…dividiert werden und mit 365 Tagen multipliziert werden, um jenen Betrag an Einkünften zu erhalten, der zur Ermittlung des fiktiven Jahreseinkommens herangezogen wird. Auf diesen errechneten Betrag zuzüglich der tatsächlich erzielten, übrigen steuerpflichtigen Einkünfte, die nicht umgerechnet werden, und nach Abzug des Sonderausgabenpauschbetrages wird sodann…
…ob die im Jahr 2001 von der E-GmbH bezogenen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (zeitlich gesehen bezogen vor dem Erhalt des Arbeitslosengeldes ab 1.7.2001) zur Aufrechterhaltung der vollen Steuerprogression auf ein fiktives Jahreseinkommen hochzurechnen sind (Ansicht des Finanzamtes) oder nicht (Ansicht des Bw.). …
…aus den Haupteinkunftsarten (hier: Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) aus. Bei diesem "Hochrechnungsverfahren" werden diese Einkünfte zur Aufrechterhaltung der vollen Steuerprogression auf ein fiktives Jahreseinkommen (hier 26.502 €) hochgerechnet. Dabei darf die sich ergebende Steuer jedoch nicht höher sein als jene…
…eingehender Befassung mit der Materie, wurde es mir klar, dass die Crux offensichtlich darin liegt, dass im fiktiven Einkommen, das durch Progressionsvorbehaltsrechnung zustande gekommen ist, auch die steuerfreie Notstandshilfe und das Krankengeld von insgesamt € 8.405,60 enthalten sind. Dieser Betrag muss aber vorher…
…Transferleistungen (Arbeitslosenunterstützung, steuerfreies Krankengeld) bezogen wurden, dividiert werden und mit 365 Tagen multipliziert werden, um jenen Betrag an Einkünften zu erhalten, der zur Ermittlung des fiktiven Jahreseinkommens herangezogen wird. Auf diesen errechneten Betrag zuzüglich der tatsächlich erzielten, übrigen steuerpflichtigen Einkünfte, die nicht umgerechnet werden, und…
…mit BVE (Beschwerdevorentscheidung) abgewiesen. Insbesondere wird in der Begründung der BVE vom FA wie folgt ausgeführt: … Es sind daher zur Bestimmung des Durchschnittssteuersatzes die in den Monaten Mai bis Dezember 2015 bezogenen Einkünfte auf ein fiktives Jahreseinkommen hochzurechnen. Lediglich die in den Monaten Jänner…
…ab und führte aus, nach Vorlage der monatlichen Lohnzettel seien zur Bestimmung des Durchschnittssteuersatzes die laufenden Bezüge für die Monate Jänner bis März 2015 auf ein fiktives Jahreseinkommen hochgerechnet und jene für April bis Dezember 2015 in tatsächlicher Höhe angesetzt worden. Da sich bei der…
…Arbeitslosengeld werden somit die für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte aus den Haupteinkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 4) zur Aufrechterhaltung der vollen Steuerprogression auf ein fiktives Jahreseinkommen umgerechnet ("Hochrechnungsverfahren"). Hochzurechnen sind nur die Einkünfte, die außerhalb des Zeitraumes der Arbeitslosigkeit bezogen wurden (vgl…
…befreit. Allerdings werden gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 bei der Steuerbefreiung für das Arbeitslosengeld die für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte aus den Haupteinkunftsarten zur Aufrechterhaltung der vollen Steuerprogression auf ein fiktives Jahreseinkommen umgerechnet. Ausländisches Arbeitslosengeld ist in Österreich grundsätzlich steuerpflichtig (vgl. Doralt, EStG…
…gem. § 69 (OÖ GKK) zugeflossen seien. In dem dagegen eingebrachten Vorlageantrag verwies der Berufungswerber unter anderem darauf, dass die Berechnung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) unzulässig und ein rechnerisch ermitteltes, fiktives Jahreseinkommen von € 30.154,95 reine Utopie sei. Wofür solle er für etwas Steuer bezahlen…
