…ergeht. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem auch das Adressfeld zählt) kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und…
…die Bezeichnung des Bescheidadressaten durch Anführen seines Vor- und Zunamens zu erfolgen (Ritz, BAO³, § 93 Tz.6). Eine Adressierung "an die Erben nach H. ", somit ohne Angaben der Namen der Erben, reicht nicht aus (VwGH-Erkenntnis vom 24. Februar 2005, 2001/15/0160). Der Bescheidadressat…
…des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. 2. 2007, 2004/13/0151 ist bei einer im Firmenbuch eingetragenen Kapitalgesellschaft der Bescheidadressat durch seine Firma (nunmehr § 17 UGB) anzugeben. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung…
…des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. 2. 2007, 2004/13/0151 ist bei einer im Firmenbuch eingetragenen Kapitalgesellschaft der Bescheidadressat durch seine Firma (nunmehr § 17 UGB) anzugeben. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung…
…der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Soweit Rechtsfragen zu lösen waren (fehlerhafte Bezeichnung des Bescheidadressaten; Bindungswirkung strafrechtlicher Entscheidungen…
…werden, da es sich um keine fehlerhafte Bezeichnung der Bescheidadressaten handelt, sondern um eine fehlende bzw. unzureichende Bezeichnung, welche mehrere Deutungen zulässt, im Beschwerdefall sohin, welche Wohnungseigentumsgemeinschaft (Mitbeteiligte) konkret angesprochen werden soll. Das Bundesfinanzgericht gelangt daher zur Ansicht, dass die Erledigung des Finanzamtes vom 4…
…2005/16/0187). Ein Deuten eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten ist zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt wäre und kein Zweifel an der Identität des Empfängers bestünde (VwGH 11.6.2021, Ro 2020/13/0005…
…Bescheide auslösenden Abgabenschuld ist diese Bezeichnung nur unvollständig und auch keiner Auslegung zugänglich. Das "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten ist zulässig und geboten (VwGH 24.2.1999, 98/13/0118), wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt ist…
…Bezeichnung des Bescheidadressaten, also ein Vergreifen im Ausdruck und damit eine gemäß § 293 Abs 1 BAO berichtigungsfähige (wenn auch allenfalls noch nicht bescheidmäßig berichtigte) Unrichtigkeit gegeben ist, kann nicht von einem (unzulässigen) Umdeuten, sondern von einem (zulässigen und gebotenen) "Deuten" des bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten…
…sollte, ist diese fehlerhafte Bezeichnung des Bescheidadressaten unbeachtlich (vgl. VwGH vom 23.4.1998, 96/15/0199, 26.4.1995, 93/13/0191,0321). 2. Auflösung der Haftrücklage nach erfolgter Umwandlung: § 14 KStG 1988 in der ab der Veranlagung 1994 geltenden Fassung des Steuerreformgesetzes 1993…
…ergeht. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem auch das Adressfeld zählt) kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und…
…ergeht. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem auch das Adressfeld zählt) kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und…
…ergeht. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem auch das Adressfeld zählt) kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und…
…ergeht. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem auch das Adressfeld zählt) kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und…
…zu bezeichnen, er hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Nach ständiger Rechtsprechung ist ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht…
…des Verfahrens als Betroffene des Bescheides sowie für die Behörde und in weiterer Folge für den Verwaltungsgerichtshof die Identität des Bescheidadressaten zweifelsfrei feststeht. Solange erkennbar ist, wem gegenüber die Behörde den Bescheid erlassen will, führt eine fehlerhafte Bezeichnung des Bescheidadressaten nicht zur absoluten Nichtigkeit des…
…und offenkundig bloß ein Fehler in der Bezeichnung des Bescheidadressaten vorliegt (VwGH 26. 6. 2014, 2013/15/0062). Somit war durch das BFG in der Sache selbst zu entscheiden. Das Finanzamt legte in diesem Sinn nach dem Wortlaut des Vorlageberichtes auch die Beschwerde der Verl…
…Parteibenennungen im konkreten Fall zur absoluten Unwirksamkeit der bekannt gegebenen Entscheidungen führen. Dazu ist festzuhalten, dass eine fehlerhafte Bezeichnung des Bescheidadressaten dann unbeachtlich ist, wenn keine Zweifel an der Identität des Empfängers bestehen. Im gegenständlichen Fall hat die Behörde in ihren Ermittlungen immer den Bf…
…bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten ist zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt ist. Der Bescheid einer Verwaltungsbehörde ist dabei als ein Ganzes zu beurteilen. Spruch und Begründung bilden eine Einheit; bestehen Zweifel über den Inhalt des…
…ergeht. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem auch das Adressfeld zählt) kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und…