…in welchem seine Werkvertragshonorare unbestritten in das Rechenwerk aufgenommen und im Rahmen der Steuererklärungen offen gelegt wurden, einem sowohl den Vorsatz als auch die Fahrlässigkeit ausschließenden entschuldbaren Irrtum im Sinne des § 9 FinStrG unterlegen. Die in zweiter Instanz durchgeführte Ergänzung des Sachverhaltes durch Einvernahme des…
…kennen und dass ihm insbesondere die zu übernehmende Bankverbindlichkeit bekannt sei, habe er wissentlich nicht den Tatsachen entsprechende Vertragsbestimmungen unterzeichnet, weshalb keinesfalls ein entschuldbarer Irrtum nach § 9 FinStrG vorliege. Dieser Argumentation sei nicht zu folgen, da nicht das Verhalten des Bw bei Unterfertigung des Abtretungsvertrages…
…kennen und dass ihm insbesondere die zu übernehmende Bankverbindlichkeit bekannt sei, habe er wissentlich nicht den Tatsachen entsprechende Vertragsbestimmungen unterzeichnet, weshalb keinesfalls ein entschuldbarer Irrtum nach § 9 FinStrG vorliege. Dieser Argumentation sei nicht zu folgen, da nicht das Verhalten des Bw bei Unterfertigung des Abtretungsvertrages…
…die Fahrt zur Spedition Z. entfallen könne, ist zwar nachvollziehbar, führt jedoch nicht dazu, dass ihm dies als entschuldbarer Irrtum anzurechnen wäre. Gerade weil er eine Aufgabe übernommen hat, die entsprechende Kenntnisse voraussetzt, die ihm als Aushilfsfahrer aber gefehlt haben, wäre es seine Aufgabe gewesen…
…auszusprechen, dass von der Strafe gemäß § 25 Abs. 1 FinStrG abgesehen und (allenfalls) eine Verwarnung erteilt werde bzw. in eventu den Beschwerdeführern ein entschuldbarer Irrtum bzw. eine entschuldbare Fehlleistung unterlaufen sei, welcher als Schuldausschließungsgrund im Sinne des § 9 Abs. 1 FinStrG zu qualifizieren sei bzw…
…auch keine Erkundigungen darüber eingeholt. Es sei daher, da die Beschuldigte offenbar nicht die gebotene, pflichtgemäße und auch zumutbare Sorgfalt aufgewendet habe, jedenfalls kein entschuldbarer Irrtum anzunehmen. Wenn auch das Motiv für die Treuhandgestaltung nicht in der Steuerersparnis gelegen sei, sei dies doch eine angenehme…
…zum Zeitpunkt der Anmeldungserstellung nicht erkannt. § 9 FinStrG zufolge ist dem Täter weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit zuzurechnen, wenn ihm bei der Tat ein entschuldbarer Irrtum unterlief, der ihn das Vergehen oder das darin liegende Unrecht nicht erkennen ließ. Ein dermaßen relevanter Tat- oder Rechtsirrtum liegt…
…ohne ausdrücklichen Hinweis auf die Besonderheiten des Anlassfalles (längerer Aufenthalt bzw. aufrechte Aufenthaltsbewilligung in Deutschland) seitens des Bw. wohl nicht angebrachten, Vermerkes das auf die Geltendmachung eines entschuldbaren Irrtums iSd. § 9 FinStrG hinauslaufende Vorbringen, es sei schon bei der Ersteinreise in das Gemeinschaftsgebiet am 21…
…0084). Nach der Rechtsprechung des VwGH liegt in der Unterlassung der einem Beschuldigten zumutbaren Erkundigung ein Verschulden, das das Vorliegen eines entschuldbaren Irrtums ausschließt (VwGH 22.1.1988, 86/17/0258). Der Bw. hat im Ausland den Transport einer Ware in das Zollgebiet übernommen. Obwohl…
…wenn ihm bei der Tat ein entschuldbarer Irrtum unterlief, der ihn das Vergehen oder das darin liegende Unrecht nicht erkennen ließ; ist der Irrtum unentschuldbar, ist dem Täter Fahrlässigkeit zuzurechnen. Auch ein nicht entschuldbarer Rechtsirrtum schließt Vorsatz aus und bewirkt lediglich das Vorliegen von (grober…
