…31.12.2003 ist jeweils ein negatives Eigenkapital ersichtlich. Die Bw. verfügte zum 31.12.2002 über keinerlei flüssige Mittel oder Bankguthaben. Zum 31.12.2003 betrug das Kassen- und Bankguthaben insgesamt lediglich Euro 589,67. Die Forderungen zum 31.12.2003 iHv 2.736…
…zu Recht besteht. Die sofortige Bezahlung dieser Nachforderung würde für die Revisionswerberin einen unverhaltnismäßigen Nachteil darstellen, da sie nicht über die erforderlichen flüssigen Mittel in dieser Höhe verfügt. Sie verfügt außerdem nicht über besicherbares Vermögen müsste sich sohin ohne die aufschiebende Wirkung über ihren Kontokorrentkredit …
…liquide Mittel würden in Höhe von minus 1.684,90 € vorhanden sein. Die Revisionswerberin verfüge über Vermögen, jedoch sei dieses im Eigenheim sowie den benötigten Fahrzeugen gebunden, die Waren des deutschen Einzelunternehmens könnten nur über mehrere Monate in flüssige Mittel umgewandelt werden (der Verkauf…
…gegeben: 3.1. Es liegt eine "erhebliche Härte" vor, weil eine wirtschaftliche Notlage der Antragstellerin damit einherginge: Es sind weder ausreichend flüssige Mittel noch veräußerbares oder belastungsfähiges Vermögen vorhanden. Grundsätzlich genügt zwar der Umstand, dass ein Nachsichtsansuchen gestellt und noch unerledigt ist, nicht für eine…
…Entrichtung der Abgaben für die Bw. mit erheblicher Härte verbunden wäre, da ausreichende flüssige Mittel nicht vorhanden wären. Auf Grund der Gewinne aus der ärztlichen Tätigkeit wäre eine Einbringlichkeit der Abgabenschuld nicht gefährdet. Gegen die Berufungsentscheidung betreffend die Jahre 2005-2008 vom 11. Oktober 2012…
…Instanz von Amts wegen vorgenommene Überprüfung ergab unbestrittenermaßen: Das Sparbuch diente als "Liquiditätsbuffer". Waren ausreichend flüssige Mittel im Betrieb vorhanden, wurden diese entnommen und auf das Sparbuch transferiert. Wurden die Mittel anschließend wieder im Betrieb benötigt, wurden diese vom Sparbuch abgehoben und dem Betrieb zugeführt…
…haben ...", nämlich 1. Vorräte etc. + 2. Forderungen gesamt rund S 332.676; 3. flüssige Mittel - Konten bei der A-Bank: Kontokorrent Konto Nr. 1: S 262.723 Kontokorrent-Konto Nr. 2: S 132.297 Kassasammelkonto S 215.980,35; 4. ARAP S 10.553. - "IV…
…um solche handle, die ab März des Jahres 2001 zu entrichten gewesen wären. Ab dieser Zeit habe die GmbH jedoch weder über flüssige Mittel noch über nennenswerte Zahlungseingänge verfügt. Die Tätigkeit der Gesellschaft habe im Wesentlichen in Lohnarbeit für die J-GmbH bestanden. Größere Zahlungseingänge…
…45%; 10 Jahre, 3,56% und 20 Jahre 3,86% zur Zinsabsicherung abgeschlossen. Weiters würden flüssige Mittel (€ 5,9 Mio und ab 2018 11,8 Mio) veranlagt und daraus Erträge erwirtschaftet. Bei den Vermietungen an die Stadtgemeinde O. (Gesellschafterin) betreffend Feuerwehr, Bauhof, Volkschule und…
…30 Abs 2 VwGG) erreicht werden kann (VwGH 24.2.1993, 91/13/0200). Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte" führen, wobei lediglich eine Verschleuderung des Vermögens nicht verlangt werden darf (VwGH 4…
…Die Bf. brachte vor, dass sie nicht ausreichend flüssige Mittel zur Verfügung habe, um diese Gebührenschuld begleichen zu können. Mit Bescheid vom 2.2.2010 wurde der Antrag vom 19.10.2009 um Bewilligung einer Nachsicht abgewiesen. Fristgerecht wurde dagegen Berufung/Beschwerde erhoben. Der Gebührenschuld…
