…Tätigkeiten in der Schweiz ein schweizerisches Besteuerungsrecht aufleben lassen würden; allerdings nur für den Teil der Vergütungen, der diesen Tätigkeiten in der Schweiz zurechenbar ist. Sollte die Domizilgesellschaft allerdings eine funktionslose Briefkastengesellschaft sein, dann erscheint fraglich, ob einer solchen Gesellschaft überhaupt Arbeitgebereigenschaft im steuerlichen Sinn…
…bei ihr zu Buche stehenden Umsatzerlöse besteuert. Daraus ergibt sich für die Jahre 1998 bis 2000 eine Körperschaftsteuernachforderung iHv insgesamt etwa 3.850 T€. Da es sich bei der NN aber um eine funktionslose Briefkastengesellschaft (siehe Pkt I.) handelt, sind ihr in konsequenter Anwendung der…
…auf Null erwirkt werden. Handelt es sich allerdings bei dieser deutschen Holdinggesellschaft um eine funktionslose Briefkastengesellschaft, deren einziges Ziel die Vermeidung der österreichischen Quellenbesteuerung ist, dann könnte eine solche rein künstliche Gestaltung nicht bewirken, dass die österreichischen GmbH-Gewinnausschüttungen dieser Briefkastengesellschaft zuzurechnen sind; vielmehr sind…
…und nicht der lediglich treuhänderisch zwischengeschalteten zypriotischen Kapitalgesellschaft zuzurechnen. Unter diesen Umständen erübrigt es sich nähere Untersuchungen darüber anzustellen, ob es sich bei der zypriotischen Gesellschaft um eine funktionslose Briefkastengesellschaft handelt, der auf der Grundlage des VwGH-Erkenntnisses vom 10.12.1997, 93/13/0185…
…findet keinen Rechtsschutz") vorzugehen habe, kann nicht gefolgt werden, da es sich bei der ***KGmbH*** um eine in der Schweiz steuerlich anerkannte Gesellschaft (und nicht etwa um eine funktionslose Briefkastengesellschaft) handelt, zumal der steuerliche Vertreter für deren Gründung bzw. Bestehen beachtliche außersteuerliche Gründe (siehe dazu…
…funktionslose Briefkastengesellschaft handle, sei nicht gerechtfertigt. Die Annahme der Bp. dass die BM über keinen Geschäftsbetrieb verfüge, widerspreche dem Vorbringen des Steuerpflichtigen. Die Bp. müsse darlegen, auf Grund welcher Umstände sie trotz Unterlagen zum Ergebnis komme, dass es sich bei der BM über eine Briefkastengesellschaft…
…der Bundesrepublik Deutschland vor Ort erbracht und seien die betreffenden Leistungen nur über die auf Wunsch des Konzerns gegründete, sonst aber funktionslose Briefkastengesellschaft in Liechtenstein abgerechnet worden. Es habe somit ohne Zweifel eine Betriebsstätte in Deutschland gegeben und hätte der Prüfer von dieser Tatsache Kenntnis…
… 99 EStG) zu umgehen; dies würde dann der Fall sein, wenn die maltesische Gesellschaft eine wirtschaftlich funktionslose Durchlaufgesellschaft (insb. Briefkastengesellschaft) ist und/oder wenn sie in wirtschaftlicher Betrachtungsweise bloß treuhändig die Lizenzweitergabe vornimmt. 3. Juni 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…von untergeordneter Bedeutung sind, an den Gesamtfunktionen der niederländischen Gesellschaft zu messen sein. Fungiert diese niederländische Gesellschaft als bloße Holdinggesellschaft, handelt es sich hiebei möglicherweise gar um eine bloße "Briefkastengesellschaft" oder um eine ähnliche funktionslose oder funktionsarme Gesellschaft, dann wird selbst dann, wenn die niederländische…
…der österreichischen Finanzverwaltung, dass die nach Österreich lizenzierten Rechte nicht im wirtschaftlichen Eigentum der niederländischen Gesellschaft stehen, weil diese Gesellschaft funktionslos (Briefkastengesellschaft) und demnach gar nicht in der Lage ist, eigenständige Willensentscheidungen und Verfügungen in Bezug auf die Lizenzierung nach Österreich zu treffen, nicht entkräftet…
