…20 % Umsatzsteuer. § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 normiere, dass sich ertragsteuerliche (überwiegende) Abzugsverbote auch auf das Umsatzsteuerrecht durchschlagen würden. Jeder Raum des Appartements diene zur Gänze der umsatzsteuerlichen Vermietung, weshalb die Vorsteuerausschlussbestimmung des § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG…
…jedoch § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988, also jene Bestimmung, die vom FA als Grundlage für ein Abzugsverbot herangezogen wird (vgl. auch die Aufzählung der für den Körperschaftsteuerbereich geltenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes, in der § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG…
…16.6.2016, BMF-010203/0178-VI/6/2016. 86.Ertragsteuerliche Behandlung von Einnahmen aus dem Betrieb von Punsch- oder Glühweinständen von gemeinnützigen Vereinen, Info des BMF vom 9.8.2016, BMF-010203/0411-VI/6/2015. 9.Vorgehensweise bei Zusammentreffen der Abzugsverbote in § 9…
…sei und diese steuerlich mit 80 % (Euro 13.680.000,-) angesetzt worden sei. Auch vor dem mit AbgÄG 2011 gesetzlich festgehaltenen Abzugsverbot von Strafen sei die Nichtabzugsfähigkeit durch die Rsp des VwGH vorgesehen gewesen. Der VwGH habe dies bereits mit Erkenntnis vom 25.4.2001…
…Abzugsverbot nach § 12 Abs. 2 KStG 1988 rechtfertigt, weshalb bei der Auslegung des "Zinsenbegriffes" auf die Literatur und Judikatur zum wirtschaftlichen "Schuldzinsenbegriff" zurückzugreifen ist. Schon Tissot (Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen gem. § 11 Abs. 1 Z 4 KStG, SWK 35/36 2004) verweist darauf, dass die ertragsteuerliche…
…Abs. 1 Z 10 und 14 KStG 1988) ausgeschlossen wird; hybride Gestaltungen sind daher nur dann meldepflichtig, wenn diese nicht bereits durch ein materiell-rechtliches Abzugsverbot im Inland neutralisiert werden. Empfänger iSd § 5 Z 1 und § 6 Z 7 EU-MPfG ist grundsätzlich derjenige, dem…
…Nutzung von Marken- und Lizenzrechten des Vereins bei der ausgegliederten Profi-Körperschaft ertragsteuerlich idR nicht abzugsfähig. Zahlungen für die Überlassung des Rechts auf Durchführung von Veranstaltungen stellen keine Lizenzzahlungen gemäß § 99a Abs. 1 zweiter Satz EStG 1988 dar und fallen daher nicht unter das Abzugsverbot…
…20.204/2017). Auf die ertragsteuerliche Behandlung von Sozialplanzahlungen wurde dabei nicht eingegangen. Der VfGH (9.12.2014, G 136/2014) ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es im Hinblick auf das Abzugsverbot bei Managerbezügen im Lichte des objektiven Nettoprinzips gerechtfertigt sei, wenn der Gesetzgeber…
…Abzugsfähigkeit versagt, weil diese dem Grunde nach zu Unrecht gebildet wurde. EU-Geldbußen unterliegen dem zwingenden Abzugsverbot gem § 12 Abs 1 Z 3 lit b KStG idF AbgÄG 2011 und sind deshalb keine Betriebsausgaben und schon dem Grunde nach nicht abzugsfähig und nicht rückstellbar. Der…
…Leistungsverzeichnisse und Detailaufstellungen zu den Rückstellungsentwicklungen erstmals vorgelegt worden. d. Nach herrschender Lehre und Rspr teilten Rechts- und Beratungskosten im Fall eines Schuldspruches das Schicksal der ertragsteuerlichen Qualifizierung der verhängten Geldbußen. Die Beratungskosten seien im Fall der Verurteilung nicht betrieblich veranlasst. Da die 2014 verhängte…
