…bei Gastspielen im DBA-Partnerstaat jedoch einer Besteuerung unterzogen werden. Die Steuerbefreiung sollte hierbei nicht nur der Trägerkörperschaft des Orchesters oder Theaters (der nicht auf Gewinn gerichteten "Organisation") zu Gute kommen, sondern auch den Musikern des Orchesters und den Schauspielern des Theaters hinsichtlich ihrer für…
…3. Verfahrensrechtliche Beurteilung 4. Zusammenfassende Schlussfolgerung 5. Unzulässigkeit der Revision 1. Verfahrensgang Mit Schreiben vom 9. Mai 2018 stellte die Bf., eine gemeinnützige Organisation, einen Antrag auf Bewilligung einer sonstigen Nummernlotterie gemäß § 32 GSpG iVm §§ 36 und 37 Z 1 GSpG. Mit Bescheid vom 7…
…Revision 1. Verfahren vor dem Finanzamt Mit Schreiben vom 31. Juli 2018 stellte die Bf., eine gemeinnützige Organisation den Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung gemäß § 201 BAO (im Rahmen einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens) betreffend selbstberechneter Glücksspielabgaben gemäß § 58 Abs. 1 GSpG iVm § 58 Abs…
…Es ist nicht erforderlich, dass eine Steuerpflicht auch tatsächlich eintritt. Daher sind auch die österreichischen öffentlich-rechtlichen Körperschaften sowie die steuerbefreiten Einrichtungen, wie zB gemeinnützige Organisationen, Pensionskassen, grundsätzlich in Österreich ansässig und daher abkommensberechtigt. 2. Aus den vorgenannten Gründen sind auch die luxemburgischen Investment-Gesellschaften…
…mittelbar auf die Adressaten der Entwicklungszusammenarbeit auswirkt, ist kein gemeinnütziger Zweck iSd. § 35 BAO ersichtlich. Unabhängig davon, scheitert die Zuerkennung der Gemeinnützigkeit gemäß § 17 ASG daran, dass die Bf. den Zweck ihrer Tätigkeit neben der Wissenschaft und Forschung auch als humanitäre Organisation (mildtätiger Zweck iSd. …
… Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.) Mit Schreiben vom 28.11.2016 beantragte der Verein X (= Beschwerdeführer, Bf), eine gemeinnützige Organisation, die bescheidmäßige Festsetzung gemäß § 201 BAO (im Rahmen einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens) betreffend die selbstberechnete und bezahlte Glücksspielabgabe zu der im Jahr 2016 durchgeführten…
… Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.) Mit Schreiben vom 5.12.2017 beantragte der Verein X (= Beschwerdeführer, Bf), eine gemeinnützige Organisation, die bescheidmäßige Festsetzung gemäß § 201 BAO (im Rahmen einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens) betreffend die selbstberechnete und bezahlte Glücksspielabgabe zu der im Jahr 2017 durchgeführten…
… Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.) Mit Schreiben vom 7.4.2017 beantragte der Verein X) (= Beschwerdeführer, Bf), eine gemeinnützige Organisation, die bescheidmäßige Festsetzung gemäß § 201 BAO (im Rahmen einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens) betreffend die selbstberechnete und bezahlte Glücksspielabgabe zu der im Jahr 2017 durchgeführten…
… Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.) Mit Schreiben vom 14.6.2018 beantragte der Verein X (= Beschwerdeführer, Bf), eine gemeinnützige Organisation, die bescheidmäßige Festsetzung gemäß § 201 BAO (im Rahmen einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens) betreffend die selbstberechnete und bezahlte Glücksspielabgabe zu der im Jahr 2018 durchgeführten…
…mit anderen humanitären Organisationen (zB den Vereinten Nationen, dem International Rescue Committee, der Danish Church Aid, UNICEF - siehe dazu auch die Ausführungen im § 7-Antrag), weswegen auch auf § 40a Z 2 BAO verwiesen wird. Gemäß § 40a Z 2 BAO handelt eine Körperschaft auch dann gemeinnützig…
