…zwischen GG. und dem Bw zugrunde, die auf einen einheitlichen Vertragswillen und Vertragsinhalt beruhen. Dadurch tritt der Umstand der zeitlichen Trennung und der Trennung in einen unentgeltlichen und einen entgeltlichen Vertrag in den Hintergrund. Die beiden angeführten Verträge stehen in einem derartigen Zusammenhang, dass sie…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Helmut Destaller, Dr. Gerald Mader und Dr. Walter Niederbichler, Rechtsanwälte, 8010 Graz, Grazbachgasse 5, vom 25. Juli 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 22. Juni 2001 betreffend Grunderwerbsteuer 2001…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch Dr. Helmut Destaller, Dr. Gerald Mader und Dr. Walter Niederbichler, Rechtsanwälte, 8010 Graz, Grazbachgasse 5, vom 25. Juli 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 22. Juni 2001 betreffend Grunderwerbsteuer 2001…
…Dienstbarkeitsvertrag, VEREINBARUNG, Sideletter) vor, deren einheitlicher Vertragswille auf die Erzielung eines typischerweise mit Verträgen über Dienstbarkeiten verbundenen Erfolges gerichtet ist, nämlich die Duldung der Errichtung, des Bestandes und des Betriebes einer Verkehrstunnelanlage unterhalb eines Teiles des Grundstückes der Liegenschaftseigentümerin samt aller damit in Zusammenhang stehenden…
…Gemeinkosten anteilig zu tragen haben. Die übernommenen Aufschließungskosten stellen eine Gegenleistung iSd § 5 GrEStG dar, wenn der wohlverstandene einheitliche Vertragswille auf den Erwerb einer aufgeschlossenen Bauparzelle gerichtet ist (VwGH v. 25.2.1993,91/16/0031). Bereits vor Abschluss der gegenständlichen Kaufverträge wurde die Fa…
…Gemeinkosten anteilig zu tragen haben. Die übernommenen Aufschließungskosten stellen eine Gegenleistung iSd § 5 GrEStG dar, wenn der wohlverstandene einheitliche Vertragswille auf den Erwerb einer aufgeschlossenen Bauparzelle gerichtet ist (VwGH v. 25.2.1993,91/16/0031). Bereits vor Abschluss der gegenständlichen Kaufverträge wurde die Fa…
…Die Einbeziehung der Baukosten ist nur dann nicht rechtswidrig, wenn ein einheitlicher Vertragswille auf die Beschaffung des Grundstückes samt Haus gerichtet ist - ein solcher lag jedoch nicht vor. Da hier unzweifelhaft keine Einbindung in ein von der Veräußererseite vorgegebenes und von uns als Erwerber voll…
…Die Einbeziehung der Baukosten ist nur dann nicht rechtswidrig, wenn ein einheitlicher Vertragswille auf die Beschaffung des Grundstückes samt Haus gerichtet ist - ein solcher lag jedoch nicht vor. Da hier unzweifelhaft keine Einbindung in ein von der Veräußererseite vorgegebenes und von uns als Erwerber voll…
…wenn die Abreden über einen Grundstückskauf und über die Betrauung mit der Errichtung eines Wohnhauses - wirtschaftlich gesehen - eine Einheit bilden und wenn der einheitliche Vertragswille auch in diesem Fall auf den Erwerb einer fertigen Wohnung samt ideellem Grundstücksanteil gerichtet war (vgl zB VwGH vom 26…
…wenn die Abreden über einen Grundstückskauf und über die Betrauung mit der Errichtung eines Wohnhauses - wirtschaftlich gesehen - eine Einheit bilden und wenn der einheitliche Vertragswille auch in diesem Fall auf den Erwerb einer fertigen Wohnung samt ideellem Grundstücksanteil gerichtet war (vgl zB VwGH vom 26…
…wenn die Abreden über einen Grundstückskauf und über die Betrauung mit der Errichtung eines Wohnhauses - wirtschaftlich gesehen - eine Einheit bilden und wenn der einheitliche Vertragswille auch in diesem Fall auf den Erwerb einer fertigen Wohnung samt ideellem Grundstücksanteil gerichtet war (vgl zB VwGH vom 26…