…ob die Bwin. die von der Großbetriebsprüfung Linz im Haftungswege vorgeschriebene Abzugsteuer gemäß § 82 ESTG 1988 in Verbindung mit § 99 EStG 1988 als eine anrechenbare Steuer für das Jahr 2004 abziehen kann oder diese unter das Abzugsverbot gem. § 12 Abs. 1 Z 6 KStG 1988…
…Dieses Abzugsverbot wurde mit dem AbgÄG 2014 eingeführt und betrifft sämtliche Zinszahlungen und Lizenzgebühren die ab dem 1.3.2014 geleistet werden. Eine "nicht angemessene" Besteuerung kann sich aufgrund folgender Fälle ergeben: Die Zinsen oder Lizenzgebühren unterliegen bei der empfangenden Körperschaft aufgrund einer persönlichen oder…
…Dieses Abzugsverbot wurde mit dem AbgÄG 2014 eingeführt und betrifft sämtliche Zinszahlungen und Lizenzgebühren die ab dem 1.3.2014 geleistet werden. Eine "nicht angemessene" Besteuerung kann sich aufgrund folgender Fälle ergeben: Die Zinsen oder Lizenzgebühren unterliegen bei der empfangenden Körperschaft aufgrund einer persönlichen oder…
…7 EStG 1988) gezogen werden. Zur Untermauerung des Vorbringens, dass die Anwendung des Abzugsverbots des § 20 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie auch nicht mittels "Anwendung von allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen" argumentiert werden könne, werden von der Bf…
…7 EStG 1988) gezogen werden. Zur Untermauerung des Vorbringens, dass die Anwendung des Abzugsverbots des § 20 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie auch nicht mittels "Anwendung von allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen" argumentiert werden könne, werden von der Bf…
…Dieser Aussage ist entgegenzutreten und kann diese nicht unwidersprochen bleiben, da sich mit der nunmehrigen zweifelsfreien Anerkennung des Veranlassungszusammenhangs der Tilgungsmehraufwendungen mit den ertragsteuerlich relevanten V+V-Einkünften eine gegenüber bisher geänderte Klarstellung des Sachverhalts ergeben hat, die der früheren rechtlichen Beurteilung - die noch auf…
… 8 Abs. 2 und 12 Abs. 1 Z 1 bis 5 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 sind"… In den Jahren 1998/1999 folgt die umsatzsteuerliche Zuordnung von Gebäuden zum Unternehmen somit grundsätzlich der ertragsteuerlichen Zuordnung. Eine abweichende Zuordnung durch den Unternehmer ist möglich. Mangels gesetzlicher Vorgaben…
…und in der Verbesserung des Betriebsklimas zu sehen (BFH 16.5.2013, VI R 7/11). Da sich Leistungen vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer grundsätzlich in einem Leistungsaustauschverhältnis gegenüberstehen, scheidet die Anwendung des Abzugsverbotes für Aufwendungen der Lebensführung gemäß § 12 Abs. 2 Z 2 lit…
…keine Elektroautos gegeben habe, ist auf die zutreffenden Ausführungen des Finanzamtes in der Beschwerdevorentscheidung vom 04.10.2017 zu verweisen, wonach in den Erläuternden Bemerkungen zur Einführung des § 12 Abs 2 Z 2a UStG 1994 auf die ertragsteuerliche Nichtabzugsfähigkeit gem. § 20 Abs. 1 Z 2…
…Verzugszinsen, Wertsicherungsbeträge und Zinseszinsen zum ertragsteuerlichen Zinsenbegriff. Bieber in Achatz/Kirchmayr, KStG § 11 Tz 52f scheine die enge Auslegung des "Zinsenbegriffes" durch die Finanzverwaltung historisch belegbar, sei aber systematisch und telelogisch betrachtet abzulehnen. Danach sei ein Abzugsverbot für Fremdfinanzierungsaufwendungen, die über laufende Zinsen im engeren…