…34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988) sind Unterhaltsleistungen an einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige jedoch nur insoweit steuerrechtlich berücksichtigungswürdig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Werden daher an kranke oder pflegebedürftige Personen, die nicht…
…EStG 1988). Unterhaltsleistungen seien nur dann als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn sie beim Unterhaltsberechtigten selbst zu einer außergewöhnlichen Belastung führten. Darunter fielen für einkommenslose oder einkommensschwache Angehörige übernommene Krankheitskosten. Es sei daher nur der Mehrbetrag, der aus dem Titel der Krankheit geleistet wurde, als außergewöhnliche…
…Werbungskosten oder Sonderausgaben sein. Als agB abzugsfähig seien jene Unterhaltsleistungen, die zur Deckung von Aufwendungen gewährt würden, die beim Empfänger selbst eine agB darstellen würden. Darunter fielen insbesondere Krankheitskosten (ärztlich verordnet) oder Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden, die für einkommenslose oder einkommensschwache Angehörige übernommen…
…von Aufwendungen gewährt werden, die beim Empfänger selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden; darunter fallen insbesondere Krankheitskosten, die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden; eine rechtliche Verpflichtung zur Tragung von Krankheitskosten ergibt sich aus der Unterhaltspflicht ua. gegenüber dem Ehegatten, darüber hinaus kann freilich…
…Unterhaltsleistungen, die zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Empfänger selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Darunter fallen insb. Krankheitskosten oder die Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden, die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden (Wiesner-Atzmüller-Grabner-Leitner-Wanke, EStG, § 34, Anm…
…1988). Darunter fielen insbesondere Krankheitskosten oder die Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden, die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden würden. Erfolgte die Unterbringung in einem Alters-(Pflege-)Heim wegen Krankheit, Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit, könnten die Kosten, die ein naher Angehöriger als Unterhaltsverpflichteter trage…
… 34 Abs. 4 EStG 1988). Darunter fallen insbesondere Krankheitskosten oder die Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden, die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden. Kosten der auswärtigen Berufsausbildung von Kindern (siehe Rz 873 ff), Mehraufwendungen für behinderte Personen (siehe Rz 857 ff) im Sinne…
…Darunter fielen insbesondere Krankheitskosten, die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden. Da der Gatte der Bw. rund Euro 10.400,00 an Pension und rund Euro 5.000,00 an Pflegegeld beziehe, könne nicht von einer Einkommensschwäche ausgegangen werden, weshalb die Kosten für den…
…Unterhaltsleistungen an (mittellose) Angehörige jedoch nur insoweit steuerrechtlich berücksichtigungswürdig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Darunter fallen insbesondere Krankheitskosten oder die Kosten der Beseitigung von Katastrophenschäden, die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden. …
…Nach der Rechtslage sind Unterhaltsleistungen nur dann steuerlich absetzbar, wenn sie beim Berechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Darunter fallen insbesondere Krankheitskosten oder die Beseitigung von Katastrophenschäden, die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden. Werden an Personen, die nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen leben…
…Belastung darstellen würden. Darunter würden insbesondere Krankheitskosten fallen, wenn sie für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden. Für das Tragen von Krankheitskosten der Ehegattin würde sich aus der Unterhaltspflicht eine rechtliche Verpflichtung geben (RZ 870). Seien die Einkommensverhältnisse des Unterhaltsberechtigten derart gelagert, dass er nicht…
…Lohnsteuerrichtlinien Rz. 868 Unterhaltsleistungen dann absetzbar seien, wenn sie beim Berechtigten selbst als eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Darunter fallen insbesondere Krankheitskosten, die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen würden. Derart berücksichtigte Zahlungen unterlägen nur dem Selbstbehalt des Verpflichteten (§ 34 Abs. 4 EStG 1988). Gemäß Rz…
…Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, MSA EStG 11. GL § 34 Anm. 51). Darunter fallen insbesondere Krankheitskosten oder die Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden, die für einkommenslose bzw einkommensschwache Angehörige übernommen werden (vgl. Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, MSA EStG 11. GL § 34 Anm. 52)…
…die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Darunter fallen insbesondere auch Krankheitskosten die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden. Im gegenständlichen Fall macht die Bw. einerseits Behandlungskosten ihrer schwer kranken Mutter im Spital von Guatemala und andererseits Flugkosten für deren Besuch im…
…Krankheitskosten, Katastrophenschäden oder Aufwendungen infolge einer Behinderung bei der unterhaltsberechtigten Person), die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden. Der Beschwerdeführer bewohnt zusammen mit seiner Gattin in der Senioren-Wohnanlage "***Name Wohnheim***" eine Wohneinheit. Auf Grund der Höhe der Pensionsbezüge seiner Gattin trägt der Beschwerdeführer…
…Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Darunter fallen insbesondere auch Krankheitskosten die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden. Eine rechtliche Verpflichtung zur Tragung von Krankheitskosten unterhaltsberechtigter Personen ergibt sich aus der Bestimmung des § 234 ABGB, wonach ein Kind…
…Ehegatten sind steuerlich nur insofern zu berücksichtigen, als sie beim Berechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Die Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden, die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden, stellen solche berücksichtigungsfähige Zahlungen dar. Von einer Kürzung um den Selbstbehalt des § 34 Abs…
…Krankheitskosten, Katastrophenschäden oder Aufwendungen infolge einer Behinderung bei der unterhaltsberechtigten Person), die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden. Der Beschwerdeführer bewohnt zusammen mit seiner Gattin in der Senioren-Wohnanlage "***Name Pensionistenresidenz***" eine Wohneinheit. Auf Grund der Höhe der Pensionsbezüge seiner Gattin trägt der Beschwerdeführer…
…beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Darunter fallen insbesondere auch Krankheitskosten die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden. Die vom Gesetzgeber gewählte Umschreibung schließt beispielsweise die Anerkennung laufender Unterhaltszahlungen von Kindern an mittellose Eltern und sonstige nahe Angehörige von einer Begünstigung nach …
…von Aufwendungen gewährt werden, die beim Empfänger selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden; darunter fallen insbesondere Krankheitskosten, die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden; eine rechtliche Verpflichtung zur Tragung von Krankheitskosten ergibt sich aus der Unterhaltspflicht ua. gegenüber dem Ehegatten, darüber hinaus kann freilich…