…der gemäß § 28 Abs. 5 Z 4 UStG 1994 eine Legaldefinition zur Liebhaberei im Bereich des UStG darstellt (VwGH 16.2.2006, 2004/14/0082), können daher typisch erwerbswirtschaftliche Betätigungen gemäß § 1 Abs. 1 LVO niemals als Liebhaberei im Sinne des § 2 Abs. 5 Z…
…Schritt des Verfahrens nur auf § 1 Abs 1 LVO gestützt. Der Bf irrt aber auch, wenn er seine Betätigungen als Fall des § 1 Abs 3 LVO sieht. Mit dieser Bestimmung können verlustbringende erwerbswirtschaftliche Betätigungen nach § 1 Abs 1 LVO, dann wenn sie für andere Tätigkeiten…
…Rahmen der Lebensführung. Nach Ansicht des UFS geht der Umfang der Lagerung von 150 Flaschen Weiß- und 150 Flaschen Rotwein über den privaten Rahmen nicht hinaus, damit von einer erwerbswirtschaftlichen Betätigung ausgegangen werden kann. Es wird als Tatsache und als bekannt vorausgesetzt, dass private Weinliebhaber…
…wesentlich erleichtert worden. Das Neugründungs-Förderungsgesetz, BGBl. I Nr. 106/1999, fördert die Neugründung von Betrieben, somit erwerbswirtschaftliche Betätigungen. Nach dem von der Rechtsprechung (vgl. VwGH 11.12.1992, 88/17/0054; VwGH 22.2.2000, 96/14/0038; VwGH 26.4.2000, 96/14…
…Abs 3 EStG 1988 fallende Betätigungen entziehen sich der Liebhabereiprüfung. Vorangehend ist zu untersuchen, ob die Verluste (Einkünfte) im Rahmen der gesetzlich aufgezählten Einkunftsarten erwirtschaftet wurden, ob also überhaupt eine Tätigkeit gegeben ist, die "entfaltet" wurde. Der Entschluss, eine erwerbswirtschaftliche Betätigung oder Vermietung zu eröffnen…
…der gemäß § 28 Abs. 5 Z 4 UStG 1994 eine Legaldefinition zur Liebhaberei im Bereich des UStG darstellt (VwGH 16.2.2006, 2004/14/0082), können daher typisch erwerbswirtschaftliche Betätigungen gemäß § 1 Abs. 1 LVO niemals als Liebhaberei im Sinne des § 2 Abs. 5 Z…
…der vorliegenden Informationen im bisherigen Verfahren" gelangte der UFS zur Auffassung, dass sich der Bf. dem Antiquitätenhandel nicht in einem der für typisch erwerbswirtschaftliche Betätigungen erforderlichen Maße gewidmet habe. Er sah die vom Bw dargebotene Ertrag-Vorschau ("Prognose") als nicht gewinnversprechend an. Dazu komme noch…
… 1 Abs. 2 LVO vorliegt, nicht von Bedeutung. Für die anderen beiden Gesellschafter der OEG stellte die Tätigkeit der OEG bei objektiver Betrachtung eine typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung (Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO) dar. Das Interesse der Gesellschafter lag…
…bei typisch erwerbswirtschaftlichen Betätigungen, die Beurteilung ob von Einkünften auszugehen sei, ab dem ersten Jahr der Betätigung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu erfolgen. Dabei sei jedes Kalenderjahr gesondert zu beurteilen, ob ein anhand objektiver Umstände (Kriterien) nachvollziehbares stetiges Streben des sich Betätigenden nach Gesamtüberschuss…
…Schritt des Verfahrens nur auf § 1 Abs 1 LVO gestützt. Der Bf irrt aber auch, wenn er seine Betätigungen als Fall des § 1 Abs 3 LVO sieht. Mit dieser Bestimmung können verlustbringende erwerbswirtschaftliche Betätigungen nach § 1 Abs 1 LVO, dann wenn sie für andere Tätigkeiten…
…und Umfang der Bemühungen zur Verbesserung der Ertragslage durch strukturverbessernde Maßnahmen. Typisch erwerbswirtschaftliche Betätigungen sind nur ausnahmsweise Liebhaberei. Nach § 1 Abs 1 LVO liegen Einkünfte aus Tätigkeiten, die nicht von vornherein der Liebhaberei verdächtig sind, dann vor, wenn die Betätigung durch die Absicht veranlasst ist…
