2000/15/0009). Dieses Aufteilungsverbot gilt für typischerweise der Lebensführung dienende Wirtschaftsgüter, wenn sie gemischt genutzt werden (vgl. VwGH 5.7.2004, 99/14/0064). Soweit sich daher Aufwendungen nicht…

UFSW RV/1493-W/11Aufwendungen für die Reise eines politischen Funktionärs zwecks Studiums der Schlussphase des Präsidentschaftswahlkampfes in den USA
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2011

…Erfasst sind jene Aufwendungen, die primär zur Lebensführung gehören, aber in weiterer Folge auch dem Beruf dienen. Die wesentlichste Aussage des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 ist die, dass gemischt veranlasste Aufwendungen, also Aufwendungen mit einer privaten und betrieblichen Veranlassung nicht…

UFSF RV/0094-F/09Abzugsfähigkeit von Aufwendungen / Ausgaben einer Italienischlehrerin als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben (DVDs, DVD-Player, Spiel, Literatur, Reisekosten - Sprachkurs im Ausland)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2011Teil 1/2

…abzugsfähig. Dem Abzugsverbot für gemischt veranlasste Aufwendungen (Z 2 lit. a leg. cit.) liegt der Gedanke der Steuergerechtigkeit zu Grunde. Es soll vermieden werden, dass Steuerpflichtige auf Grund der Eigenschaft ihres Berufes eine Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen herbeiführen und Aufwendungen der Lebensführung steuerlich…

UFSW RV/1863-W/10Aufwendungen einer Montessori-Pädagogin für einen Schauspiel-Basislehrgang als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2010

…Rechtsprechung bestehe die wesentliche Aussage des § 20 EStG darin, dass gemischt veranlasste Aufwendungen, also Aufwendungen mit einer privaten und beruflichen Veranlassung zur Gänze nicht abzugsfähig sind. Eine Aufspaltung in einen beruflichen und einen privaten Teil sei nicht zulässig. Die Ausgaben für den Schauspielkurs finden daher…

UFSW RV/1741-W/07Aufwendungen für Coaching bzw. Bewerbungstraining als Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2008

…dass gemischt veranlasste Aufwendungen, also Aufwendungen mit einer privaten und betrieblichen Veranlassung, nicht abzugsfähig seien. Das Wesen dieses Aufteilungsverbotes liege darin zu verhindern, dass Abgabepflichtige durch eine mehr oder weniger zufällige oder bewusst herbeigeführte Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen Aufwendungen für die Lebensführung deshalb…

UFSW RV/0443-W/07Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Sprachkurse im Ausland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2007

…Soweit sich Aufwendungen für die Lebensführung und Aufwendungen beruflicher Natur nicht einwandfrei trennen lassen, ist der gesamte Betrag nicht abzugsfähig. Die wesentliche Aussage des § 20 Abs. 1 Z 2 lit a EStG 1988 ist somit die, dass gemischt veranlasste Aufwendungen, also Aufwendungen mit einer privaten…

UFSW RV/1865-W/05Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen oder Ausgaben, die ihrer Art nach die Möglichkeit einer privaten Veranlassung vermuten lassen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2005

…Erfasst sind jene Aufwendungen, die primär zur Lebensführung gehören, aber in weiterer Folge auch dem Beruf dienen. Aufteilungsverbot: Die wesentlichste Aussage des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 ist die, dass gemischt veranlasste Aufwendungen, also Aufwendungen mit einer privaten und betrieblichen Veranlassung…

UFSK RV/0195-K/03Abzugsfähigkeit von Aufwendungen einer BHS-Professorin für eine Sprachreise nach Italien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2004

…Soweit sich Aufwendungen für die Lebensführung und Aufwendungen beruflicher Natur nicht einwandfrei trennen lassen, ist der gesamte Betrag nicht abzugsfähig. Die wesentliche Aussage des § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a EStG 1988 ist somit die, dass gemischt veranlasste Aufwendungen, also Aufwendungen mit einer privaten…

