…dass die Arbeitszeiten sehr schwankten, je nach Auftragslage und Bereitschaft des freien Dienstnehmers seine Stundenleistungen anzubieten: 1/2002 165 2/2002 186 3/2002 155,50 4/2002 195 5/2002 116 6/2002 199,25 7/2002 30 8/2002 176 9/2002 200…
…Schlussbesprechung nichts. Mit Schreiben vom 2.5.2013 hat der steuerliche Vertreter den Sachverhalt wie folgt dargelegt: "Arbeitszeit, Arbeitsort Die freien Dienstnehmer sind bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit weder an örtliche, zeitliche noch fachliche Vorgaben der ***Bf*** gebunden (es werden solche Vorgaben auch nicht gemacht)…
…Im Zuge einer den Zeitraum vom 1. Jänner 2005 bis 31. Dezember 2006 umfassenden GPLA-Prüfung wurden die bei der Berufungswerberin (Bw.) als "freie Dienstnehmer" tätigen Mitarbeiter, an Hand der Merkmale des Gesamtbildes der jeweils erbrachten Detektivtätigkeiten bzw. Überwachungsdienste vom Prüfungsorgan als Arbeitsleistungen im Rahmen…
…2, 3 und 5). 2. Dienstverhältnisse - Arbeitnehmer - Steuerabzug vom Arbeitslohn: Gegenständlich steht in Streit, ob die von der Bw. im Prüfungszeitraum 2005 und 2006 an sogenannte "freie Dienstnehmer" ausbezahlten Entgelte (zB. Stundenhonorare, fiktive Reisekostenersätze) den Lohnabgaben (LSt., DB und DZ) zu unterwerfen seien, weil insoweit…
…Gegenstand des freien Dienstvertrages sind Dienstleistungen, die nicht in persönlicher Abhängigkeit geleistet werden. Insbesondere besteht keine dem Dienstvertrag vergleichbare Weisungsunterworfenheit und keine Bindung an bestimmte Arbeitszeiten; hingegen die Möglichkeit, den Ablauf der Arbeit selbst zu regeln und jederzeit zu ändern. Ein freier Dienstvertrag liegt vor…
…weitgehend zu gestalten. Vorliegendenfalls ist strittig, ob der Bf. in den Streitjahren als freier Dienstnehmer tätig war –oder – wie das Finanzamt festgestellt hat, aufgrund eines Dienstverhältnisses tätig geworden ist. Dabei ist das Gesamtbild dieser Tätigkeit danach zu beurteilen, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene…
…vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) erhoben, wenn im Inland eine Betriebsstätte des Arbeitgebers besteht. Gem. § 41 Abs. 1 FLAG haben alle Dienstgeber den Dienstgeberbeitrag (DB) zu leisten, die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen. Dienstnehmer sind gem. § 41 Abs. 2 FLAG u.a. Personen, die in einem Dienstverhältnis iSd…
…€ aus ihrer Tätigkeit bei der Bf. beziehen. Es ist daher davon auszugehen, dass viele freie Dienstnehmer auch noch anderen beruflichen Tätigkeiten nachgehen, um ihren Unterhalt zu bestreiten. Deshalb und auch aufgrund des erwähnten Rechts der genannten Personengruppen, einzelne Aufträge im Rahmen bestimmter Projekte anzunehmen…
…aber sowohl Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988 als auch Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art an freie Dienstnehmer im Sinne des § 4 Abs. 4 ASVG in die Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer einzubeziehen waren, ist für das Bundesfinanzgericht…
…Geschäftsführerin Arbeitnehmerin gem. § 47 Abs. 1 EStG 1988 oder "freie Dienstnehmerin" sei, aus: Maßgebend für die Beurteilung einer Leistungsbeziehung als Dienstverhältnis seien nicht die vertraglichen Abmachungen, sondern stets das tatsächlich verwirklichte Gesamtbild der vereinbarten Tätigkeit. Auch wenn arbeits- oder dienstrechtliche Bestimmungen vorsehen würden, dass durch…