…auch wenn sie erst später festgesetzt werden. Sie begründen Ihr Rechtsmittel damit, dass der Gesellschaft angeblich keinerlei flüssige Mittel zur Verfügung gestanden wären, wobei aber ein zwingender Nachweis in diesem Haftungsverfahren nicht erbracht werden konnte, jedoch durch die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen entgegen Ihren Behauptungen zu…
…aller Gläubiger unwahrscheinlich ist. Berücksichtigt man weiters, dass die G nach der Aktenlage ab 1996 durch eine weitere weitreichende die Zession an einen Gesellschafter und Lieferanten nicht in der Lage war über flüssige Mittel selbst zu disponieren, verstärkt dies die Vermutung einer Ungleichbehandlung der Gläubiger…
…nicht ersichtlich. Bei einem Einzelhandelsgeschäft in der Lebensmittelbranche ist wohl davon auszugehen, dass der überwiegende Teil dieser Umsätze bar erfolgt ist und somit auch zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten ausreichend flüssige Mittel zur Begleichung der Abgabenschulden zur Verfügung gestanden haben. Vielmehr ist wohl davon auszugehen, dass…
…Betriebseinstellung nach der versuchten Sanierung, das Unterbleiben der Ertragsfähigkeit, das Eintreten weiterer Verluste, ein Missverhältnis zwischen den flüssigen Mitteln und der weiter bestehenden Schuldenlast. Für das ho. Finanzamt unstrittig ist, dass der Abgabepflichtige seinen Betrieb nach versuchter Sanierung (Forderungsverzicht der *bank T.. im Jahr 2003)…
…Vertreters hervorgeht, diente das Sparbuch als "Liquiditätsbuffer". Waren ausreichend flüssige Mittel im Betrieb vorhanden, wurden diese entnommen und auf das Sparbuch transferiert. Wurden die Mittel anschließend wieder im Betrieb benötigt, wurden diese vom Sparbuch abgehoben und dem Betrieb zugeführt. Dies diente einerseits weitgehend dazu, den…
…der Bank) derart erweitert hätte, dass dieser Gläubiger - wie der Berufungswerber selbst dies darstellt - die Möglichkeit hat, ihm jegliche Dispositionsmöglichkeit über flüssige Mittel zu entziehen, so würde auch dies eine schuldhafte Verletzung der dem Vertreter auferlegten Pflichten bedeuten. Was die Lohnabgaben betrifft, ist - wie dies…
…der Erfüllung des Liquiditätserfordernisses" (ursprünglich nach § 25 BWG, nunmehr nach Teil 6 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013) "entstanden" sind. Das "Liquiditätserfordernis" besteht insbesondere in der Verpflichtung zur Haltung (näher geregelter) ausreichender "flüssiger Mittel" (§ 25 BWG; nunmehr Teil 6 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013…
…Erfüllung des Liquiditätserfordernisses" (ursprünglich nach § 25 BWG, nunmehr nach Teil 6 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013) "entstanden" sind. 25 Das "Liquiditätserfordernis" besteht insbesondere in der Verpflichtung zur Haltung (näher geregelter) ausreichender "flüssiger Mittel" (§ 25 BWG; nunmehr Teil 6 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013…
…der Erfüllung des Liquiditätserfordernisses" (ursprünglich nach § 25 BWG, nunmehr nach Teil 6 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013) "entstanden" sind. Das "Liquiditätserfordernis" besteht insbesondere in der Verpflichtung zur Haltung (näher geregelter) ausreichender "flüssiger Mittel" (§ 25 BWG; nunmehr Teil 6 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013…