UFSK RV/0474-K/02Abzugsfähigkeit von Aufwendungen einer Pflichtschullehrerin (Fremdsprachen Englisch und Italienisch) für Studienreisen nach Schottland und Italien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2004

…Soweit sich Aufwendungen für die Lebensführung und Aufwendungen beruflicher Natur nicht einwandfrei trennen lassen, ist der gesamte Betrag nicht abzugsfähig. Die wesentliche Aussage des § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a EStG 1988 ist somit die, dass gemischt veranlasste Aufwendungen, also Aufwendungen mit einer privaten…

UFSI RV/0029-I/03Abzugsfähigkeit für Aufwendungen eines Lehrers für Sprach(kurs)reisen ins Ausland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2004

…Kurskosten und die Kursunterlagen. Wie bereits oben ausgeführt sind gemischt veranlasste Aufwendungen, also Aufwendungen mit einer privaten und beruflichen Veranlassung gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 nicht abzugsfähig. Aufwendungen zum Erwerb oder der Verbesserung von Fremdsprachenkenntnissen sind daher nur insoweit Werbungskosten…

UFSI RV/0060-I/03Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Sprachkurs im Ausland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.03.2003

…Soweit sich Aufwendungen für die Lebensführung und Aufwendungen beruflicher Natur nicht einwandfrei trennen lassen, ist der gesamte Betrag nicht abzugsfähig. Die wesentliche Aussage des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 ist somit die, dass gemischt veranlasste Aufwendungen, also Aufwendungen mit einer privaten…

BFG RV/7105505/2019Keine Anerkennung der Aufwendungen/Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer mangels Mittelpunkts der gesamten beruflichen Tätigkeit in eben diesem Arbeitszimmer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.12.2025Teil 1/2

…dass Aufwendungen mit einer privaten und betrieblichen Veranlassung (gemischt veranlasste Aufwendungen) nicht abzugsfähig sind. Im Interesse der Steuergerechtigkeit soll vermieden werden, dass ein Steuerpflichtiger auf Grund der Eigenschaft seines Berufes eine Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen herbeiführen und somit Aufwendungen der Lebensführung steuerlich abzugsfähig…

BFG RV/7103173/2012Die Aufwendungen für das "Timeless Wisdom Training" und den Workshop "Leben im Prozess" sind keine beruflich veranlassten Fortbildungskosten für eine Diplomsozialarbeiterin
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.09.2014

…ermöglicht, und die derartige Aufwendungen aus ihrem bereits versteuerten Einkommen tragen müssen (vgl. VwGH 27.3.2002, 2002/13/0035 und grundlegend BFH 19.10.1970, GrS 2/70, BStBl 1971 II 17). Demnach sind gemischt veranlasste Aufwendungen grundsätzlich zur Gänze nicht abzugsfähig (vgl. Kofler…

UFSS RV/0720-S/11Aufwendungen für Privatpilotenlizenz sind keine Fortbildungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.09.2012

…dürfen Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Demnach sind gemischt veranlasste Aufwendungen zur…

UFSL RV/1404-L/10Aufwendungen einer Englischprofessorin für Literatur, für berufliche Telefonate und Fahrtkosten zu Fachbuchhandlungen als Werbungskosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2011

…Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung nicht abgezogen werden, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Diese Bestimmung enthält als wesentliche Aussage ein Abzugsverbot gemischt veranlasster Aufwendungen…

UFSW RV/2050-W/10Die Aufwendungen für ein "Stimmtraining" sind bei einer Lehrerin, die Sprachen Französich und Spanisch unterrichtet, wenn bestätigt wird, dass der Kurs speziell auf den "stimmbelastenden" Beruf ausgerichtet ist, abzugsfähig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2011

…Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung nicht abgezogen werden, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Die wesentliche Aussage dieser Bestimmung ist die, dass gemischt veranlasste Aufwendungen…