…berichtigen Kaufpreis von S 2,000.000,00 verkauft hätten. Da der gemeine Wert von Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung gemäß § 13 Abs. 2 BewG in erster Linie aus Verkäufen abzuleiten sei, sei dieser dem Ermittlungszeitpunkt nahe liegende Verkauf als gemeiner Wert dem Schenkungssteuerverfahren…
…Da der gemeine Wert von Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung gem § 13/2 BewG in erster Linie aus Verkäufen abzuleiten ist, war dieser dem Ermittlungszeitpunkt zeitlich naheliegende Verkauf als gemeiner Wert dem Schenkungssteuerverfahren zugrundezulegen und das Verfahren wiederaufzunehmen." Die Bemessungsgrundlage wurde entsprechend erhöht. Die…
…der Wert von Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung gem. § 13 Abs. 2 BewG in erster Linie aus Verkäufen abzuleiten ist. Wenn sich der gemeine Wert an Kapitalgesellschaften nicht aus Verkäufen ableiten lässt, sei er unter Berücksichtigung des gesamten Vermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft…
…für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und für Genussscheine ist, soweit sie im Inland keinen Kurswert haben, der gemeine Wert (§ 10) maßgebend. Lässt sich der gemeine Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist er unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu…
…für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und für Genussscheine, soweit sie im Inland keine Kurswert haben, der gemeine Wert (§ 10 BewG) maßgebend. Lässt sich der gemeine Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist er unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu…
…des Wertpapiers maßgeblich. Der Wert von Wertpapieren und Anteilen an Kapitalgesellschaften ist nach § 13 BewG zu ermitteln. Nach Abs. 2 dieser Gesetzesstelle ist für Aktien, für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, und für Genussscheine, soweit sie im Inland keinen Kurswert haben, der gemeine Wert (…
…von X, somit der 29.04.2008. 1. Bewertung der GmbH-Anteile: Nach dem gemäß § 19 Abs. 1 ErbStG anzuwendenden § 13 Abs. 2 BewG sind unter anderem Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit dem gemeinen Wert iSd § 10 BewG anzusetzen. Lässt sich der gemeine…
…für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und für Genussscheine, soweit sie im Inland keine Kurswert haben, der gemeine Wert (§ 10 BewG) maßgebend. Lässt sich der gemeine Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist er unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu…
…für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und für Genussscheine, soweit sie im Inland keine Kurswert haben, der gemeine Wert (§ 10 BewG) maßgebend. Lässt sich der gemeine Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist er unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu…
…für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und für Genussscheine, soweit sie im Inland keine Kurswerte haben, der gemeine Wert (§ 10 BewG) maßgebend. Lässt sich der gemeine Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu schätzen…
…maßgeblich sei und demnach von einer Schenkung von GmbH-Anteilen ausgegangen sei. Die Gleichsetzung des gewidmeten Geldbetrages mit dem gemeinen Wert der Anteile stelle jedoch eine rechtswidrige Auslegung des § 13 BewG dar. Nach Abs. 2 leg. cit. sei für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung…
…hier Anteile an einer GmbH zu bewerten sind, kommt § 13 Abs. 2 BewG zur Anwendung. Die ersten zwei Sätze dieser Bestimmung lauten: "Für Aktien, für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und für Genussscheine ist, soweit sie im Inland keinen Kurswert haben, der gemeine Wert…
…der Wert von Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung gem. § 13 Abs. 2 BewG in erster Linie aus Verkäufen abzuleiten ist. Wenn sich der gemeine Wert an Kapitalgesellschaften nicht aus Verkäufen ableiten lässt, sei er unter Berücksichtigung des gesamten Vermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft…
…vorliegenden Fall - Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, soweit sie im Inland keinen Kurswert haben, der gemeine Wert gemäß § 10 BewG maßgebend. Lässt sich der gemeine Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist er unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsausichten der Gesellschaft zu schätzen.…
…Abschnitt III des Erlasses vom 13. November 1996, 08 1037/1-IV/8/96 (Wiener Verfahren 1996) ist eine Methode zur Schätzung des gemeinen Wertes (§ 10 BewG 1955) von Aktien und Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, wobei diese Schätzungsmethode die Vorschrift des § 13 Abs…
…Bemessungsgrundlage heranzuziehen ist. Der Wert von Wertpapieren und Anteilen an Kapitalgesellschaften ist nach § 13 BewG zu ermitteln. Nach Abs. 2 dieser Gesetzesstelle ist für Aktien, für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, und für Genussscheine, soweit sie im Inland keinen Kurswert haben, der gemeine Wert (…
…für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und für Genussscheine, soweit sie im Inland keinen Kurswert haben, der gemeine Wert maßgebend. Lässt sich der gemeine Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist er unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu schätzen. Der…
…für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und für Genussscheine, soweit sie im Inland keine Kurswert haben, der gemeine Wert (§ 10 BewG) maßgebend. Lässt sich der gemeine Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist er unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu…
…Aktien, für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und für Genussscheine, soweit sie im Inland keinen Kurswert haben, der gemeine Wert (§ 10) maßgebend. Lässt sich der gemeine Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist er unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu…
…für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und für Genussscheine, soweit sie im Inland keinen Kurswert haben, der gemeine Wert (§ 10) maßgebend. Lässt sich der gemeine Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist er unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu schätzen…