…dass der Steuerberater den Fragebogen einreichen würde. Es läge daher lediglich ein (entschuldbarer) Irrtum vor. Gleich nach Bemerken des Irrtums habe Vertreter2 den Fragebogen anlässlich der Gesellschaftsgründung samt Beilagen eingereicht. In der am 28. April 2009 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung wurde das bisherige Vorbringen vom Vertreter…
…der Tat ein entschuldbarer Irrtum unterlief, der ihn das Vergehen oder das darin liegende Unrecht nicht erkennen ließ; ist der Irrtum unentschuldbar, so ist dem Täter Fahrlässigkeit zuzurechnen. "Dem Täter wird Fahrlässigkeit auch dann nicht zugerechnet, wenn ihm bei der Tat eine entschuldbare Fehlleistung unterlief…
…der Tat ein entschuldbarer Irrtum unterlief, der ihn das Vergehen oder das darin liegende Unrecht nicht erkennen ließ; ist der Irrtum unentschuldbar, so ist dem Täter Fahrlässigkeit zuzurechnen. "Dem Täter wird Fahrlässigkeit auch dann nicht zugerechnet, wenn ihm bei der Tat eine entschuldbare Fehlleistung unterlief…
…auf § 139 BAO) des Einkommensteuerbescheides vom 11.10.2018 (Arbeitnehmerveranlagung mit Gutschrift, in welchen die Geschäftsführerbezüge 2017 nicht beinhaltet waren), somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Einkommensteuer 2017 bewirkt hat. Ein entschuldbarer Irrtum des Bf. im Sinne des § 9 FinStrG…
…anzufragen. In der Unterlassung einer dem Beschuldigten nach seinen persönlichen Verhältnissen zumutbaren Erkundigung liege ein Verschulden, welches das Vorliegen eines entschuldbaren Irrtums und damit die Anwendung des § 9 FinStrG ausschließe. Im vorliegenden Fall sei das schweizerische Kapitalvermögen im Jahr 2003 durch Erbschaft erworben worden. Schon…
…Tatbild erfüllt. Wenn die Bf. in ihrer Beschwerde die Auffassung vertritt, dass bei unrichtigem Ausfüllen des Parkscheines ein geringes Verschulden und ein entschuldbarer Irrtum vorliege und keine Gebührenverkürzung stattgefunden habe, so befindet sie sich nicht in Übereinstimmung mit der Rechtslage: § 5 Abs 1 VStG normiert…
…unterlief. Entschuldbar ist der Irrtum nur dann, wenn der Betreffende (auch) bei der Beurteilung des Sachverhaltes jenes Maß an Sorgfalt angewendet hat, das von ihm objektiv nach den Umständen des Falles gefordert und subjektiv nach seinen persönlichen Verhältnissen zugemutet werden kann. Ein schuldausschließender Irrtum kann…
…allfällige abgabenrechtlichen Konsequenzen in Kenntnis zu setzen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liegt in der Unterlassung einer dem Beschuldigten nach seinen persönlichen Verhältnissen zumutbaren Erkundigung ein Verschulden, das das Vorliegen eines entschuldbaren Irrtums und damit die Anwendung des § 9 FinStrG ausschließt (VwGH 1.12.1972…
…ein entschuldbarer Irrtum unterlief, der ihn das Vergehen oder das darin liegende Unrecht nicht erkennen ließ; ist der Irrtum unentschuldbar, so ist dem Täter Fahrlässigkeit zuzurechnen. Dem Täter wird Fahrlässigkeit auch dann nicht zugerechnet, wenn ihm bei der Tat eine entschuldbare Fehlleistung unterlief. Entschuldbar ist…
…beim Finanzamt beauftragt. Abgesehen davon, dass dieses Vorbringen vom Amtsbeauftragten als Schutzbehauptung angesehen werde, würde diese Fehlleistung oder dieser Irrtum keineswegs entschuldbar sein, da es wohl zu einer von einem Rechtsanwalt zu erwartenden und ihm auch zumutbaren Sorgfalt gehöre, rechtsgeschäftliche Erklärungen so abzugeben bzw. entgegenzunehmen …