…wenn die Abreden über einen Grundstückskauf und über die Betrauung mit der Errichtung eines Wohnhauses - wirtschaftlich gesehen - eine Einheit bilden und wenn der einheitliche Vertragswille auch in diesem Fall auf den Erwerb einer fertigen Wohnung samt ideellem Grundstücksanteil gerichtet war (vgl zB VwGH vom 26…
…Bauführer die Einbeziehung der Baukosten in die Bemessungsgrundlage dann nicht, wenn die Abreden über den Kauf des Grundstücksanteiles und über die Betrauung mit der Errichtung eines Wohnhauses - wirtschaftlich gesehen - eine Einheit bilden und wenn der wohlverstandene einheitliche Vertragswille (§ 914 ABGB) auch in diesem Fall auf…
…Bauführer die Einbeziehung der Baukosten in die Bemessungsgrundlage nicht, sofern die Abreden über den Kauf des Grundstücksanteiles und über die Betrauung mit der Errichtung eines Wohnhauses - wirtschaftlich gesehen - eine Einheit bilden und wenn der wohlverstandene einheitliche Vertragswille (§914 ABGB) auch in diesem Fall auf den…
…Bauführer die Einbeziehung der Baukosten in die Bemessungsgrundlage dann nicht, wenn die Abreden über den Kauf des Grundstücksanteiles und über die Betrauung mit der Errichtung eines Wohnhauses - wirtschaftlich gesehen - eine Einheit bilden und wenn der wohlverstandene einheitliche Vertragswille (§ 914 ABGB) auch in diesem Fall auf…
…der Baukosten in die Bemessungsgrundlage, wenn die Abreden über den Grundkauf und über die Errichtung (bzw. den Kauf) des Hauses wirtschaftlich gesehen eine Einheit bilden und auch der wohlverstandene einheitliche Vertragswille auf den Erwerb eines Grundes samt Wohnhaus gerichtet war (vgl. die bei Fellner, aaO…
…einbinden ließen und auch den Auftrag für die Errichtung des Wohnhauses erteilten. Im vorliegenden Fall war daher der wohlverstandene und einheitliche Vertragswille auf den Erwerb eines im Rahmen einer Mehrhäuseranlage zu errichtenden Hauses gerichtet. Allein die hier tatsächlich gegebene Einbindung in ein von der Veräußererseite…
…Bei objektiv sachlichem Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und weiteren, die zukünftige Bebauung des Grundstückes betreffenden Verträgen mit Dritten ist (einheitlicher) für die grunderwerbsteuerrechtliche Beurteilung maßgeblicher Gegenstand des Erwerbsvorganges das Grundstück in bebautem Zustand. Zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung (Bemessungsgrundlage) gehören in diesen Fällen alle Leistungen des Erwerbers…
…Bei objektiv sachlichem Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und weiteren, die zukünftige Bebauung des Grundstückes betreffenden Verträgen mit Dritten ist (einheitlicher) für die grunderwerbsteuerrechtliche Beurteilung maßgeblicher Gegenstand des Erwerbsvorganges das Grundstück in bebautem Zustand. Zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung (Bemessungsgrundlage) gehören in diesen Fällen alle Leistungen des Erwerbers…
…Bei objektiv sachlichem Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und weiteren, die zukünftige Bebauung des Grundstückes betreffenden Verträgen mit Dritten ist (einheitlicher) für die grunderwerbsteuerrechtliche Beurteilung maßgeblicher Gegenstand des Erwerbsvorganges das Grundstück in bebautem Zustand. Zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung (Bemessungsgrundlage) gehören in diesen Fällen alle Leistungen des Erwerbers…