…Abs 3 EStG 1988 fallende Betätigungen entziehen sich der Liebhabereiprüfung. Vorangehend ist zu untersuchen, ob die Verluste (Einkünfte) im Rahmen der gesetzlich aufgezählten Einkunftsarten erwirtschaftet wurden, ob also überhaupt eine Tätigkeit gegeben ist, die "entfaltet" wurde. Der Entschluss, eine erwerbswirtschaftliche Betätigung oder Vermietung zu eröffnen…
…sondern auch Tätigkeiten, die ihrer Art nach an sich typisch erwerbswirtschaftlich sind, jedoch im Hinblick auf ihren Umfang nicht erwerbstyptisch ausgeübt werden (Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei2, Tz 157 mwN). Aus den im Rahmen der Beweiswürdigung angeführten Gründen war die Betätigung des Beschwerdeführers unter § 1 Abs…
…Wirtschaftlichkeitsgrundsätzen orientierte, rasche Reaktion dokumentiert (VwGH 3.7.1996, 92/13/0139). Das bedeutet, dass in der rechtzeitigen Aufgabe einer typisch erwerbswirtschaftlichen Betätigung, welche offensichtlich nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll ist, ein marktgerechtes Verhalten zu sehen ist, während das Festhalten an einer offensichtlich nicht bzw. nicht…
…unstrittig) als Gewerbetrieb unter keinen Tatbestand des § 1 Abs. 2 LVO zu subsumieren, sodass es nicht zu einer Vermutung von Liebhaberei kommt, sondern zunächst von einer erwerbswirtschaftlichen Betätigung auszugehen ist, welche jedoch angesichts der durchgehenden Verluste gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs…
…gesehen keine Möglichkeit Einnahmenüberschüsse zu erzielen, reiche daher der subjektive Wille hierzu für die Anerkennung einer Einkunftsquelle nicht aus. Typische erwerbswirtschaftliche Betätigungen stellten daher nur dann eine Einkunftsquelle dar, wenn sie durch eine anhand objektiver Umstände nachvollziehbare Gesamtgewinnerzielungsabsicht veranlasst sein, wobei diese Absicht insbesondere mittels…
…Abs. 2 das Vorliegen von Liebhaberei zu prüfen. Im vorliegenden Fall ist der Reitstall unter die Tätigkeit des § 1 Abs. 1 LVO zu subsumieren. Typisch erwerbswirtschaftliche Betätigungen sind nur ausnahmsweise Liebhaberei. … Entscheidend sind die Erfolgsaussichten im jeweiligen Kalenderjahr. Für jeden Veranlagungszeitraum wird gesondert beurteilt…
…einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalte, eine Begünstigung auf abgabenrechtlichen Gebiet wegen Betätigung für gemeinnützige mildtätige oder kirchliche Zwecke nicht zu. Die Tätigkeit der Pensionstierhaltung sei eine Betätigung, die unter § 1 Abs 1 LVO falle. Gemäß § 6 LVO könnten typisch erwerbswirtschaftliche Betätigungen gemäß § 1 Abs…
…Man könne nicht zur Auffassung gelangen, dass sich die Bf. dem oben angeführten Tätigkeitsbereich in einem der für typische erwerbswirtschaftliche Betätigungen erforderlichen Maß widmete. Die von der Bf. erwirtschafteten Verluste hätte in einzelnen Jahren ein Vielfaches der Einnahmen betragen, auch einzelne Aufwendungen hätten die Einnahmen…
…in der Lebensführung des Bf. begründet gewesen wäre. Typisch erwerbswirtschaftliche Betätigungen sind nur ausnahmsweise Liebhaberei. Nach § 1 Abs. 1 LVO liegen Einkünfte aus Tätigkeiten, die nicht von vornherein der Liebhaberei verdächtig sind, dann vor, wenn die Betätigung durch die Absicht veranlasst ist, einen Gesamtgewinn bzw…