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UFSW FSRV/0047-W/08Teilrechtskraft des Schuldspruches bei Berufung gegen die Strafhöhe hindert den UFS nicht, bei der Strafbemessung eine nicht eingetretene Abgabenverkürzung zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.11.2008

…14/0177). Dies hindert die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz nicht, im Rahmen der Strafbemessung strafrelevante Lebensumstände jeglicher Art zu bedenken, wie dies im Sinne des § 23 FinStrG gefordert ist. Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist nämlich Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters…

BFG RV/7501305/2014Schwere des Anlassdelikts ist ohne Belang für die Strafhöhe der unrichtig erteilten Lenkerauskunft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.01.2015

…die Strafbemessung beim fahrlässig begangenen Ungehorsamsdelikt der Nichterteilung der Lenkerauskunft die schwere Verschuldensform der dem Auskunftsverlangen zu Grunde liegenden Verwaltungsübertretung (dort ebenso Hinterziehung infolge Parkscheinmanipulation) berücksichtigt hat, weil die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität einer Beeinträchtigung durch die Tat Grundlage für die…

UFSG FSRV/0040-G/08Handelsvertreter für Tierkraftfutter als steuerliches U-Boot; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)22.04.2010

…allenfalls dem, dass für die Inanspruchnahme von Mehrkindzuschlägen ein relevantes Einkommen beispielsweise der in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten eine gewisse Höhe nicht überschritten werden darf. Zur Strafbemessung: Gemäß § 23 Abs.1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung zunächst die Schuld des Täters. Gemäß § 23…

BFG RV/6300022/20181. Unterbleibende Vorauszahlungen an Umsatzsteuer eines Konsulenten für Rechtssachen 2. Nicht feststellbare seelische Belastung infolge der Erwartung des Einschreitens der Finanzstrafbehörde 3. Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.12.2019

…FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung zunächst die Schuld des Täters. Gemäß § 23 Abs. 2 und 3 FinStrG sind bei der Ausmessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen und zusätzlich die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche…

BFG RV/7500038/2025Für vier Lampen über mehrere Jahre wurde keine Gebrauchsbewilligung beantragt bzw. Gebrauchsabgabe entrichtet. Dass Kordongesimse, Dachvorsprünge usw. hervorragen, bedeutet nicht, dass die Grundgrenze erst ab den Gesimsen gegeben ist.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.06.2025Teil 1/2

…sich nicht als geringfügig angesehen werden kann. Die Strafbemessung erfolgte unter Annahme durchschnittlicher wirtschaftlicher Verhältnisse. Ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse konnten zu Ihren Gunsten nicht angenommen werden, da Sie von der eingeräumten Möglichkeit, diese darzulegen, keinen Gebrauch gemacht haben und für eine solche Annahme kein Anhaltspunkt besteht. …

UFSL FSRV/0049-L/04Fehlende Voraussetzung für ein Absehen von einer Bestrafung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.10.2004

…Grundlage für die Strafbemessung die Schuld des Täters. Nach Abs. 2 und 3 dieser Bestimmung sind bei Bemessung der Strafe dabei die Erschwerungs- und die Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen und auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Der Umstand, dass die…

BFG RV/1300006/2022Verzollungsumgehung für in der Schweiz gekaufte Waren von netto mehr als € 9.000,00, für die die Schweizer Umsatzsteuerrückvergütung in Anspruch genommen wurde, aber beim Grenzübertritt in die EU kein Zollverfahren beantragt wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.09.2023Teil 2/2

…allein schon deshalb die Voraussetzungen für die Anwendung einer Verwarnung gemäß § 25 FinStrG nicht vorliegen. Strafbemessung: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung die Schuld des Täters. § 23 Abs. 2 FinStrG: Bei der Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe…

UFSL FSRV/0091-L/04Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen durch die Gesellschafter eines Ankündigungsunternehmens; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.10.2004

…1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung zunächst die Schuld der Täter. Nach Abs. 2 und 3 dieser Bestimmung sind bei Bemessung der Strafe dabei die Erschwerungs- und die Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen, aber auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Täter zu berücksichtigen…

BFG RV/7300014/2016In dubio keine Wissentlichkeit für einen Teilbetrag an USt, wenn laut Vertrag die Ust vom Käufer überrechnet werden sollte.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.05.2017

…verbundener Entrichtung der Abgaben auf dem Finanzamtskonto durchführen würde. Strafbemessung: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung die Schuld des Täters. § 23 Abs. 2 FinStrG: Bei Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen…

BFG RV/5300010/20161. Fahrlässige Verkürzungen österreichischer Abgaben durch einen Fahrzeughändler, welcher mit Unterstützung eines deutschen Steuerberaters eine Niederlassung in Deutschland vortäuscht und deutsche Abgaben vermeiden will; 2. Strafbemessung unter Bedachtnahme auf eine überlange Verfahrensdauer; 3. Kostenersatz für Sachverständigen-Gutachten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.07.2018Teil 2/2

…innerhalb dessen die tatsächliche Geldstrafe auszumessen ist. Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung zunächst die Schuld des Täters. Gemäß § 23 Abs. 2 und 3 FinStrG sind bei der Ausmessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung…

BFG RV/6300004/2017Facharzt, Honorarabrechnungen einer Privatklinik verheimlichend; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.10.2019