…Antwortschreiben vom 6. Dezember 2007 gab der Bw. bekannt, er sei beim XY als freier Dienstnehmer beschäftigt gewesen, wobei eine Umsatzsteuer weder angesetzt noch verrechnet worden sei. Mit Bescheiden vom 12. Dezember 2007 nahm das FA das Verfahren betreffend Umsatzsteuer 2003 und 2004 gemäß § 303…
…aus nichtselbständiger Arbeit und war in der Zeit von 1. April 2006 bis 31. Dezember 2007 darüber hinaus als freier Dienstnehmer für die Y Bahn tätig. Laut Mitteilung gemäß § 109a EStG 1988 erhielt der Bw. für die zweitgenannte Tätigkeit im Jahr 2006 21.752,13…
…Streitjahr 2007 Einnahmen aus seiner Tätigkeit als Fahrradbote in der Höhe von 14.758,06 Euro, wobei er als freier Dienstnehmer tätig war. Das Finanzamt erließ den Bescheid entsprechend der abgegebenen Erklärung. Dieser ergab eine Abgabennachforderung in der Höhe von 1.800,92 Euro. Gegen…
…der Arbeitssituation befragt. Herr W. gab an, dass er als freier Dienstnehmer seine Steuer selbst zu entrichten habe und die Sozialversicherung von seinem Chef bezahlt wird. Das Dienstauto dürfe er auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzen. Weitere Privatfahrten sind nur mit Genehmigung des…
…Beitragsgrundlage). Arbeitslöhne sind Bezüge gemäß § 25 Abs 1 Z 1 lit a und b des Einkommensteuergesetzes 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art im Sinne des § 22 Z 2 des Einkommensteuergesetzes 1988 und an freie Dienstnehmer im Sinne des § 4 Abs. 4 ASVG. Gemäß …
…Auftraggebers zur Sozialversicherung nicht Teil der Gegenleistung für die Leistung bei freien Dienstverträgen.". Die Beschwerde wurde am 22.03.2022 dem Bundesfinanzgericht (BFG) zur Entscheidung vorgelegt. Über die Beschwerde wurde erwogen: 1. Sachverhalt Die Bf ist entsprechend den bisherigen Ausführungen als freie Dienstnehmerin (Immobilienmaklerin) tätig…
…für einen freien Dienstvertrag sprechen würde (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 27. April 2011, Zl. 2009/08/0123, mwN). Den Taxilenkern stand kein Fixum oder Spesenvergütung, sondern ausschließlich eine Umsatzbeteiligung zu; auch dieser Umstand spricht gegen die persönliche Abhängigkeit (schließt allerdings die Dienstnehmereigenschaft auch…
…bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge der GPLA Prüfung wurden bei der Berufungswerberin die Bezüge für die "Freien Dienstnehmer" dem Dienstgeberbeitrag unterworfen, da es sich nach Ansicht des Prüfers gemäß § 47 Abs. 2 EStG 1988 um "Echte Dienstnehmer" handeln würde. Aufgrund dieser Feststellungen wurden am 20…
…im gegenständlichen Fall die Frage des Vorliegens eines Dienstverhältnisses im Sinne des § 47 Abs. 2 EStG hinsichtlich jener Mitarbeiters, das seitens der Berufungswerberin als freier Dienstnehmer behandelt wurden. Die Legaldefinition des § 47 Abs. 2 EStG enthält als Kriterien, die für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses sprechen…
…i.d.F. Bf.) wurde in den Jahren 2009 bis 2013 als geringfügig beschäftigter freier Dienstnehmer für den Einzelunternehmer ***1*** tätig. Für die Jahre 2009 bis 2012 wurden dem zuständigen Finanzamt entsprechende Meldungen gemäß § 109a EStG 1988 übermittelt. Auf Grundlage einer bei ***1*** durchgeführten GPLA…