…abweichenden finanzmathematischen Berechnung der Erwerbe und Verkäufe von Wertpapieren resultierende Kapitalertragsteuer für | Jänner 1999 | mit | ATS | 122.459,- | Februar 1999 | mit | ATS | 91.878,- | März 1999 | mit | ATS | 5.139.650,- | Mai…
…müssen bzw. ja den Kunden auch bekannt war, dass andere Banken die Stückzinsen aufgrund progressiver finanzmathematischer Berechnungsmethoden ermittelten. Im Hinblick auf die oben angeführten Umstände erscheint es insgesamt im Rahmen des Ermessens nicht unbillig die Bw. zur Gänze für die Differenz zwischen linear bzw. progressiv…
…EStR 2000) beseitigt worden. Dort sei grundsätzlich nur mehr die finanzmathematische Berechnung vorgesehen. Die Ausführungen in Rz 6186 EStR 2000 zur Ermittlung des inneren Wertes einer Nullkuponanleihe stellten eine wesentliche inhaltliche Änderung in der Auslegung des Begriffes der anteiligen Kapitalerträge in § 95 Abs 4 Z…
…müssen bzw. ja den Kunden auch bekannt war, dass andere Banken die Stückzinsen aufgrund progressiver finanzmathematischer Berechnungsmethoden ermittelten. Im Hinblick auf die oben angeführten Umstände erscheint es insgesamt im Rahmen des Ermessens nicht unbillig die Bw. zur Gänze für die Differenz zwischen linear bzw. progressiv…
…ebenfalls noch die lineare Rechnungsmethode gestattet, allerdings unter der Bedingung, dass diese Art der vereinfachten Berechnung zu keinen wesentlichen Abweichungen im Vergleich zur finanzmathematischen Berechnung führe. In den Einkommensteuerrichtlinien werde unter Rz 6186, geändert durch Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 12. Juni 2001, ausgeführt…
…verworfenen Ansicht zur Zulässigkeit solcher Kapitalertragsteuergutschriften aus, so kamen für eine Haftung in Ausübung des Ermessens jedenfalls nur die Unterschiedsbeträge zwischen "linearer" und "finanzmathematischer" Berechnung der angeblich entstandenen Kapitalertragsteuergutschriften in Frage. Es muss selbst einem schlichten Wertpapierkäufer bedenklich erscheinen, dass die beim Kauf der Anleihe…
…die (gesetzlich nicht geregelte) Abgrenzung der Stückzinsen, für die das BMF auf dem Erlassweg ein Wahlrecht zwischen einer einfacheren ("linearen") bei vorzeitigem Verkauf eines teilverzinslichen Wertpapiers (hier einer Nullkuponanleihe) und einer aufwendigeren ("finanzmathematischen") Berechnung eingeräumt habe. Dieses Wahlrecht sei erst durch die am 21.12…
…für Forderungswertpapiere, im Besonderen von Stückzinsen bei vorzeitigen Verkäufen. Es ist somit abschließend festzuhalten, dass zweifellos eine lineare Berechnung einfacher ist als eine finanzmathematische. Ohne gesetzliche Grundlage rechtfertigt dieser Umstand jedoch - trotz Verpflichtung zur Administration durch Dritte - die Anwendung pauschaler vereinfachter Abgrenzungsmethoden nicht, wenn diese…
…bisherige Laufzeit entfallenden Zinsen erhalten hatten, die nach der so genannten linearen Methode - durch Verteilung des Unterschiedsbetrages zwischen Einlösungswert und Ausgabewert auf die Gesamtlaufzeit der Anleihe - ermittelt worden waren. Nach Ansicht des Prüfers seien die Zinsanteile finanzmathematisch zu berechnen, woraus sich folgende Nachforderungsbeträge an Kapitalertragsteuer…
…im Übrigen nicht die nunmehr strittigen Fälle, sondern sollte diese Bestimmung in der Einführungsphase der KESt die Abgrenzung der Zinsen mit unterschiedlichen KESt-Sätzen erleichtern. Die BP wende daher eine entsprechende finanzmathematische Berechnung an. Im Haftungswege sei der Bw. die zu hoch erstattete KESt in…
