…das Finanzstrafverfahren fortzusetzen; einer Bestrafung darf aber kein höherer strafbestimmender Wertbetrag zugrunde gelegt werden, als er der finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit entspricht. Der unterbrochene Strafvollzug ist fortzusetzen. Die Fortsetzung eines durch Ratskammerbeschluss rechtskräftig beendeten gerichtlichen Strafverfahrens hat demnach im Sinne des § 54 Abs. 5 FinStrG formlos zu…
…Tag danach geführten Finanzstrafverfahren, der ihm dabei auferlegten empfindlichen Geldstrafen, welche er trotz schwieriger finanzieller Situation in Raten zu begleichen hatte, in Verbindung mit seiner jahrezehntelangen unternehmerischen Aktivität, bei welcher er beständig mit der von ihm übernommenen abgabenrechtlichen Verpflichtung zu fristgerechten Information des Abgabengläubigers in…
…0097). Sie erfolge somit formlos. Das Verfahren sei nach den Vorschriften über das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren zu führen. Einer Wiederaufnahme des Verfahrens iSd § 166 FinStrG bedürfe es nicht. Die Unzuständigkeitsentscheidung gemäß § 214 FinStrG als solche berechtige die Finanzstrafbehörde zur Einleitung bzw. Fortsetzung des Verfahrens. Das heiße…
…die Entscheidung beinhaltet, dass zur Fortführung des Finanzstrafverfahrens das Landesgericht Wien als Schöffengericht nicht zuständig gewesen wäre (vgl. BFG 8.3.2016, RV/5300003/2014). Hat die Staatsanwaltschaft Wien tatsächlich (eine Kopie des Beschlusses wurde vom Beschwerdeführer dem Bundesfinanzgericht nicht übermittelt) einen Einstellungsbeschluss nach § 190…
…gemäß diesem Bundesgesetz zugeführt werden. Dem Abgabepflichtigen können die Kosten des Verfahrens vor dem Beratenden Ausschuss vorgeschrieben werden, wenn sich die zuständigen Behörden darauf einigen (§ 77 Abs. 4 EU-BStbG). Im Falle eines Finanzstrafverfahrens gelten die in Kapitel C.2.4. erläuterten Auswirkungen betreffend Schiedsverfahren…
…lit. a FinStrG begangen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 8. August 2005, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Mit Schreiben vom 12. Juli 2005 sei dem Beschwerdeführer mitgeteilt worden, dass gegen ihn ein Finanzstrafverfahren eingeleitet worden sei…
…beim Verwaltungsgerichtshof eingeräumt. Zahlungsaufforderung Die Geldstrafen und die Kosten des Finanzstrafverfahrens sind gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG binnen eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und mittels eines gesondert zugehenden Erlagscheines auf das Postsparkassenkonto des Finanzamtes Feldkirch zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung…
…der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 16. April 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 22. März 2010, StrNr. X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG zu…
…die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Die Prüfung ist nach den für die Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes im Untersuchungsverfahren geltenden Bestimmungen vorzunehmen. Ergibt die Prüfung, dass die Durchführung des Strafverfahrens nicht…
…Fortsetzung" desselben nach Ergehen einer Unzuständigkeitsentscheidung des Gerichtes im Sinne des § 54 Abs. 5 FinStrG hat formlos zu erfolgen (siehe dazu auch VwGH 92/15/0097 vom 23. Juni 1993). Das durch Unzuständigkeitsentscheidung des Gerichtes beendete gerichtliche Finanzstrafverfahren war somit formlos verwaltungsbehördlich fortzusetzen. Die Erlassung…
Bei der Registrierkasse kam es zu Schwierigkeiten bei der Erfassung des AES Schlüssels. Die Unterlagen hätte der Beschuldigte rechtzeitig gebracht. Die Verhandlungsleiterin weist darauf hin, dass die Schlussbesprechung am 25.6.2018 stattgefunden hat, die Kasse jedoch erst ein Jahr später (5.6.2019) über…
…das Finanzstrafverfahren fortzusetzen; einer Bestrafung darf aber kein höherer strafbestimmender Wertbetrag zugrunde gelegt werden, als er der finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit entspricht. Der unterbrochene Strafvollzug ist fortzusetzen. Die Fortsetzung eines durch Ratskammerbeschluss rechtskräftig beendeten gerichtlichen Strafverfahrens hat demnach im Sinne des § 54 Abs. 5 FinStrG formlos zu…
…Entscheidung des Spruchsenates war. Zudem liegen umfangreiche weitere Feststellungen zu Abgabennachforderungen für andere Tatzeiträume vor, womit im anschließenden behördlichen Verfahren auch zu prüfen sein wird, ob nicht bei erweiterter Tatverdachtslage die Zuständigkeitsgrenze für ein gerichtliches Finanzstrafverfahren überschritten wird. Es ist somit eine umfangreiche Ergänzung des…
…als Bescheid qualifiziert. Bei Vorliegen eines Verdachts eines vorsätzlichen Finanzvergehens, ausgenommen einer Finanzordnungswidrigkeit (nur solchen Einleitungen kann nach der Argumentation des Verfassungsgerichtshofes normative Wirkung zukommen), hat daher die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens mit Bescheid zu erfolgen. Der Gesetzgeber hat dies in der Finanzstrafgesetznovelle 2007, BGBl I…
…Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Bf. ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, er habe als Einzelunternehmer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Jahre 2000, 2002 - 2008 in folgender…
…wenn der Abgabepflichtige die Tat deshalb begeht, weil ihm die liquiden Mittel zur Entrichtung der Selbstbemessungsabgaben fehlen (VwGH 29.1.2000, 99/12/0046). In diesem Stadium des Verfahrens ist zu untersuchen, ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens vorliegen. Der Verdacht, die Bf…
…Strafnummer XXX, gegen den Beschwerdeführer (Bf.) ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht besteht, dass dieser im Bereich dieses Finanzamtes vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen für 12/2001, 1 und 3/2002 eine Verkürzung von Vorauszahlungen…
…unrichtiger bzw. die verspätete Abgabe oder Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen zu einer Verkürzung der Umsatzsteuer führen musste. Es bestehen damit nach Ansicht der Beschwerdebehörde auch ausreichende Verdachtsmomente hinsichtlich der subjektiven Tatseite. Die Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachts auf ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit…
…eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das Gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise, insbesondere aus eigener Wahrnehmung vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangen. Nach Abs.3 leg cit. haben die Finanzstrafbehörden erster Instanz bei Vorliegen genügender Verdachtsgründe das Strafverfahren einzuleiten, insoweit die Durchführung des Strafverfahrens…
…§ 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine Geldstrafe in der Höhe von 3.000,-- € verhängt und für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen ausgesprochen. Die Kosten des Strafverfahrens wurden gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG…