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BFG RV/7101451/2015Steuerliche Begünstigung betreffend Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß § 67 Abs. 8 lit b EStG 1988 idF BGBl I Nr 22/2012
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.02.2017

…ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen.“ Soll der Arbeitnehmer einen finanziellen Anreiz dafür erhalten, dass er der sofortigen beziehungsweise vorzeitigen Auflösung seines Arbeitsverhältnisses zustimmt, dann ist dieser Abfindungsbetrag eine Abgangsentschädigung…

UFSW RV/0855-W/04Umfang der Steuerpflicht von Nachzahlungen durch die Insolvenz Ausgleichsfonds Service GmbH (IAF Service GmbH) im Rahmen einer (Arbeitnehmer)Veranlagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2004

…der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4, und 5 EStG 1988 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Der verbleibende Betrag ist als laufender Bezug mit einer vorläufigen laufenden Lohnsteuer in Höhe von 15% zu versteuern. § 67 Abs. 9 EStG 1988 sieht vor…

UFSK RV/0104-K/04Nachzahlungen in einem Insolvenzverfahren, fester Steuersatz, laufende Bezüge, Fünftelung, steuerfreies Fünftel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.06.2005

…der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen . Der verbleibende Betrag ist als laufender Bezug mit einer vorläufigen laufenden Lohnsteuer in Höhe von 15% zu besteuern. Bei den in § 62 Z 3 bis 5 genannten…

UFSI RV/0664-I/12Steuerfreistellung eines Fünftels der Nachzahlungen Vorjahr und der Abgangsentschädigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2013

…berücksichtigt worden, dass bei Nachzahlungen aus dem Vorjahr eine Regelung gelte, dass generell ein Fünftel steuerfrei zu stellen sei. Mit Berufungsvorentscheidung wurde vom Finanzamt über die Streitpunkte außergewöhnliche Belastung und Versteuerung der Nachzahlungen abgesprochen, wobei zum gegenwärtigen Stand des Verfahrens von Interesse ist, dass die…

BFG RV/1100130/2025Stellt ein in Tranchen ausbezahlter Zielerreichungbonus einen steuerbegünstigten sonstigen Bezug dar?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.08.2026

…Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Soweit die Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen, ist die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen. d…

BFG RV/5100532/2010Wird weder der Rechtstitel, auf den sich ein Bezug gründet, noch die deutliche Unterscheidung der Zahlung von den laufenden Bezügen nachgewiesen, ist dieser Bezug als laufender Bezug zu versteuern.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.08.2015

…erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Soweit die Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen, ist die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen (…

UFSG RV/0533-G/05Insolvenz-Ausfallgeld ist in dem Kalenderjahr der Einkommensteuer zu unterwerfen, in dem es zugeflossen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2005

… 62 Z 3,4 und 5 EStG 1988 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Der verbleibende Betrag ist als laufender Bezug mit einer vorläufigen laufenden Lohnsteuer in Höhe von 15 % zu versteuern. Bei Auszahlung von Insolvenz-Ausfallgeld durch den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds hat die auszahlende Stelle…

UFSW RV/3406-W/07Zeitpunkt des Zuflusses von Insolvenz-Ausfallgeld.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2008

…Beträge im Sinn des § 62 Z 3, 4 und 5 EStG 1988 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Der verbleibende Betrag ist als laufender Bezug mit einer vorläufigen laufenden Lohnsteuer in Höhe von 15 % zu versteuern. In diesem Zusammenhang ist auch anzumerken, dass zur Abwendung eines…

UFSW RV/2291-W/05Die Anrechnung von Lohnsteuerbeträgen kann nur Beträge umfassen, welche auf Einkünfte entfallen, mit denen der Abgpfl. in der betreffenden Veranlagung erfasst wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.09.2007

…§ 67 Abs. 8 lit. g EStG 88 ein Fünftel steuerfrei zu belassen, und der Rest vorläufig mit 15% dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen. Die endgültige Besteuerung erfolgt im Einkommensteuerbescheid. Daraufhin stellte der Bw. einen Vorlageantrag mit nachfolgender Begründung: Er beantrage die Einkommensteuer 2002 mit € -2…