…Tätigkeit durch 123 Tage dividiert und mit 365 multipliziert hätte, würde sich ein fiktives Jahreseinkommen in Höhe von 17.112,68 € und bei Anwendung des progressiven Steuersatzes eine Gutschrift von 52,12 € ergeben. Dadurch dass im Oktober des Streitjahres Transferleistungen und Arbeitseinkünfte gleichzeitig…
…und von 1. Oktober bis 31. Dezember 2003 unselbständig beschäftigt gewesen. Bei der Berechnung des Durchschnittssteuersatzes sei sein dreimonatiges Einkommen auf ein fiktives Jahreseinkommen hochgerechnet und mit einem Durchschnittssteuersatz von 37,97 % belastet worden. Dies sei eine absolute Ungerechtigkeit gegenüber anderen Steuerzahlern. Außerdem sei ihm…
…4) zur Aufrechterhaltung der vollen Steuerprogression auf ein fiktives Jahreseinkommen umgerechnet; die festzusetzende Steuer wird jedoch mit der Höhe begrenzt, die sich bei Steuerpflicht sämtlicher Bezüge (auch des Arbeitslosengeldes) ergeben würde. Der Umrechnung auf ein Jahreseinkommen unterliegen die Einkünfte und damit der um Werbungskosten gekürzte…
…der Hochrechnung ausgeschieden worden seien. Die im Zeitraum 1.9. - 31.12. bezogenen Einkünfte der PVA und die Zusatzpension seien auf ein fiktives Jahreseinkommen hochgerechnet worden. Nach Berücksichtigung der Freibeträge, Sonderausgaben und weiterer Abzugsposten ergebe sich ein Durchschnittssteuersatz von 29,80%, der auf das steuerpflichtige…
…wurde. Die beantragten Werbungskosten für die Anschaffung eines Personalcomputers wurden den nichtabzugsfähigen Kosten der Lebensführung zugeordnet. Dagegen wurde fristgerecht berufen. Laut der Begründung des Einkommensteuerbescheides sei ein fiktives Jahreseinkommen von S 332.427,-- ermittelt worden. Das sei genau um S 288.755,-- zu viel, denn…
…Beschwerdeführerin habe aufgrund ihrer Leistungswilligkeit sogar acht Monate auf den Ansprach auf Alterspension verzichtet. Nunmehr werde diese Leistungsbereitschaft bestraft und das erzielte Einkommen auf ein fiktives Jahreseinkommen hochgerechnet und nur aufgrund der Kontrollrechnung bloß das Arbeitslosengeld, welches ja schon von einem Nettobetrag ausbezahlt worden sei…
…Kalenderjahr bezogenen Einkünfte aus den Haupteinkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 4) zur Aufrechterhaltung der vollen Steuerprogression auf ein fiktives Jahreseinkommen umgerechnet (VwGH 26.7.2007, 2006/15/0065 und 0066 etwa zur Einbeziehung ausländischer Einkünfte). Die festzusetzende Steuer wird mit der Höhe begrenzt…
…In einem solchen Fall sind die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 zur Aufrechterhaltung der vollen Steuerprogression auf ein fiktives Jahreseinkommen hochzurechnen (Hochrechnungsverfahren). Die festzusetzende Steuer wird mit der Höhe begrenzt, die sich bei Steuerpflicht sämtlicher Bezüge (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit…
…noch nicht zu berücksichtigen ist. Die für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte aus den Haupteinkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 4 EStG 1988) werden somit zur Aufrechterhaltung der vollen Steuerprogression auf ein fiktives Jahreseinkommen umgerechnet (Mayr/Hayden in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG21, § 3…
…Kalenderjahr bezogenen Einkünfte auf ein fiktives Jahreseinkommen umgerechnet. Die festzusetzende Steuer wird mit der Höhe begrenzt, die sich bei Steuerpflicht sämtlicher Bezüge (auch des Arbeitslosengeldes) ergeben würde. Eine Umrechnung erfolgt nur bei den laufenden Einkünften. Der Hochrechnung auf ein Jahreseinkommen unterliegen die Einkünfte und damit…