…Vermietung von Immobilien jeder Art dar. Begünstigte können der Erststifter, seine Familie, Nachkommen in gerader Linie sowie deren Familien, sonstige nahestehende Personen sowie gemeinnützige Organisationen sein (§ 13 Stiftungsurkunde). Die Person und die Höhe der Begünstigung werden zu Lebzeiten des Erststifters von diesem festgestellt (§ 3 Abs…
…Einkommensteuerbescheid 2007 form- und fristgerecht Berufung, wobei im Wesentlichen die vom Finanzamt nicht anerkannten Werbungskosten (wie zB. Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen und Vereine, die Reduzierung von Telefon- und Festnetzkosten und vor allem die Kürzung von Fahrtkosten, geltend gemacht in Form des amtlichen KM…
…1.712,00 | Lohnsteuer 2007 | 0,00 | Summe | 1.712,00 | | | Spenden | | Gemeinnützige Organisationen | EUR | C Blindenmission | 50,00 | R Altenhilfe | 79,00 | M Tierrechte | 50,00 | Animals…
…Finanzen vom 30.4.1997, Abschnitt 2, seien Zuwendungen an gemeinnützige, mildtätige, kirchliche und ähnliche Zwecke dann sehr wohl abzugsfähig, wenn es sich nicht um Mitgliedsbeiträge handle und diese Zuwendungen an Organisationen geleistet werden würden, die im örtlichen Wahlkreis tätig seien, was gegenständlich der Fall…
…Gesellschafter nicht ausgeschüttet werden. Derartige Gewinne sind in der Gesellschaft zu belassen und im Sinne der Gemeinnützigkeit zu verwenden. Vierzehntens: Für den Fall der Auflösung der Gesellschaft fällt das restliche Gesellschaftsvermögen an eine gemeinnützige Organisation im Sinne der Paragraphe 34 (vierunddreißig) und folgende der Bundesabgabenordnung…
…vertraglicher Vereinbarungen bedarf, durch die die Weisungsgebundenheit zum Ausdruck gebracht und klar geregelt wird (siehe Rz 120). Erbringt ein Verein Leistungen gegen Entgelt an andere gemeinnützige Organisationen (zB Buchhaltung), gibt er Mittel an andere spendenbegünstigte Organisationen weiter oder vergibt er Preise und Stipendien, sind diese…
…unterlassen. So wäre es, wie auch im Vorjahr, unklar geblieben, um welche gemeinnützigen Organisationen es sich handelte. Diese Überlegungen gelten gleichermaßen für die angeblichen Fortbildungskosten. Der Bf. wurde die schriftliche Stellungnahme des Finanzamtes am 02.06.2025 zur Kenntnisnahme übermittelt; in ihrer Gegenäußerung ersuchte sie…
…2***-***11*** Privatstiftung ist eine gemeinnützige Stiftung, deren Zweck es ist, anderen non-profit Organisationen durch Spenden zu unterstützen. Anders als bei wirtschaftlich orientierten Unternehmen sind unsere Mitglieder unentgeltlich in der Stiftung tätig und verfolgen einen gemeinnützigen Zweck. Des Weiteren wurde die Steuernummer der Privatstiftung…
…Stiftungszweckes, nämlich der Förderung der Begünstigten Frau Bf1, der eigentliche Geschäftszweig zu erkennen. Die Zurechnung der Einkünfte an Frau Bf1 sei eindeutig. Die Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen seien als Einkommens- bzw. Vermögensverwendung der Stifterin und Eigentümerin anzusehen. Da das Finanzamt der Ansicht der Außenprüfung folgte…
…Kontrollrechte (arg "Weisungen" bzw. Zustimmungs- und Vetorechte) der Bw. zuzurechnen (und) Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen (daher) als Einkommens— bzw. Vermögensverwendung der Stifterin und Eigentümerin anzusehen. Das BFG stellt daher nach dem oben Gesagten in freier Würdigung der angeführten Beweisumstände fest, dass die 1982 von NameStifter…