UFSL RV/0991-L/05Keine begünstigte Besteuerung von Zahlungen anlässlich der Beendigung eines sogenannten Aktienoptionsprogrammes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2007

…erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Soweit die Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen, ist die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen. …

UFSW RV/0798-W/111. Steuerpflicht einer in Deutschland ausbezahlten Abfindung 2. Begünstigung der Abfindung nach § 67 Abs. 6 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.09.2012

…erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen." 2.2 Sachverhalt Folgender Sachverhalt ist als erwiesen anzunehmen: Der Bw. war von 1978 bis 2006 für die F. AG tätig. Sein…

UFSL RV/0102-L/10Anerkennung des Auszahlungsbetrages für eine Pensionsabfindung als "Vergleichssumme" iSd § 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 1/2

…Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen.... e) Zahlungen für Pensionsabfindungen, deren Barwert den Betrag im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 1 des Pensionskassengesetzes…

LStR 2002 Rz 110719.8.5 Nachzahlungen in einem Insolvenzverfahren (§ 67 Abs. 8 lit. g EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…50% als laufender Bezug mit 15% versteuert werden. Vom Anteil, der als laufender Bezug zu versteuern ist, bleibt ein Fünftel steuerfrei, sodass sich ein Durchschnittssteuersatz von 9% ergibt. Werden vom Insolvenzverwalter Quotenzahlungen an den IEF geleistet, hat der Lohnsteuerabzug ebenfalls gemäß § 67 Abs. 8 lit…

BFG RV/7100017/2024Berücksichtigung der Rückzahlung von AMS-Pensionsvorschüssen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.06.2024Teil 2/2

…erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Soweit die Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen, ist die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen. …

UFSW RV/1463-W/05Keine begünstigte Besteuerung von Zahlungen anlässlich der Beendigung eines sogenannten Aktienoptionsprogrammes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2008

…Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Soweit die Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen, ist die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen. Der…

BFG RV/7103263/2017Vergleichszahlung bei vorzeitiger Beendigung eines Dienstverhältnisses
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.06.2022

…im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen, höchstens jedoch ein Fünftel des Neunfachen der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 108 ASVG; Abs. 2 ist nicht anzuwenden…

BFG RV/1100754/20161) Keine begünstigte Besteuerung einer Pensionskassenauszahlung gemäß § 124b Z 53 EStG 1988 bei freiem Wahlrecht zwischen einer Kapitalauszahlung und dem Bezug einer Rente 2) Besteuerung einer nachträglich ausbezahlten Überstundenentlohnung gemäß § 67 Abs. 8 lit. c EStG 1988
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.02.2021

…Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Soweit die Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen, ist die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen. Die…

BFG RV/5100984/2018Auszahlung aufgrund Widerruf des Alterssabbaticals
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.07.2020

…Eine Kopie wurde beigelegt. Gem. § 67 Abs. 8 lit c sei bei Nachzahlungen für abgelaufene Kalenderjahre ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Da dies von der Lohnverrechnung beim Land OÖ nicht berücksichtigt worden sei, werde ersucht, den Lohnzettel lt Beilage für die Veranlagung entsprechend zu korrigieren…

BFG RV/7102536/2015Barabfindung eines Korrekturbetrages der betrieblichen Pensionskasse
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.07.2019

…Abzug der Beiträge gemäß § 62 Z 3, 4 und 5 EStG ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Im konkreten Fall handelt es sich ohne Zweifel um einen außergerichtlichen Vergleich: Ursprünglich wurde gegenüber der KammerX und der GesKamXPensionskasse unter anderem geltend gemacht, dass im Zuge des Beitritts…

BFG RV/2100161/2012Zahlungen des Insolvenz-Entgelt-Fonds
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.11.2016

…Nachzahlungen ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 EStG 1988 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Der verbleibende Betrag ist als laufender Bezug mit einer vorläufigen laufenden Lohnsteuer in Höhe von 15% zu versteuern. Gemäß § 69 Abs…