…durch diese Bestimmung hat der Gesetzgeber dafür Sorge getragen, dass die mit einem Aussetzungsantrag verbundenen beiden Wirkungen (einbringungshemmende und die Verpflichtung zur Entrichtung weiterer Säumniszuschläge hinausschiebende Wirkung) auch Bescheidbeschwerden gegen die Abweisung von Aussetzungsanträgen und solchen Vorlageanträgen, die sich gegen den Aussetzungsantrag abweisende Beschwerdevorentscheidungen richten…
…Maßgabe des § 212a Abs. 1, 2 lit. b) und 3 letzter Satz betroffenen Abgaben bis zu seiner Erledigung weder eingeleitet noch fortgesetzt werden." Welche verfahrensrechtlichen Wirkungen oder Rechtsfolgen ein Aussetzungsantrag habe, richte sich infolgedessen nicht nach Art. 244 Abs. 2 und 3 ZK, sondern nach…
…Wirkung mehr. Dies wird ausdrücklich in § 230 Abs. 3 letzter Halbsatz BAO normiert, da die einbringungshemmende Wirkung nicht für abgewiesene und neuerlich gestellte Ansuchen um Zahlungserleichterung gilt. Damit fehlte es dem gegenständlichen Zahlungserleichterungsansuchen aber auch an der in § 217 Abs. 4 BAO normierten säumniszuschlagshemmenden Wirkung…
…jeweils € 7.000,00 im Dezember 2015 und Anfang Jänner 2016 bezahlt worden seien, der Rückstand mit den Einkommensteuervorauszahlungen 2015 jedoch nicht. Weiters habe eine Vereinbarung keine hemmende Wirkung für den Rückstand. Eine Antragstellung auf Zahlungserleichterung sei per eMail nicht zugelassen, weil diese Art…
…eingewendeten Aussetzungsantrag vom 31. Jänner 2007 gemäß § 230 Abs. 6 BAO lediglich eine einbringungshemmende Wirkung zu, die Verwirkung eines Säumniszuschlages konnte hiedurch nicht verhindert werden, da der Antrag nicht vor Ablauf der für die Entrichtung der Abgabe zur Verfügung stehenden - gesetzlichen - Frist (16. Februar 2004)…
… 212 Abs. 1 BAO) hätte nach § 230 Abs. 3 BAO bis zu dessen Erledigung einbringungshemmende Wirkung. Ein derartiges Ansuchen liegt dem Zollamt entgegen der Behauptung des Bf. aber nicht vor. Die Rechtswidrigkeit der Festsetzung der Säumniszinsen kann daher auch dadurch nicht aufgezeigt werden. Hinsichtlich des…
…Nachfrist iSd § 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO eingebracht wurde, mangels einbringungshemmender Wirkung der Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages nicht entgegen. Mangels Entrichtung der den Säumniszuschlägen zugrunde liegenden Abgabenschuldigkeiten bis zum Ablauf der Nachfrist des § 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO am 7. September 2009…
…auch wenn ihnen nach § 230 Abs. 4 BAO von der Abgabenbehörde einbringungshemmende Wirkung zuerkannt wird, keine Ansprüche auf Stundungszinsen aus. Von den vom Ansuchen um Zahlungserleichterungen vom 28. September 2007 erfassten Abgabenschuldigkeiten in Höhe von € 102.990,94 waren laut Aktenlage zum Zeitpunkt der…
…235,37 zur Einbringung des Stundungsansuchens nach lediglich zwei Tagen scheine es im Sinne der Intentionen des Gesetzgebers jedenfalls der Billigkeit zu entsprechen, dem Stundungsansuchen einbringungshemmende Wirkung zuzuerkennen und damit die Verhängung des Säumniszuschlages abzuwenden. Über die Berufung wurde erwogen: Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (…
… 212 Abs. 4 BAO einbringungshemmende Wirkung zu. Wird die Beschwerde oder der Vorlageantrag nach Ablauf dieser Frist eingebracht, so kann gemäß § 230 Abs. 4 BAO einbringungshemmende Wirkung zuerkannt werden. Im Fall der Bewilligung höherer als die vom Abgabepflichtigen beantragten Raten ist eine Beschwerde oder ein…