… Wie bereits ausgeführt, ermöglicht nur eine finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen die wirtschaftlich getreue Abbildung der auf die einzelnen Zeiträume entfallenden Zinsenanteile und knüpft das Abgabenrecht im Bereich des KESt-Abzuges an den wirtschaftlich geprägten Begriff "Kapitalertrag" an. Der Inhalt der diesbezüglichen Regelungen ist daher auch…
…EStR 2000) beseitigt werden. Dort sei grundsätzlich nur mehr die finanzmathematische Berechnung vorgesehen. Die Ausführungen in Rz 6186 EStR 2000 zur Ermittlung des inneren Wertes einer Nullkuponanleihe stellten eine wesentliche inhaltliche Änderung in der Auslegung des Begriffes der anteiligen Kapitalerträge in § 95 Abs 4 Z…
…an das BMF zur Berechnung gestellt wurden, legt überdies den Schluss nahe, dass nicht von allen Banken bzw. in allen Fällen die lineare Methode angewendet wurde bzw. werden sollte, sondern bei Transaktionen, wo es für den Kunden von Vorteil war, eine finanzmathematische Ermittlung in Erwägung…
…abweichenden finanzmathematischen Berechnung der Erwerbe und Verkäufe und der aufgrund der steuerpflichtig angesehenen Ausfolgungen von Wertpapieren resultierende Kapitalertragsteuer für | April 1998 | mit S 14.902,- | Juli 1998 | mit S 235.145,. | August 1998 | mit S 74.916,- fest und…
…Erwerber einer der berufungsgegenständlichen Nullkuponanleihen bei einem Verkauf vor dem Ende der Laufzeit in vielen Fällen mit einem unverhältnismäßig von den wirtschaftlichen Gegebenheiten abweichenden Kapitalertragsteuerabzug endgültig belastet würde. Dass eine lineare Berechnung einfacher durchzuführen ist, als eine finanzmathematische Berechnung liegt in der Natur der Sache…
…abweichenden finanzmathematischen Berechnung der Erwerbe und Verkäufe und der aufgrund der steuerpflichtig angesehenen Ausfolgungen von Wertpapieren resultierende Kapitalertragsteuer für | November 1998 | mit S 267.724,- | Jänner 1999 | mit S 164.712,- | März1999 | mit S 195.294,- | Juli 1999…
…Erwerber einer der berufungsgegenständlichen Nullkuponanleihen bei einem Verkauf vor dem Ende der Laufzeit in vielen Fällen mit einem unverhältnismäßig von den wirtschaftlichen Gegebenheiten abweichenden Kapitalertragsteuerabzug endgültig belastet würde. Dass eine lineare Berechnung einfacher durchzuführen ist, als eine finanzmathematische Berechnung liegt in der Natur der Sache…
…der Verhandlungen von Bankenvertretern mit dem BMF. Die Heranziehung der Bw. zur Haftung erscheint nicht unbillig, weil sie verpflichtet war die Kapitalertragsteuer richtig zu berechnen sie, auch wenn die Initiative wohl überwiegend von den Kunden ausgegangen ist, die unrichtige Gutschrift verhindern hätte können, ihr bzw…
…Bezirk die sich aufgrund der von den Erklärungen der Bw. abweichenden finanzmathematischen Berechnung der Erwerbe und Verkäufe und der aufgrund der steuerpflichtig angesehenen Ausfolgungen von Wertpapieren resultierende Kapitalertragsteuer u.a. für | Mai 1997 | mit S 4.451.169,- | Juni 1997 | mit…
…Erwerber einer der berufungsgegenständlichen Nullkuponanleihen bei einem Verkauf vor dem Ende der Laufzeit in vielen Fällen mit einem unverhältnismäßig von den wirtschaftlichen Gegebenheiten abweichenden Kapitalertragsteuerabzug endgültig belastet würde. Dass eine lineare Berechnung einfacher durchzuführen ist, als eine finanzmathematische Berechnung liegt in der Natur der Sache…