…Obmann der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten veranlasst, sondern sind wegen einer in der Pension, somit nach Beendigung dieser Tätigkeiten ausgeübten ehrenamtlichen Funktion des Bw. angefallen. Es trifft nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates sicherlich zu, dass die als Nationalratsabgeordneter erworbenen politischen Erfahrungen und Kenntnisse für…
…Abzug der darauf entfallenden SV-Beiträge und des Freibetrages von € 620 mit 6 % | 941,27 | Einkommensteuer 2004 | € 40.422,03 Entscheidungsgründe Beim Bw. handelt es sich u.a. um einen ehrenamtlichen Funktionär, erweitertes Vorstandsmitglied, des in 7 lokalisierten U (3)…
…ist arbeitszeitungebunden und ist weisungsfrei! Koordinationsarbeiten bei einem etwaigen Hochwasserereignis sind von ***X*** als ehrenamtlicher Funktionär des Clubs zu leisten." In der am 4.10.2011 abgehaltenen Sitzung des Vereinsvorstandes wurde die zwischen dem Bf und Herrn ***X*** am 4.4.2011 abgeschlossene, als "Werkvertrag"…
…sei. Leider werde sie von der Krankenkasse nicht bezahlt. Deshalb sei die Rechnungslegung vom Kurzentrum direkt an Bw. und Frau erfolgt. Als ehrenamtlicher Funktionär des [Behindertenverband] verstehe der Bw. nicht, warum man behinderten Menschen Schwierigkeiten in diesem Zusammenhang bereite, wo alle Nachweise erbracht worden sein…
…oder nur in einem mittelbaren Zusammenhang stehen, keine Werbungskosten. In dem VwGH-Erkenntnis 93/15/0113 vom 29.6.1995 hebt etwa ein Steuerpflichtiger selbst seine ehrenamtliche politische Funktion in Vereinen bzw. in einer Teilorganisation einer politischen Partei hervor. Der erforderliche unmittelbare Zusammenhangder Tätigkeit bzw…
…ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer war in den Jahren 2004-2007 L der x x. Dafür erhielt er von der AG x Leistungen als Funktionär gemäß § 109a EStG. Mit Vorhalt vom 18. Juni 2009…
…entschieden hat - nicht gegeben. Der Beschwerdepunkt, zu welchem der Gerichtshof diese Ausführungen getätigt hat, betraf Schreibarbeiten der Ehegattin in Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit des Beschwerdeführers als Funktionär des ÖAAB und der ÖVP. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988), II B Kommentar Tz. 5 zu …
…die Berufung nichts gewinnen, weil feststeht, dass der Bw. daran in seiner ehrenamtlichen Funktion und nicht auf Grund seiner beruflichen Tätigkeit beim ÖRK teilgenommen hat. Das Argument des Bw., dass die Kosten "unter Umständen" als Aus- oder aber Fortbildungskosten berücksichtigt werden könnten, geht deshalb ins…
…Ein Dienstverhältnis wird bei einem ehrenamtlichen Funktionär nur bei Vorliegen einer Leistungsverpflichtung und Vereinbarung einer festen Arbeitszeit gegeben sein. 7.1.2 Vereinsmitglieder und andere dem Verein nahestehenden Personen Rz 764: Stellt sich eine Person mit ihrer Leistung gegen ein unangemessen niedriges Entgelt dem Verein…
…Aussicht gestellten Pensionszahlungen in Kauf nehmen mussten. Aufgrund dieser negativen Ergebnisse sei es im Rahmen des Vereines der B-Pensionisten - in dieser Vereinigung bekleide er (Bw.) eine Funktion im Vorstand - bereits im Jahr 2001 zur Gründung der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) der Bank.2-Pensionskassen-Pensionisten gekommen…
