…dass jeder Ort - für sich betrachtet - Mittelpunkt der Tätigkeit sein könnte, dann ist jeder dieser Orte als Mittelpunkt der Tätigkeit zu qualifizieren und der Aufenthalt an ihm keine Reise. Sowohl eine mit Unterbrechungen ausgeübte Beschäftigung an einem Ort als auch wiederkehrende Beschäftigungen an einzelnen nicht…
…da lt. den vorgelegten Unterlagen kein ständiger Lebensmittelpunkt (durchgehender Aufenthalt mehr als sechs Monate) des Kindes in Österreich vorliege. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer am 13.11.2024 die Beschwerde mit folgender Begründung: "Ich arbeite und lebe in Österreich. Im April 2022 habe ich…
…Außerdem sei der Sohn in den Ferien immer nach Österreich gekommen, da ihm ein durchgehender Aufenthalt in [Drittland] nicht möglich sei. Der Sohn [Name2] habe im beschwerdegegenständlichen Zeitraum die Handelsschule besucht und führe auch weiterhin seine Ausbildung fort. Außerdem werde die Beschwerdeführerin durch den angefochtenen…
…Ergänzend möchte sie anführen, dass ein durchgehender Aufenthalt ihrerseits und ein durchgehender Aufenthalt ihres Gatten in Österreich für den oben angeführten Zeitraum stets der Fall gewesen sei. Über die Beschwerde wurde erwogen: Personen, die weder die österreichische Staatsbürgerschaft noch die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates besitzen…
…bloß temporärer Aufenthalt liegt im Streitfall allerdings nicht vor. Denn die Tochter studierte von Oktober 2009 bis August 2012 in Israel und hielt sich in dieser Zeit durchgehend dort auf. Aufenthalte der Tochter in Österreich in diesem Zeitraum wurden nicht behauptet. Ein durchgehender Aufenthalt von…
…jedenfalls nicht nachgewiesen und glaubhaft gemacht werden. Ein durchgehender Aufenthalt in n mit Unterbrechungen zu Besuchszwecken in z im Zeitraum von 1999 bis Ende 2004 kann vom Unabhängigen Finanzsenat keinesfalls als nur vorübergehend gewertet werden. Auch der Einwand, der Bw selbst bzw ihrer Mutter sei…
…Zustand des Verweilens und daher auch nicht den gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. z.B. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 31. März 1992, 87/14/0096), was im gegenständlichen Verfahren aber ohnehin nicht gegeben ist, da bei D ein durchgehender Aufenthalt im Ausland vorlag. 3.2.3…
…Zustand des Verweilens und daher auch nicht den gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. z.B. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 31. März 1992, 87/14/0096), was im gegenständlichen Verfahren aber ohnehin nicht gegeben ist, da bei beiden Kindern ein durchgehender Aufenthalt im Ausland vorlag. C) R…
…werden. Einen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hätten Personen, die sich im Bundesgebiet nicht nur vorübergehend (Urlaub, Geschäftsreise, Besuch, etc.), sondern offensichtlich für längere Zeit (mehr als sechs Monate) aufhalten würden. Ein durchgehender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten sei jedenfalls als gewöhnlicher Aufenthalt anzusehen und…
…vor. Gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben Personen, die sich im Bundesgebiet nicht nur vorübergehend (Urlaub ,Geschäftsreisende etc.), sondern offensichtlich für längere Zeit (mehr als sechs Monate) aufhalten, werden. Ein durchgehender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten ist jedenfalls das gewöhnliche Aufenthalt anzusehen und begründet rückwirkend…
…das Vorliegen eines gewöhnlichen Aufenthaltes nach § 26 Abs. 2 BAO. Der Bf hielt sich im Jahr 2013 ca. drei Monate für die Zeit seiner beruflichen Tätigkeit durchgehend, unterbrochen durch Familienheimfahrten, auf Anordnung seines Arbeitgebers in Österreich auf. Für einen gewöhnlichen Aufenthalt ist es nicht erforderlich…
…vor. Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben Personen, die sich im Bundesgebiet nicht nur vorübergehend (Urlaub, Geschäftsreise, Besuch, etc.), sondern offensichtlich für längere Zeit (mehr als sechs Monate) aufhalten (werden). Ein durchgehender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten ist jedenfalls als gewöhnlicher Aufenthalt anzusehen und…
…vor, wenn sich der Aufenthalt über einen längeren Zeitraum erstreckt (vgl. [VwGH] 28.11.2007, 2007/15/0155 [richtig: 2007/15/0055]; nochmals VwGH 2009/16/0133). Die Tochter war daher von Beginn an geplant durchgehend 18 Monate vom Familienwohnsitz in Österreich körperlich abwesend. Sie…
…dass er seit 08.07.2019 wiederkehrend bei einem inländischen Arbeitgeber beschäftigt war, wobei er seit 11.05.2020 durchgehend in Vollzeit in Österreich tätig war, einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland begründet. Damit sind die Voraussetzungen einer unbeschränkten Steuerpflicht im Veranlagungsjahr 2021 erfüllt. Der angefochtene…
…in die Wohnung erhebliche Investitionen getätigt, weil ihr Aufenthalt in Österreich auf Dauer angelegt sei. Sie habe bis auf ihren engsten Familienkreis keine weiteren sozialen oder wirtschaftlichen Beziehungen zu Land1. Österreich sei ihre Heimat geworden. Ein durchgehender Aufenthalt der Bw. in Österreich besteht nachweislich seit…
…18.3.2003 Die Bw war vor 1.6.2003 teilweise länger als durchgehend einen Kalendermonat im P.-Spital untergebracht, ohne dass sie in diesem Zeitraum Pflegegeld bezogen hätte oder einen Kostenbeitrag geleistet hätte. Es handelt sich bei diesen Aufenthalten um Fälle einer Anstaltsunterbringung iSd …
…Der Berufungswerberin wurde mit Vorhalt vom 23. Mai 2006 das Ergebnis einer vom Finanzamt durchgeführten Nachfrage beim zuständigen Gemeindeamt, nach welchem ein durchgehender Aufenthalt der Berufungswerberin in der Wohnsitzgemeinde ihrer Mutter nicht bestätigt worden ist, zur Kenntnis gebracht. Als Reaktion darauf wurde mit Schreiben vom…
…vor, wenn sich der Aufenthalt über einen längeren Zeitraum erstreckt (vgl. [VwGH] 28.11.2007, 2007/15/0155 [richtig: 2007/15/0055]; nochmals VwGH 2009/16/0133). Die Tochter war daher von Beginn an geplant durchgehend 18 Monate vom Familienwohnsitz in Österreich körperlich abwesend. Sie…
…vor. Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben Personen, die sich im Bundesgebiet nicht nur vorübergehend (Urlaub, Geschäftsreise, Besuch, etc.), sondern offensichtlich für längere Zeit (mehr als sechs Monate) aufhalten (werden). Ein durchgehender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten ist jedenfalls als gewöhnlicher Aufenthalt anzusehen und…
…Sie haben somit auch während ihres beruflichen Aufenthalts in der Schweiz unbestrittenermaßen über einen Wohnsitz iSd § 26 BAO in Österreich, nämlich in 1111 St, H-Straße 4/12, verfügt und waren daher durchgehend in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. Österreich hat damit grundsätzlich auch das Besteuerungsrecht (auch…