…Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ist allerdings, dass die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung entweder auf Grund bindender Vereinbarungen oder auf Grund sonstiger über eine bloße Absichtserklärung hinausgehender Umstände als klar erwiesen angesehen werden kann, weil der auf die Vermietung gerichtete Entschluss des…
…glaubhaft gemacht werden, dass sich das Inserat auf die beabsichtigte Verpachtung der unbebauten Grundstücke bezogen hätte. Diesbezüglich ist zu bemerken, dass lediglich eine Anzeige innerhalb eines Zeitraumes von mehreren Jahren nicht für eine ernsthafte Absicht zur Einnahmenerzielung spricht. 3. Im Schreiben vom 13. Jänner 2003…
…wäre, eine durch Trockenlegung eines Zuflusses durch die Gemeinde verursachte Austrocknung des vorhandenen Teiches entsprechende Aufwendungen zur Herstellung des bisherigen Zustandes zu tätigen. Der Werbungskostenbegriff hänge nicht davon ab, ob man tatsächlich Einnahmen erziele, sondern dass sie mit einer möglichen zukünftigen Einnahmeerzielung im Zusammenhang stehe…
…Verpachtung der unbebauten Grundstücke bezogen hätte. Diesbezüglich ist zu bemerken, dass lediglich eine Anzeige innerhalb eines Zeitraumes von mehreren Jahren nicht für eine ernsthafte Absicht zur Einnahmenerzielung spricht. 3. Im Schreiben vom 13. Jänner 2003 teilte der Berufungsweber mit, dass bereits im Jahr 1995 die…
…darauf abzielen; dies muss klar und eindeutig nach außen in Erscheinung treten. Auch vergebliche Aufwendungen führen zu Werbungskosten. Dabei muss allerdings die ernsthafte Absicht zur Einkünfteerzielung klar erwiesen sein (VwGH 31.1.2001, 99/13/0249). Im Beschwerdefall sind die strittigen Aufwendungen angefallen, ohne dass…
…Nr. xy/z, xz/y sowie .zxy - Baufläche (Gebäude)] konnte der Bw. nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates nicht hinreichend nachweisen bzw. nicht entsprechend glaubhaft machen, dass diese Grundstücksteile nach Abbruch des Gebäudes tatsächlich wieder zur Einnahmenerzielung verwendet werden würden. Davon, dass es dem Bw. im…
…0199, hat der Verwaltungsgerichtshof als Voraussetzung einer Berücksichtigung von Werbungskosten vor Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung verlangt, dass die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung als klar erwiesen angesehen werden kann. Es genügt nicht, dass der Steuerpflichtige die Vermietung als eine von mehreren Verwertungsmöglichkeiten…
…grundsätzliche Bedeutung zukäme. Die im Beschwerdefall strittigen Fragen, insbesondere nach dem Vorliegen der ernsthaften Absicht zur späteren Einnahmenerzielung, sind als Sachverhaltsfragen im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen und einer Revision nicht zugänglich (VwGH 10.05.2017, Ra 2017/11…
…bereits im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistungen mit entsprechender Gewissheit feststehen, dass diese mit steuerpflichtigen Umsätzen in Zusammenhang stehen (werden). Ob nun das Vorliegen der ernsthaften Absicht zur späteren Einnahmenerzielung als klar erwiesen angesehen werden kann, hat die Abgabenbehörde in freier Beweiswürdigung festzustellen. Die Frage…
…Einkunftsquelle angesehen werden könne. Aufwendungen auf ein solches (Miet-)Objekt seien vielmehr steuerlich unbeachtliche Kosten einer Vermögensanlage. Das Vorliegen von Werbungskosten sei nach Ansicht des VwGH nur dann anzunehmen, wenn die ernsthafte Absicht zur Erzielung solcher Einkünfte als klar erwiesen anzunehmen sei (VwGH 22. 1…
…noch der Umstand, dass der Steuerpflichtige bloß die Möglichkeit der Erzielung von Einkünften aus der Vermietung ins Auge fasst. Die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger, über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände muss als klar erwiesen angesehen werden können. Dies gilt…
…Vorraum" im Ausmaß von 8,80 m2 - keinen Umstand dar, aus dem die ernsthafte Absicht zur Einnahmenerzielung im Wege der Vermietung bereits im Jahr 2003 und damit auch für die Streitjahre als klar erwiesen angenommen werden könnte. Denn die bloße Bezeichnung "Büro" und "Archiv" deutet…
…als Werbungkosten angesetzt wurden. Die Bw. begründet dies mit einer angeblichen bei Beginn der Betätigung vorliegenden Absicht zur vorzeitigen Kreditrückzahlung. Ernsthafte Absicht zur vorzeitigen Fremdmitteltilgung: Der Liebhabereibetrachtung sind jeweils nur Zeiträume gleicher Bewirtschaftungsart zu Grunde zu legen. Ändert sich die Art des wirtschaftlichen Engagements grundlegend…
…Anstalten zur Einnahmenerzielung trifft. Ausschlaggebend ist, dass die aufgenommene Tätigkeit ernsthaft auf die Erbringung von entgeltlichen Leistungen angelegt ist und dies nach außen auch in Erscheinung tritt. Vorbereitungshandlungen sind daher ausreichend, die Unternehmereigenschaft zu begründen, wenn nach außen erkennbar ist, wann die ersten Anstalten zur…
…dass der Steuerpflichtige bloß die Möglichkeit zur Erzielung von Einkünften aus der Vermietung ins Auge fasst, ausreichend sind. Voraussetzung einer Berücksichtigung von Werbungskosten vor der Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ist, dass die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung auf Grund bindender Vereinbarungen oder…
…Voraussetzung einer Berücksichtigung von Werbungskosten ist diesfalls, dass die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände als klar erwiesen angesehen werden kann. Der auf die Vermietung gerichtete Entschluss des Steuerpflichtigen muss klar und eindeutig nach außen…
…Jahr 2018 nach der obig zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs mangels nachfolgender tatsächlicher Umsetzung sowie mangels bindender Vereinbarungen zwischen der beschwerdeführenden Partei und dem Bundesministerium nicht ausreichte, um die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Judikatur geforderte ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung, die über eine bloße Absichtserklärung hinausgeht…
…Ganzjahresafa nicht. 2) Ganz wesentlich für die Berücksichtigung von WK vor der Erzielung von Einnahmen ist, dass eine ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung klar erwiesen ist. Dabei muss der auf V+V gerichtete Entschluss klar und deutlich nach außen in Erscheinung treten aufgrund bindender Vereinbarungen…
…In der Beschwerde vom 11.3.2014 wird ausgeführt, dass die rechtskräftige Baubewilligung erst im Mai 2013 erlangt wurde und aus all diesen Schritten eine ernsthafte Absicht zur Einnahmenerzielung hervorgeht. Die Einkünfte aus den außerbetrieblichen Einkunftsarten, zu denen die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehören…
…begründet noch nicht die Unternehmereigenschaft. Es muss die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände als klar erwiesen angesehen werden können. Der auf die Vermietung gerichtete Entschluss des Steuerpflichtigen muss klar und eindeutig nach außen hin…