…ist keine Leistung, sich durch den Bf auf ein Getränk einladen zu lassen. Dass der Bf die lokalen, ehrenamtlichen Funktionäre seiner Partei auch deshalb eingeladen haben mag, weil er sich von ihnen Mithilfe im Wahlkampf erhofft haben könnte, erzeugt ebenso keinen Leistungsaustausch, sondern erweist die…
…nicht um eine ehrenamtliche Funktion, sondern er sei vom Landesschulrat mit dieser Aufgabe ausdrücklich betraut worden. Dazu komme eine weitere Tätigkeit für das Kustodiat der Schule, die weitere Arbeitsstunden erfordere (Vorbereiten von Lehrfilmen, Materialauswahl, Bestellungen, ...). Diese Tätigkeit werde finanziell abgegolten und sei daher nicht ehrenamtlich. …
…ausgehen würde, dass Funktionäre und Vereinsmitglieder Dienstnehmer sein könnten, was eigentlich denkunmöglich sei, dann solle man wenigstens die Bestimmungen der Rz 763 und 765 der Vereinsrichtlinien beachten. In Rz 763 sei festgehalten, dass die Übernahme ehrenamtlicher Vereinsfunktionen in der Regel kein Dienstverhältnis begründe, auch wenn…
…ausgehen würde, dass Funktionäre und Vereinsmitglieder Dienstnehmer sein könnten, was eigentlich denkunmöglich sei, dann solle man wenigstens die Bestimmungen der Rz 763 und 765 der Vereinsrichtlinien beachten. In Rz 763 sei festgehalten, dass die Übernahme ehrenamtlicher Vereinsfunktionen in der Regel kein Dienstverhältnis begründe, auch wenn…
…ausgehen würde, dass Funktionäre und Vereinsmitglieder Dienstnehmer sein könnten, was eigentlich denkunmöglich sei, dann solle man wenigstens die Bestimmungen der Rz 763 und 765 der Vereinsrichtlinien beachten. In Rz 763 sei festgehalten, dass die Übernahme ehrenamtlicher Vereinsfunktionen in der Regel kein Dienstverhältnis begründe, auch wenn…
…ausgehen würde, dass Funktionäre und Vereinsmitglieder Dienstnehmer sein könnten, was eigentlich denkunmöglich sei, dann solle man wenigstens die Bestimmungen der Rz 763 und 765 der Vereinsrichtlinien beachten. In Rz 763 sei festgehalten, dass die Übernahme ehrenamtlicher Vereinsfunktionen in der Regel kein Dienstverhältnis begründe, auch wenn…
…ausgehen würde, dass Funktionäre und Vereinsmitglieder Dienstnehmer sein könnten, was eigentlich denkunmöglich sei, dann solle man wenigstens die Bestimmungen der Rz 763 und 765 der Vereinsrichtlinien beachten. In Rz 763 sei festgehalten, dass die Übernahme ehrenamtlicher Vereinsfunktionen in der Regel kein Dienstverhältnis begründe, auch wenn…
…ausgehen würde, dass Funktionäre und Vereinsmitglieder Dienstnehmer sein könnten, was eigentlich denkunmöglich sei, dann solle man wenigstens die Bestimmungen der Rz 763 und 765 der Vereinsrichtlinien beachten. In Rz 763 sei festgehalten, dass die Übernahme ehrenamtlicher Vereinsfunktionen in der Regel kein Dienstverhältnis begründe, auch wenn…
…ausgehen würde, dass Funktionäre und Vereinsmitglieder Dienstnehmer sein könnten, was eigentlich denkunmöglich sei, dann solle man wenigstens die Bestimmungen der Rz 763 und 765 der Vereinsrichtlinien beachten. In Rz 763 sei festgehalten, dass die Übernahme ehrenamtlicher Vereinsfunktionen in der Regel kein Dienstverhältnis begründe, auch wenn…
…siehe oben - dargestellten Aufwendungen erwachsen. Die ebenfalls für den Wahlkampf erworbenen Kleidungsstücke mit SPÖ-Logo (Jacke, Schal) wurden auch von ehrenamtlichen Funktionären und sonstigen wahlkämpfenden Mitgliedern erworben. Da der Listendrittgereihte mehr Vorzugsstimmen bei der Landtagswahl als der Bw. erhielt, zog dieser und nicht der Bw…