…dazu dient, die kroatischen Zinsen der österreichischen Besteuerung zu entziehen. Denn handelt es sich bei der nach kroatischem Recht als Kapitalgesellschaft gewerteten Personengesellschaft um eine funktionslose Briefkasten-Holdinggesellschaft und wird die Finanzierung nicht von der (zwischengeschobenen) kroatischen Gesellschaft, sondern von den österreichischen Gesellschaftern administriert, ist…
…dass derartige bloße Briefkastengesellschaften keine Leistungen erbringen können (VwGH 22.3.1995, 93/13/0076). Nach Ziffer 2.26 der neuen OECD-Verrechnungspreisgrundsätze ist einer funktionslos zwischengeschalteten ausländischen Gesellschaft kein Gewinnanteil zuzurechnen. Handelt es sich bei der schweizerischen Basisgesellschaft tatsächlich um eine steuerfreie und daher…
…10a des Abkommens, subsumieren. Sollte allerdings die österreichische Gesellschaft eine bloße "Briefkastengesellschaft" oder eine ähnliche ohne wirtschaftliche Funktion ausgestattete Gesellschaft sein, dann kann es sein, dass auf deutscher Seite entweder Rechtsmissbrauch für gegeben angenommen wird oder der Bestand einer deutschen Geschäftsleitung der österreichischen Gesellschaft festgestellt…
…Funktionsanalyse" werden die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz der Tochtergesellschaft liefern können. Sollte es beispielsweise so sein, dass die Tochtergesellschaft eine bloße Briefkastengesellschaft oder ein ähnliches Gebilde ist, und sollten daher beispielsweise die Aufgaben der Vermögensverwaltung von einer (nicht nahe stehenden) Investmentgesellschaft wahrgenommen werden…
…zustehen würden, zu verhindern ("Directive Shopping"). Insbesondere sollen reine Sitzgesellschaftenin der EU ansässige funktionslose oder funktionsarme Holdinggesellschaften (EU-BriefkastenfirmenSitzgesellschaften bzw. Briefkastengesellschaften), denen man sich bei der internationalen Steuerhinterziehung zum steuerfreienderen Zweck das Durchleiten von Gewinnen "bedient"als Teil von Gestaltungen zur internationalen Gewinnverschiebung bzw. Steuerumgehung…
…einer Firmenbezeichnung erschöpfend", "ein Gebilde, das per se keine Leistungen erbringen kann und in diesem Sinn eine funktionslose Firma ist". Der VwGH (17.11.2005, 2001/13/0247) ging bei einer Qualifikation einer (formell-)rechtlich bestehenden Gesellschaft als steuerlich nicht existent aus, weil über die…
…von jahrzehntelanger Rechtsprechung auf einzelne Bestimmungen der BAO gestützt und wird dahingehend konkretisiert, dass den Steuerpflichtigen neben einer erhöhten Offenlegungspflicht insbesondere eine Beweismittelbeschaffungspflicht sowie eine Vorsorgepflicht treffen. Tritt ein Abgabepflichtiger in Geschäfte mit Domizil- oder Briefkastengesellschaften ein, dann hat er von Anbeginn dafür zu sorgen…
…Praxis ist die Anstalt (Etablissement, Establishment) aufgrund ihrer vielfältigen Ausgestaltungsmöglichkeiten die am häufigsten verwendete Rechtsform für Sitzgesellschaften. Begriffe wie "Steueroase" und "Briefkastengesellschaft" können durch ihre oftmals beliebige, pauschale Verwendung Gestaltungen zu Unrecht von vornherein in einem bedenklichen Licht erscheinen lassen, weil allein an die Begriffe…
…und ihre Muttergesellschaft, die O, funktionslos sind. Die Investitionsstruktur sei ausschließlich zum Zweck der Abgabenvermeidung, dh der Vermeidung einer sonst die Gewinnausschüttung treffenden Kapitalertragsteuerbelastung gewählt worden. Diese rechtliche Würdigung der Behörde steht diametral dem von der Behörde selbst festgestellten Sachverhalt entgegen und widerspricht den von…
… Rechtliche Würdigung: Unter Domizilgesellschaft wird eine Gesellschaft verstanden, die in einem Steueroasengebiet nach dessen Recht errichtet wurde. Neben Domizil oder Briefkastengesellschaften werden auch Sitz-, Beteiligungs-, Hilfs- oder funktionslose Holdinggesellschaften gereiht, deren rechtlicher Sitz sich in einem Niedrigsteuerland befindet. „Gemeinsames Merkmal in beinahe allen Sitzstaaten ist…