…8. Zur Strafbemessung ist auszuführen: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung zunächst die Schuld des Täters. Gemäß § 23 Abs. 2 und 3 FinStrG sind bei der Ausmessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander…

BFG RV/6300012/2016Abgabenhinterziehungen und Finanzordnungswidrigkeiten des Kassiers eines Kindergartenvereines, welcher als dessen Wahrnehmender der steuerlichen Interessen den übernommenen Pflichten zur Führung von Lohnkonten, Einreichung von Lohnsteueranmeldungen (weil dazu verpflichtet) und Entrichtung bzw. Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben nur ungenügend entsprochen hat; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.07.2017Teil 3/3

…innerhalb dessen die tatsächliche Geldstrafe auszumessen ist. Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung zunächst die Schuld des Täters. Gemäß § 23 Abs. 2 und 3 FinStrG sind bei der Ausmessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung…

UFSS FSRV/0002-S/05Wahrnehmender einer KEG, rechtswidrige Abgabenkredite erzwingend, indem er unterjährig-unauffällig zu niedrige Zahllasten entrichtet und die tatsächlichen Umsatzsteuern erst in den Jahreserklärungen offenbart.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.03.2006

…Betracht kommen, welche etwa die Aufgaben des Abgabepflichtigen faktisch oder als rechtliche Vertreter wahrgenommen haben. Der Erstsenat hat daher diese Selbstanzeige zurecht verworfen. Zur Strafbemessung ist anzuführen: Nach § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung die Schuld des Täters. Nach Abs. 2 und…

BFG RV/5300002/20121. Verzollungsumgehungen eines Zolldisponenten, welcher fahrlässig im Versandscheinverfahren durch versehentliche Eingabe falscher Warenorte die angelieferten Waren der zollamtlichen Überwachung entzogen hat; 2. Außerordentliche Strafmilderung infolge besonderer Umstände
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.06.2015

…Zur Strafbemessung: Die Beschwerde des Beschuldigten in diesem Punkte ist jedoch berechtigt: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Geldstrafe die Schuld des Täters. Gemäß § 23 Abs. 2 und 3 FinStrG sind bei der Ausmessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe…

UFSL FSRV/0083-L/09EDV-Betreuer und Betriebsberater als jahrzehntelanges steuerliches U-Boot; Abschlag vom globalen Schätzungsergebnis des Abgabenverfahrens; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)28.03.2012

… 21 Abs. 2 FinStrG die Summen der Strafdrohungen zu einer einheitlichen Geldstrafe zusammenzurechnen. Neben der Geldstrafe ist nach Maßgabe des § 15 FinStrG auch auf Freiheitsstrafe zu erkennen. Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung zunächst die Schuld des Täters. Gemäß § 23 Abs…

UFSS FSRV/0006-S/07Doppelbestrafung einer Umsatzsteuervorauszahlungen hinterziehenden Geschäftsführerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)30.09.2008

…gegenüber den Erschwerungsgründen und fehlende spezialpräventive Erfordernisse genannt. Ganz allgemein ist als Grund für die Einführung der so genannten Mindestgeldstrafe genannt, dass den Tätern die strafrechtlichen Konsequenzen steuerlichen Fehlverhaltens deutlicher als bisher vor Augen geführt werden sollten und daher die Strafbemessung bei den wertbetragsabhängigen Geldstrafen…

UFSS FSRV/0012-S/10Geschäftsführer einer GmbH, welcher zur Gläubigerbenachteiligung und Lukrierung nicht zustehender Vorsteuern Scheinrechnungen erstellt; Selbstanzeige, teilweise Entrichtung im Sinne der Abgabenvorschriften; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.05.2012

…FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung zunächst die Schuld des Täters. Gemäß § 23 Abs. 2 und 3 FinStrG sind bei der Ausmessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen und zusätzlich die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche…

BFG RV/4300001/20161. Zigarettentransport durch eine Schmugglerbande 2. Bestrafung eines Transportführers als Abgabenhehler 3. Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis24.09.2019

…FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung zunächst die Schuld des Täters. Gemäß § 23 Abs. 2 und 3 FinStrG sind bei der Ausmessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen und zusätzlich die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche…

BFG RV/7500128/2025Verwaltungsstrafe Gebrauchsabgabe für Lampen, nicht nur der Hauseigentümer, sondern auch der Mieter benutzt den öffentlichen Grund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.05.2025

…einer Wiederholung abzuhalten (Spezialprävention). Die Strafbemessung sei unter Annahme durchschnittlicher wirtschaftlicher Verhältnisse erfolgt. Ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse hätten zu seinen Gunsten nicht angenommen werden können, da der Bf. von der eingeräumten Möglichkeit, diese darzulegen, keinen Gebrauch gemacht habe und für eine solche Annahme kein Anhaltspunkt bestehe.…

BFG RV/7500106/2019Parkometerabgabe; fehlende Identifikationsnummer; Einleitung des ordentlichen Verfahrens; Beschwerdevorbringen, dass das Verfahren vom Magistrat willkürlich und rechtswidrig durchgeführt wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.02.2019

…begangen und damit das objektive Tatbild verwirklicht. Gesetzliche Grundlagen: Nach § 1 Wiener Parkometerabgabeverordnung ist für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen (§ 25 StVO 1960) eine Abgabe zu entrichten. Nach § 5 Abs 1 Wiener Parkometerabgabeverordnung gilt die Abgabe mit der ordnungsgemäßen Entwertung des Parkscheines (der…