…weiterer Folge auch durchsetzbar gewesen wäre. Durch die Berufung wollte der Bw. jedenfalls bewirken, dass der ihm gegenüber erlassene Bescheid überprüft wird. Darin ist aber eindeutig das Privatinteresse des Bw. gelegen, weshalb in weiterer Folge, das Vorliegen einer gebührenpflichtigen Eingabe zu bejahen ist. Mit der…
…82/15/0044), wonach auch Berufungen gebührenpflichtige Eingaben sein können, weil sie regelmäßig dem Eingabebegriff des § 14 TP 6 Abs 1 GebG 1957 entsprechen (vgl. auch Arnold, Die unabhängigen Verwaltungssenate aus gebührenrechtlicher Sicht, AnwBl 1990, 675). Eine Gebührenpflicht der Berufung vom 7. Juni 2003 wäre…
…03/0065-11 sei die Vorschreibung der Gebühr rechtswidrig. Über die Beschwerde wurde erwogen: Strittig ist, ob das Berufungsschreiben vom 07.08.2013, gerichtet an die Bezirkshauptmannschaft A, als gebührenpflichtige Eingabe anzusehen ist. § 1 des Gebührengesetzes (kurz: GebG) hat folgenden Wortlaut: "Den Gebühren im Sinne…
…gesetzlichen Wirkungskreises veranlasst werden, wird ein Privatinteresse angenommen. Die Einbringung eines Rechtsmittels ist auf die Herbeiführung einer Entscheidung einer Behörde oder - in diesem Fall - eines Gerichtes gerichtet. Berufungen können gebührenpflichtige Eingaben sein, weil sie regelmäßig dem Eingabebegriff des § 14 TP 6 Abs. 1 GebG entsprechen…
…1957 von der Eingabengebühr befreit ist. Der Bf. verwies in der Berufung und legte auch zum Nachweis seiner gewerblichen Tätigkeit seine Vertretungsvollmacht für eine Baugesellschaft in Kopie bei. Damit legte er einer gebührenpflichtigen Eingabe, seiner Berufung, eine Beilage bei und löste damit die Gebühr gemäß…
…auf die Berufung auf, die Stempelgebühr in Höhe von € 13,- mittels beigelegtem Zahlschein innerhalb von 4 Wochen ab Erhalt des Schreibens zu entrichten. Dass im gegenständlichen Fall eine gebührenpflichtige Eingabe gemacht wurde ist unstrittig. Mit der Zustellung der Entscheidung über die Berufung ist gemäß…
…als Schriftstücke bezüglich des gleichen gebührenpflichtigen Tatbestandes errichtet werden (VwGH 16.11.1995, 94/16/0057). Ein weiteres Prinzip des Gebührenrechts besagt, dass die einmal entstandene Gebührenpflicht nicht nachträglich beseitigt werden kann. Die Aufhebung des Bescheides im Aufsichts- oder Berufungswege oder durch die Höchstgerichte kann…
…gebührenpflichtige amtliche Ausfertigungen oder Protokolle oder Amtshandlungen veranlasst." 2. Bescheid über eine Gebührenerhöhung: "Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt, so ist eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 vH der verkürzten Gebühr zu erheben." Fristgerecht wurde Berufung eingebracht. Der Berufungswerber…
…28. Oktober 2009 (1. Gebührenbescheid und 2. Bescheid über eine Gebührenerhöhung) setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien für die oben angeführte Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof gegenüber dem Berufungswerber 1. die Gebühr gemäß § 17a VfGG in der Höhe von € 220,-- und 2. die…
…zusätzlich ein Privatdarlehen gewährt. Beide Darlehen habe er bei Auszahlung der Lebensversicherung zurückerhalten. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob die schriftliche Abtretung des Rechtes auf eine Kapitalzahlung aus einer Lebensversicherung ein gebührenpflichtiges Rechtsgeschäft im Sinne des Gebührengesetzes 1957 (GebG) darstellt. § 33 GebG enthält…
… 9 Abs. 1 GebG eine Erhöhung im Ausmaß von 50 v.H. der nicht entrichteten Gebühr - somit Euro 6,54 (d.s. S 90,00) fest. In der dagegen eingebrachten Berufung bringt der Bw. vor, ihm wurde der Bescheid E. am 25. Juli 2001 zugestellt…
…BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob ein echter Vorvertrag vorliegt oder eine gebührenpflichtige Punktation über einen Mietvertrag. Gemäß § 33 TP 5 Abs. 1 Z 1 GebG unterliegen…
…Februar 2005, ErfNr., betreffend Gebühren und Erhöhung entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Am 1. Februar 2005 hat das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien anlässlich einer Nachschau bei der Gemeinde festgestellt, dass die s im Zeitraum Jänner…
…Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Die Bestimmungen des § 35 Abs. 5 Z1 bis 3 Gebührengesetz (GebG) lauten: 1. Die durch die Folgen eines durch Katastrophenschäden (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) ausgelösten Notstandes veranlassten Schriften, die der Ersatzausstellung von gebührenpflichtigen Schriften oder der Schadensfeststellung…
…Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Die Bestimmungen des § 35 Abs. 5 Z1 bis 3 Gebührengesetz (GebG) lauten: 1. Die durch die Folgen eines durch Katastrophenschäden (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) ausgelösten Notstandes veranlassten Schriften, die der Ersatzausstellung von gebührenpflichtigen Schriften oder der Schadensfeststellung…
…erhalten. Herr FA und IB bestätigen mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit der vorstehenden Ausführungen. " Das Finanzamt vertrat die Ansicht, es handle sich um ein gebührenpflichtiges Rechtsgeschäft gemäß § 33 TP 5 GebG, und ermittelte anhand des beiliegenden Pachtvertrages eine Bemessungsgrundlage in Höhe von € 6,510…
…betreffend Gebühren und Erhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Am 22. Februar 2006 wurde von der Einlaufstelle des österreichischen Patentamtes ein amtlicher Befund über eine Verkürzung von Stempelgebühren aufgenommen. Demnach hatte die Berufungswerberin (Bw) eine Markenanmeldung eingebracht…
…13. Oktober 2009 (1. Gebührenbescheid und 2. Bescheid über eine Gebührenerhöhung) setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien für die oben angeführte Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof gegenüber dem Berufungswerber 1. die Gebühr gemäß § 17a VfGG in der Höhe von € 220,-- und 2. die…
…14. August 2009 (1. Gebührenbescheid und 2. Bescheid über eine Gebührenerhöhung) setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien für die oben angeführte Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof gegenüber dem Berufungswerber 1. die Gebühr gemäß § 17a VfGG in der Höhe von € 220,-- und 2. die…
…14. August 2009 (1. Gebührenbescheid und 2. Bescheid über eine Gebührenerhöhung) setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien für die oben angeführte Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof gegenüber dem Berufungswerber 1. die Gebühr gemäß § 17a VfGG in der Höhe von € 220,-- und 2. die…