…4 lit. b BAO zufolge hat ein Aussetzungsantrag, soweit ihm einbringungshemmende Wirkung nach § 230 Abs. 6 BAO zukommt, zwar auch säumniszuschlagsvermeidende Wirkung. Die Einbringung eines Aussetzungsantrages berührt aber bereits entstandene Säumniszuschlagsansprüche nicht. Wird ein Aussetzungsantrag somit erst nach Ablauf der für die Entrichtung einer Abgabe…
…4 BAO einer dagegen eingebrachten Bescheidbeschwerde (§ 243 BAO) oder einem Vorlageantrag (§ 264 BAO) aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Maßnahmen der Einbringung zuerkannt werden. Eine zwingende einbringungshemmende Wirkung gemäß § 230 Abs. 3 BAO kommt einer Bescheidbeschwerde oder einem Vorlageantrag gegen die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens in den Fällen…
…wurde, kann ausschließlich durch die Entrichtung der betroffenen Abgabenschuldigkeit die Verwirkung eines Säumniszuschlages verhindern. Stattdessen wurden vom steuerlichen Vertreter des Bw. weitere Stundungsansuchen eingebracht, denen jedoch keine einbringungshemmende Wirkung mehr zukommen konnte. Nicht zuletzt übersieht der Bw. auch, dass er im Ansuchen vom 15. März…
…Abs. 4 lit. b BAO iVm § 230 Abs. 6 BAO eine einbringungshemmende und säumniszuschlagsvermeidende Wirkung infolge geschlossener Fristenkette (vgl. VwGH 20.4.1995, 92/13/0115). Daran vermag auch der Umstand, dass die für die Aussetzung der Einhebung in Betracht kommenden Beträge nicht wie in …
…stattgegeben wird, steht dem Abgabepflichtigen für die Entrichtung eine Nachfrist von einem Monat ab Bekanntgabe des das Ansuchen erledigenden Bescheides zu (§ 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO). Mit Ablauf dieser Nachfrist enden die einbringungshemmende Wirkung und die säumniszuschlagsvermeidende Wirkung eines zeitgerechten Zahlungserleichterungsansuchens (vgl. Ritz, BAO4, §…
…2000, nämlich vor Ablauf der in den Stammabgabenbescheiden für 2000 und 2001 angeführten Fälligkeitsfristen gestellt. Dem Finanzamt ist zwar beizupflichten, dass die einbringungshemmende Wirkung eines Aussetzungsantrages mit der Erledigung des Antrages endet, das zeitliche Ausmaß der Vollstreckungshemmung also insoweit ex lege begrenzt ist (§ 230 Abs…
…indem es dem Zahlungserleichterungsansuchen des Bw. vom 27. März 2008 keine einbringungshemmende Wirkung zuerkannt hat und am 31. März 2008 eine Amtshandlung der Vollstreckung vorgenommen hat. Der am 1. April 2008 erlassene Bescheid über Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens (in dem Pfändungsgebühr von…
…nicht entgegen (VwGH 29.11.2000, 99/13/0267). Rz 940: Zeitgerechte Ansuchen um Zahlungserleichterung haben nach § 230 Abs. 3 BAO einbringungshemmende Wirkung und verhindern die Entstehung von Säumniszuschlägen; dies gilt für den ersten, zweiten und dritten Säumniszuschlag. Die säumniszuschlagsfreie Frist endet im Fall der…
…wenn sie zeitgerecht (iSd § 230 Abs.3 BAO) eingebracht werden, einbringungshemmende und säumniszuschlagshinausschiebende (-vermeidende) Wirkung haben. Dies gilt nicht für innerhalb der Nachfristen des § 212 Abs.2 zweiter Satz BAO eingebrachte (weitere) Ansuchen um Zahlungserleichterungen. Wenn also innerhalb der von der Finanzbehörde - nach Abweisung eines…
…Herabsetzung einer Abgabenschuld hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Gemäß dieser Rechtslage können Stundungszinsen nicht (mehr) für jene Zeit anfallen, für die einem nicht fristgerecht eingebrachten Ansuchen um Zahlungserleichterungen von der Abgabenbehörde einbringungshemmende Wirkung nach …